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BeitragVerfasst am: 5 Nov 2009 21:48   Titel: Antworten mit Zitat


rauuul hat folgendes geschrieben:

deSuff hat folgendes geschrieben:
Ist ganz einfach, geh zum Anwalt!

Da du keinen Job hast, noch Schüler bis und sicherliche kein großes Vermögen hast, bezahlt der Staat deinen Rechtsschutz.

Wird also so laufen, dass der Anwalt dir so einen Antrag zur Übernahme der Kosten geben wird und du den halt ausfüllst.


Sollte er einen Anspruch auf Beratungshilfe/PKH haben muss er sich zuerst den Antrag auf Beratungshilfe besorgen und dann zum Anwalt gehen. Den Antrag auf Beratungshilfe gibt es in der Regel auf der Rechtsantragstelle des für seinen Wohnort zuständigen Amtsgerichts.

Edit: Wenn ne Rechtschutzversicherung vorhanden ist gibt es natürlich keine Beratungshilfe.


Den Antrag haben die meisten Anwälte parat, da braucht man nicht hinterherrennen...und auch wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist, gibt es Beratungshilfe!
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