das scheint zumindest aus folgendem Bericht seines Rechtsanwalts anzuklingen:
September 2009. Pressemitteilung der Kanzlei buchberger.Rechtsanwälte zu Prince Tagoe
Der ghanaische Nationalspieler Prince Tagoe ist gesund. Dieses Ergebnis bestätigen zwei weitere Facharztgutachten. Ein seit gestern vorliegendes Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover schließt die seitens des Universitätsklinikum Heidelberg angenommene Erkrankung aus. Die zuständige Fachabteilung wurde zur ergänzenden Bewertung der vorliegenden Befunde herangezogen, weil diese über Expertise in der Prince Tagoe zugeschriebenen Erkrankung verfügt und Erfahrung in der Begutachtung von Leistungssportlern aufweist.
Eine weitere Nachuntersuchung, die auf Bitten des ghanaischen Verbandes bei einer international anerkannten und in der zunächst diagnostizierten Erkrankung sehr erfahrene Fachärztin eines europäischen Universitätsklinikums durchgeführt wurde, hat ebenfalls bestätigt, dass Prince Tagoe gesund ist und die angenommene Erkrankung ebenfalls verneint.
Beiden Fachärzten lagen sämtliche Befundunterlagen der vorhergehenden Untersuchungen vor. Die Nachuntersuchungen erfolgten u.a., weil die TSG 1899 Hoffenheim kritisiert hatte, dass die zuvor eingeleitete fachärztliche Untersuchung nicht in einem Universitätsklinikum durchgeführt wurde.
Die schriftlichen Gutachten werden bis Mittwoch erwartet und bis Donnerstag an die Deutsche Fußball-Liga weitergeleitet. Das Verfahren zur Erteilung der Spielberechtigung für Prince Tagoe wird zwischenzeitlich mit der Deutschen Fußball-Liga abgestimmt.
Die TSG 1899 Hoffenheim ist als Arbeitgeber über das Ergebnis der weiteren ärztlichen Untersuchungsergebnisse informiert.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Buchberger: "Die drei nachuntersuchenden Ärzte sind sich einig: Prince Tagoe ist gesund. Um verloren gegangenes Vertrauen in die Geschäftsführung des Clubs wieder herzustellen, möchte Prince Tagoe wissen, welche medizinischen Informationen der Geschäftsführung des Clubs vor Ausspruch der Kündigung am 30.07.2009 vorgelegen haben. Da der den Spieler behandelnde Mannschaftsarzt Dr. Beks und auch der Kardiologe Prof. Dr. Katus ihrem Patienten hierzu keine Auskünfte erteilen, ist die Geschäftsführung des Clubs dazu befragt worden. Auch diese verweigert jede Auskunft darüber, welche Diagnose der in der Kündigung ausdrücklich erwähnte "Medical Expert" vor Entscheidung über die Kündigung des Spielers durch die TSG 1899 Hoffenheim mitgeteilt hat. Es liegt ein einmaliger Vorgang vor, dass eine Kündigung auf eine ärztliche Diagnose gestützt wird, der Arbeitnehmer aber nicht erfährt, wie und von wem der Arbeitgeber von dieser Diagnose erfahren hat. An sich sind die durch Prince Tagoe eingeforderten Auskünfte eine Selbstverständlichkeit."
Dortmund, den 09.09.2009
Prof. Dr. Markus Buchberger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
vgl. :
http://www.buchberger-rechtsanwaelte.de/