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Freund hat Klausur aus dem Internet abgeschrieben

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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:26   Titel: Antworten mit Zitat


Alo Atog hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

shishAFI hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein?


Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst.


Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst!


Weil es in diesem Fall genau den gleichen im Internet gibt


na und?


Selbst eine Übersetzung eines Textes im Lateinunterricht läßt mehrere Lösungen zu, die alle richtig sind! Bei einer Analyse eines Textes kann man viel schreiben, das richtig ist, auch Sachen und Texte die inhaltlich gleich sind, aber zwei Texte (vermutlich über mehrere Seiten) die identisch sind, sind kein Zufall sondern eindeutig abgeschrieben.


oder theoretisch auswendig gelernt...
und da ist die Krux - darf ich den auswendig gelernten Standpunkt dort hinschreiben - ja oder nein? Und da meine ich: bei einer Analyse schon...

Würde aber wie oben schon geschrieben, wohl davon abraten, gegen eine schlechte Note zu protestieren, auch wenn ich denke, es bestände die Möglichkeit dazu...
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:29   Titel: Antworten mit Zitat


BVBperfekt hat folgendes geschrieben:

Alo Atog hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

shishAFI hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein?


Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst.


Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst!


Weil es in diesem Fall genau den gleichen im Internet gibt


na und?


Selbst eine Übersetzung eines Textes im Lateinunterricht läßt mehrere Lösungen zu, die alle richtig sind! Bei einer Analyse eines Textes kann man viel schreiben, das richtig ist, auch Sachen und Texte die inhaltlich gleich sind, aber zwei Texte (vermutlich über mehrere Seiten) die identisch sind, sind kein Zufall sondern eindeutig abgeschrieben.


oder theoretisch auswendig gelernt...
und da ist die Krux - darf ich den auswendig gelernten Standpunkt dort hinschreiben - ja oder nein? Und da meine ich: bei einer Analyse schon...


Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?
Wo ist die Eigenleistung, wenn du einen auswendig gelernten Text aufschreibst?
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Alo Atog
Moderator
Moderator 

Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 19380
BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:32   Titel: Re: Freund hat Klausur aus dem Internet abgeschrieben Antworten mit Zitat


Hecke92 hat folgendes geschrieben:
Hey Leute,
Ein Freund von mir hat seine Klausur ...


Kleine Frage: Gibt es den Freund wirklich, oder erbringst du hier nur eine Leistung im Geschichtenerzählen, um dein Gesicht zu wahren?


Egal wie, Dummheit muss auf jeden Fall bestraft werden! Und abschreiben aus dem Internet ist zwar Fortschrittlich, aber genau so dumm, wie aus einem Buch oder vom Tischnachbarn abschreiben, wenn man es nicht schafft, den Text so umzuschreiben, dass wenigstens die Meinung des anderen in eigenen Worten aufs Papier gebracht werden kann!
_________________
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:33   Titel: Antworten mit Zitat


Indi_ hat folgendes geschrieben:

BVBperfekt hat folgendes geschrieben:

Alo Atog hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

shishAFI hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Hoppla_ hat folgendes geschrieben:

Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein?


Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst.


Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst!


Weil es in diesem Fall genau den gleichen im Internet gibt


na und?


Selbst eine Übersetzung eines Textes im Lateinunterricht läßt mehrere Lösungen zu, die alle richtig sind! Bei einer Analyse eines Textes kann man viel schreiben, das richtig ist, auch Sachen und Texte die inhaltlich gleich sind, aber zwei Texte (vermutlich über mehrere Seiten) die identisch sind, sind kein Zufall sondern eindeutig abgeschrieben.


oder theoretisch auswendig gelernt...
und da ist die Krux - darf ich den auswendig gelernten Standpunkt dort hinschreiben - ja oder nein? Und da meine ich: bei einer Analyse schon...


Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?
Wo ist die Eigenleistung, wenn du einen auswendig gelernten Text aufschreibst?


In dem ich diesen Text eben auswendige lerne ^^
ist auch eine eigen erbrachte Leistung ...
Dass das nicht Sinn und Zweck ist, ist mir klar... aber trotzdem müsste der Schüler in dieser Situation Recht behalten...
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:38   Titel: Antworten mit Zitat

Hecke, bitte bei mir melden.

Meinen Beitrag habe ich hier ja schon geleistet.
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Alo Atog
Moderator
Moderator 

Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 19380
BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:39   Titel: Antworten mit Zitat


BVBperfekt hat folgendes geschrieben:
In dem ich diesen Text eben auswendige lerne ^^
ist auch eine eigen erbrachte Leistung ...
Dass das nicht Sinn und Zweck ist, ist mir klar... aber trotzdem müsste der Schüler in dieser Situation Recht behalten...


Die Aufgabenstellung heißt aber nicht: "Geben sie einen auswendig gelernten Text wieder!" Sondern "Interpretieren sie (in ihren eigenen Worten) einen Text!"

Thema verfehlt! 6! Setzen!
_________________
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:39   Titel: Antworten mit Zitat


BVBperfekt hat folgendes geschrieben:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?
Wo ist die Eigenleistung, wenn du einen auswendig gelernten Text aufschreibst?


In dem ich diesen Text eben auswendige lerne ^^
ist auch eine eigen erbrachte Leistung ...
Dass das nicht Sinn und Zweck ist, ist mir klar... aber trotzdem müsste der Schüler in dieser Situation Recht behalten...


Ich wiederhole mich gerne:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:45   Titel: Antworten mit Zitat


Indi_ hat folgendes geschrieben:

BVBperfekt hat folgendes geschrieben:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?
Wo ist die Eigenleistung, wenn du einen auswendig gelernten Text aufschreibst?


In dem ich diesen Text eben auswendige lerne ^^
ist auch eine eigen erbrachte Leistung ...
Dass das nicht Sinn und Zweck ist, ist mir klar... aber trotzdem müsste der Schüler in dieser Situation Recht behalten...


Ich wiederhole mich gerne:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?


Bei deinem "oder" handelt es sich mMn aber nicht um ein kontravalentes "oder"...somit müsste ich das eine (auswendig lernen)mit dem anderen (analysieren) verbinden können...
oje, dass ein solch idiotisches Vorgehen auch noch so viel Aufmerksamkeit bekommt
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:51   Titel: Antworten mit Zitat


BVBperfekt hat folgendes geschrieben:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

BVBperfekt hat folgendes geschrieben:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?
Wo ist die Eigenleistung, wenn du einen auswendig gelernten Text aufschreibst?


In dem ich diesen Text eben auswendige lerne ^^
ist auch eine eigen erbrachte Leistung ...
Dass das nicht Sinn und Zweck ist, ist mir klar... aber trotzdem müsste der Schüler in dieser Situation Recht behalten...


Ich wiederhole mich gerne:

Indi_ hat folgendes geschrieben:

Lautet die Aufgabenstellung "Schreiben Sie einen auswendig gelernten Text auf" oder "Analysieren SIe den Text XY bla etc" ?


Bei deinem "oder" handelt es sich mMn aber nicht um ein kontravalentes "oder"...somit müsste ich das eine (auswendig lernen)mit dem anderen (analysieren) verbinden können...


Na, auf die Erklärung bin ich ja mal gespannt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 17:54   Titel: Antworten mit Zitat


Alo Atog hat folgendes geschrieben:

BVBperfekt hat folgendes geschrieben:
In dem ich diesen Text eben auswendige lerne ^^
ist auch eine eigen erbrachte Leistung ...
Dass das nicht Sinn und Zweck ist, ist mir klar... aber trotzdem müsste der Schüler in dieser Situation Recht behalten...


Die Aufgabenstellung heißt aber nicht: "Geben sie einen auswendig gelernten Text wieder!" Sondern "Interpretieren sie (in ihren eigenen Worten) einen Text!"

Thema verfehlt! 6! Setzen!


Aber wenn ich mir zu einem Buch Sekundärliteratur besorge oder sogar Analysehilfen zu Rate ziehe, übernehme ich ja auch die Gedanken und deren Ansätze auf die ich sonst ggf. nicht gekommen wäre. Das wird bei jeder Deutschklausur zum Thema passieren und wird auch von keinem Lehrkörper bemängelt.

Damit ist die "eigene" Interpretation schon hinfällig. Einzig meine Wortwahl weicht ab. Die Aufgabenstelle einer eigenen Analyse und Interpretation wäre aber ebenfalls hinfällig.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 18:18   Titel: Antworten mit Zitat


Hoppla_ hat folgendes geschrieben:
Ich versteh schon sehr gut was ihr meint und ihr habt ja auch recht!

Egtl bin ich auch nicht so kleinkariert, aber beweisen kann man es doch nicht, das jemand eine Analyse, zufälligerweise, genauso schreibt wie 5 Jahre zuvor Mister X im Internet.


Da muss ich dich enttäuschen, es gibt mittlerweile für Lehrer Analysetools die das Internet durchsuchen.

OK warum man eine handschriftliche Arbeit überprüft ist eine Frage, aber bei Arbeiten zu Hause, die als Datei abgegeben werden läuft nee Software drüber die dann rausfindet wenn Texte zu ähnlich sind, als das es Zufall ist.
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O.Roggisch
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 3571
BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 18:21   Titel: Antworten mit Zitat

Es geht doch hier nicht darum, dass er die Analyse als "Hilfe" verwendet hat (was er somit auch zu Hause hätte machen können), sondern vielmehr um die Tatsache, dass er es exakt so aufgeschrieben hat und somit im Grunde keine eigene Leistung erbracht hat, da es sich nicht um sein eigenes Gedankengut gehandelt hat.
Hätte er es umformuliert, wäre das alles nicht aufgeflogen und niemand hätte was gesagt. Zwar wäre es dann iwie immernoch nicht sein "eigenes Gedankengut", jedoch ließe sich das nur schwer nachweisen.
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"Bayern hat wieder einen König"
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 18:29   Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall ist im Grunde klar. Eine Textanalyse ist (bezogen aufs Zentralabitur NRW) Anforderungsbereich 2, der schließt immer eine Anwendung des bereits erworbenen Wissens mit ein. Wenn man nur Wissen reproduziert, hat man da eine Leistung nicht erbracht.

Der zweite Punkt ist der Diebstahl geistigen Eigentums. Wenn man in einem eigenen Text die Arbeit anderer als seine eigene ausgibt - und nichts anderes macht dein "Freund" - ist das ein Plagiat. Die Juristen hier mögen mich korrigieren, aber das kann sogar zivilrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn das in so einem Fall nicht passieren wird.

Der dritte Punkt ist der, dass vorgefertigte Analysen aus dem Internet meistens sehr allgemein sind und daher üblicherweise schön an der Fragestellung vorbeigehen. Habe letztes Jahr versucht, das meinen 11ern klarzumachen, die sich zu allen Szenen aus den Physikern "Interpretationen" aus dem Internet besorgt hatten und ganz irritiert waren, dass die in der Klausur der Deutschkollegin gar nicht so gut ankamen. Ich will jetzt nicht zu literaturwissenschaftlich argumentieren, aber "die Analyse einer Szene" gibt es nicht.

Ich verstehe auch nicht, warum man nicht einfach versucht, eine Szene selbst zu interpretieren. Die ganze Zeit, die man in die Planung und Durchführung des Mogelns steckt, würde doch locker reichen, um sich noch mal anzugucken, was man im Unterricht gemacht hat. Wenn man das ungefähr weiß, muss man es doch nur noch auf den Text beziehen, begründen und man hat selbst was geleistet und vor allem was gelernt, was später noch nützlich sein kann (lesen und schreiben, um es mal ganz platt zu sagen ).

Nach den ganzen theoretischen Ausführungen jetzt mal ein Fall aus der Praxis. Letztes Schuljahr habe ich mit einer Klasse Slumdog Millionaire gemacht und in der Klausur war eine Aufgabe, eine Kritik zum Film zu schreiben. Obwohl die aufgabe völlig offensichtlich war, hatte sich nur eine Schülerin die Mühe gemacht, vorher mal ein paar Kritiken im Internet anzugucken. Leider hat sie dann auch einige Passagen auswendig gelernt und in der Klausur wörtlich hingeschrieben. Da es Englisch war, hat man den Stilwechsel aber natürlich sofort bemerkt und ich hab schnell die Originaltexte entdeckt.

Nach langem hin und her habe ich das so gelöst, dass die Aufgabe inhaltlich mit 0 Punkten bewertet wurde. Eine 6 wegen Plagiat wäre auch möglich gewesen. Eine 6 wegen Täuschungsversuch übrigens NICHT, dazu muss man dem Schüler den Täuschungsversuch nachweisen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 19:17   Titel: Antworten mit Zitat


Fonzie hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe auch nicht, warum man nicht einfach versucht, eine Szene selbst zu interpretieren. Die ganze Zeit, die man in die Planung und Durchführung des Mogelns steckt, würde doch locker reichen, um sich noch mal anzugucken, was man im Unterricht gemacht hat.


na klar, oder man druckt sich einfach mal was ausm internet aus, legts an ne stelle richtung klo wo eh niemand hinschaut und muss während der arbeit mal auf die toilette ich weiss ja nciht wieviel du im unterricht machst aber diese 2 minuten würden bei mir nicht reichen
da kanns auch schlecht passieren, dass man was wortwörtlich abschreibt(wurde schon gesagt, dass das dumm³ ist/war? ) , sondern man bekommt ideen bzw stichwörter und muss diese nurnoch in die "eigene" sprache umsetzen.
wenn man schon zum schummeln zu blöd ist..nunja
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 20:19   Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich ist das blöd gewesen von dem Typ, sehr blöd.

Aber was die Bestrafung/Bewertung davon angeht geh ich zu 100% mit Hoppla konform. Wenn er nicht erwischt wird, kann man ihm nichts nachweisen.
Er könnte es ja vorher im Internet gelesen, für gut befunden & auswendig gelernt haben.

Bei mir gehört es zur Vorbereitung einer jeden Deutsch-LK-Klausur, das ich mir möglichst viele Interpretationen/Analysen im Netz durchlese, und gute Stellen ins Buch schreiben oder auswendig lerne & dann verwende.
Ist ja theoretisch gesehen dasselbe, denn den Betrugsversuch kann man dem Typ ja nicht nachweisen.

Er könnte auf jeden Fall gegen eine 6 vorgehen, ich würd ihm da recht gute Chancen einräumen das er zumindest nachschreiben darf
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 20:25   Titel: Antworten mit Zitat

Lies Dir einfach noch mal Fonzie´s Post durch. Ne 6 zu bekommen wegen Verwendung von Plagiaten und ne 6 zu bekommen weil man beim Abschreiben erwischt wurde sind zwei verschiedene Dinge, die aber eben beide mit der selben Note sanktioniert werden.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 20:28   Titel: Antworten mit Zitat


Heier84 hat folgendes geschrieben:
Lies Dir einfach noch mal Fonzie´s Post durch. Ne 6 zu bekommen wegen Verwendung von Plagiaten und ne 6 zu bekommen weil man beim Abschreiben erwischt wurde sind zwei verschiedene Dinge, die aber eben beide mit der selben Note sanktioniert werden.


Warum sollte ein, sogar leicht abgeänderter, Text aus dem Internet denn eine "Verwendung von Plagiaten" sein?
Wenn ich eine Analyse aus der Sekundar-Literatur 1:1 so übernehmen darf, warum denn nicht auch einen Text aus dem Netz?
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 20:28   Titel: Antworten mit Zitat

Hier mal eine kleine Story meinerseits dazu :
Hatte mir in der Schule zu Goethes Faust eine Interpretationshilfe gekauft. Mit der hab ich dann auch für die Klausur gelernt.. Jedenfalls war dann eine Interpretation einer Textstelle gefragt, die ich gelernt hatte. Ziemlich euphprisch, dass ich diese Klausur rocken werde habe ich dann den Wortlaut (der Interpretationshilfe), den ich im Kopf hatte, da hingeschrieben.
Als wir die Klausur wiederbekamen wurd ich dann mal kurz nach draußen beordert An meiner Klausur war der eine oder andere Abschnitt rot markiert mit dem Hinweis, dass ich das aus der Lektürenhilfe hatte. Leugnen war absolut zwecklos.
Die Lehrerin hat mir dafür erstmal ne 3- reingedrückt... Nach 2-3 Tagen bin ich nochmal zu ihr hin, hab ihr erklärt, dass das sicherlich dumm war, den genauen Wortlaut zu übernehmen, aber im Grunde genommen habe ich mich ja nur auf die Klausur vorbereitet und das, was ich geschrieben habe war ja auch zu 100% richtig. Sie hat die Klausur um 3 Punkte auf eine 2- angehoben.
Der krasse Unterschied ist natürlich, dass dein Kollege komplett abgepinnt hat. Im Zweifelsfalls MÜSSTE das wohl ein Richter entscheiden... Einerseits hat er wohl das Gedankengut anderer geklaut, andererseits weiß ich gar nicht, ob irgendwo festgehalten wurde, dass es verboten ist bei so einer Aufgabenstellung einen Text "auswendig zu lernen".
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 20:32   Titel: Antworten mit Zitat


RealPy hat folgendes geschrieben:
Hier mal eine kleine Story meinerseits dazu :
Hatte mir in der Schule zu Goethes Faust eine Interpretationshilfe gekauft. Mit der hab ich dann auch für die Klausur gelernt.. Jedenfalls war dann eine Interpretation einer Textstelle gefragt, die ich gelernt hatte. Ziemlich euphprisch, dass ich diese Klausur rocken werde habe ich dann den Wortlaut (der Interpretationshilfe), den ich im Kopf hatte, da hingeschrieben.
Als wir die Klausur wiederbekamen wurd ich dann mal kurz nach draußen beordert An meiner Klausur war der eine oder andere Abschnitt rot markiert mit dem Hinweis, dass ich das aus der Lektürenhilfe hatte. Leugnen war absolut zwecklos.
Die Lehrerin hat mir dafür erstmal ne 3- reingedrückt... Nach 2-3 Tagen bin ich nochmal zu ihr hin, hab ihr erklärt, dass das sicherlich dumm war, den genauen Wortlaut zu übernehmen, aber im Grunde genommen habe ich mich ja nur auf die Klausur vorbereitet und das, was ich geschrieben habe war ja auch zu 100% richtig. Sie hat die Klausur um 3 Punkte auf eine 2- angehoben.
Der krasse Unterschied ist natürlich, dass dein Kollege komplett abgepinnt hat. Im Zweifelsfalls MÜSSTE das wohl ein Richter entscheiden... Einerseits hat er wohl das Gedankengut anderer geklaut, andererseits weiß ich gar nicht, ob irgendwo festgehalten wurde, dass es verboten ist bei so einer Aufgabenstellung einen Text "auswendig zu lernen".


Also wir dürfen nach Rücksprache mit unsrem Lehrer Texte aus Sekundar-Literatur übernehmen...
Bei euch scheint das im Vorfeld nicht so abgesprochen/abgemacht gewesen zu sein
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 20:43   Titel: Antworten mit Zitat


Bigdom123 hat folgendes geschrieben:

Heier84 hat folgendes geschrieben:
Lies Dir einfach noch mal Fonzie´s Post durch. Ne 6 zu bekommen wegen Verwendung von Plagiaten und ne 6 zu bekommen weil man beim Abschreiben erwischt wurde sind zwei verschiedene Dinge, die aber eben beide mit der selben Note sanktioniert werden.


Warum sollte ein, sogar leicht abgeänderter, Text aus dem Internet denn eine "Verwendung von Plagiaten" sein?
Wenn ich eine Analyse aus der Sekundar-Literatur 1:1 so übernehmen darf, warum denn nicht auch einen Text aus dem Netz?



Dass man Sekundärliteratur 1:1 so verwenden darf halte ich für ein Gerücht.
Bei nem Plagiat gibst Du die Leistung eines anderen als Deine eigene aus. Und genau das ist hier der Fall. Da hilft auch die Tatsache nicht weiter, dass der Text in Teilen verändert wurde. Streng genommen, ist jeder einzelne Satz, den man von jemand fremden übernimmt um ihn als sein eigenes geistiges Eigentum auszugeben ein Plagiat. Nicht umsonst gibt es Zitationsregeln.
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O.Roggisch
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 3571
BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 21:26   Titel: Antworten mit Zitat

Erstaunlich, dass der Fred hier überhaupt noch auf ist. So schnell wie manch andere sonst geschlossen werden...

Nunja.
Ich weiß zwar nicht welche Klasse du bist/ihr seid und wie wichtig die Note für die Versetzung oder als Abschlusszeugnis bzw. Bewerbung ist,
ABER
wenn die im Grunde total unrelevant ist und wirklich kaum interessiert, würde ich an seiner Stelle alles so belassen und keinen Ton mehr darüber verlieren.
Ansonsten kann es passieren, dass sich dein Kumpel komplett mit der Lehrerin überwirft und dann letztendlich jedes Halbjahr, also auch in denen, in welchen es um etwas geht, eine scheiß Note reingedrückt kriegt.
Ich denke jeder hier weiß, dass die meisten bzw. sehr viele Noten auf Sympathie entstehen. Insbesondere die Mündlichen.

Daher: Klappe halten und das nächste Mal cleverer sein oder einfach mal lernen!
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"Bayern hat wieder einen König"
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BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 21:31   Titel: Antworten mit Zitat

Da hier ja offensichtlich angezweifelt wird, dass es so etwas wie Plagiate gibt, hier eine kurze Zusammenfassung wichtiger Punkte: http://plagiat.htw-berlin.de/faq/definition-von-plagiat/. Damit will ich mich aber gar nicht weiter befassen, weil es im Grunde keine Diskussionsgrundlage gibt.

@Dethiel: Klar kannst du das so machen. Und wenn ein Lehrer eine schlechte Klausur stellt, reicht das vielleicht auch für eine gute Note. Bei einer vernünftigen Klausur reicht das aber sicherlich nicht. Ich mache zur Zeit Romeo und Julia. Wenn ich jetzt in der Klausur eine Textstelle vorgebe und dann als Aufgabe 2 stelle: "Interpretieren sie die folgende Szene" werden sicherlich einige Schüler jubeln und stumpf das hinschrieben, was in ihrer Literaturhilfe oder bei SparkNotes im Netz steht, was in dem Fall vermutlich ne gute Note bringt, wenn ich den Ideenklau nicht bemerke.
Wenn die Frage aber lautet "Analysieren sie die Bedeutung der elisabethanischen Körpersäftetheorie in der vorliegenden Textstelle" kriege ich von den Leuten, die sich auf ihre Literaturhilfen verlassen drei Arten von Aufsätzen.

Typ 1: Sie erinnern sich daran/lesen heimlich nach, was sie zum Thema Körpersäftetlehre in ihren Aufzeichnungen haben. Dann gucken sie, was sie dazu in der Textstelle finden, interpretieren das vor diesem Hintergrund und erfüllen die von mir gestellte Aufgabe. Super! Ob sie die Theorie nun auswendig kennen oder nicht, ist im Grunde eh zweitrangig, da es ja vor allem um die Interpretation des Textes geht. Wenn sie die Interpretation gut hinkriegen, steht der 1 wenig im Wege.

Typ 2: Sie schauen in ihrer Lektürehilfe bei Körpersäftelehre nach und schreiben alles hin. Dann schreiben sie alles hin, was sie zur Interpretation der Szene finden. Zwar kein Bezug zur Aufgabenstellung, aber auch super! Die haben sich ihre 3 oder 4 redlich verdient.

Typ 3: Sie suchen in der Interpretation der Szene nach Hinweisen auf Körpersäfte. Ist zwar nicht mehr als ein kurzer Hinweis, aber hey, den kann man ja locker aufblähen bis es eine halbe Seite ist. Wieder ziemlich super! Auch hier ist bei sorgfältiger Arbeit der verdiente Lohn die sichere drei oder vier.

Ich muss zugeben, dass dein Ansatz von oben bei mir verdächtig nach den Jungs klingt, die sich irgendwo bei zwei oder drei einordnen können. Wenn deine Lehrer Klausuren so stellen, dass das für gute Noten reicht, freut mich das für dich. 'Aber bei einer vernünftig gestellten Interpretationsaufgabe bringt dich eine Lektürehilfe höchstens bei den ersten Schritten weiter.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 21:45   Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, Fonzie hat alles gesagt und dann sollte hier auch mal Schluss sein.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 21:47   Titel: Antworten mit Zitat

nein nein, sowas brauch ich bei ähm..nennen wir sie mal "auswendiglernaufgaben". denke das triffts ganz gut. So aufgaben kann ich nicht haben schreib morgen deutsch und muss den text unter einordnung versch. kriterien in eine textsorte einordnen. das nervt das mir beim interpretieren niemand hilft weiss ich selbst, schreiben ja leider nichtmals über ein buch..
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Nov 2009 21:55   Titel: Antworten mit Zitat


Heier84 hat folgendes geschrieben:

Bigdom123 hat folgendes geschrieben:

Heier84 hat folgendes geschrieben:
Lies Dir einfach noch mal Fonzie´s Post durch. Ne 6 zu bekommen wegen Verwendung von Plagiaten und ne 6 zu bekommen weil man beim Abschreiben erwischt wurde sind zwei verschiedene Dinge, die aber eben beide mit der selben Note sanktioniert werden.


Warum sollte ein, sogar leicht abgeänderter, Text aus dem Internet denn eine "Verwendung von Plagiaten" sein?
Wenn ich eine Analyse aus der Sekundär-Literatur 1:1 so übernehmen darf, warum denn nicht auch einen Text aus dem Netz?



Dass man Sekundärliteratur 1:1 so verwenden darf halte ich für ein Gerücht.


Da solltest du mal meinen Deutsch-Lehrer kennen

€: Ansonsten hat Fonzie hierzu wohl alles gesagt
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