Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 14 Dez 2009 23:25 Titel: |
|
|
Die Vergleiche sind echt der Hammer. Auf den ersten Blick sehr amüsant, auf den zweiten absolut schockierend.
Hier berichtet ein Comunio-Spieler (in der Anonymität des Internets) über seinen möglichen Schulrauswurf, ohne dass einer von uns im mindesten weiß, was sich wirklich zugetragen hat und dann kommt so ein Schreiberling daher und bemüht u.a. Vergleiche mit Widerständlern, die sich gegen das Naziregime gestellt haben.
|
|
Nach oben |
|
Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
|
Verfasst am: 15 Dez 2009 00:41 Titel: |
|
|
Die Vergleich sidn wirklich was überzogen .
Aber es gibt nunmal Menschen die nicht immer den einfachsten Weg gehen und dann auch schonmal in Konfrontationen kommen, die sie nicht gewinnen können ihnen aber auch nicht aus dem Weg geehn wollen.
Rein rational gesehn wäre das ganze Leben wohl am einfachsten wenn man Konfrontationen in denen man unterlegen ist aus dem Weg geht, aber ob das immer der richtige Weg ist???
Ich kenne genau wie hier alle nicht die wahren hintergründe, aber wegducken ist für mache persönlichkeiten nicht immer eine mögliche Lösung, acuh wenn man sich dadurch oftmals das Leben selber schwer macht. Aber socleh Menschen braucht die Welt auch !
PS: hoffen wir mal das du den Kopf noch aus der Schlinge gezogen bekommst, zumindestens wenn du hier die Wahrheit geschrieben ahst und nicht schlimmere Dinge vorgefallen sind. _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 15 Dez 2009 08:17 Titel: |
|
|
Um mal wieder von den wegzukommen die für ihr Einstellung/Glauben etc. den Kopf hingehalten haben. Nicht falsch verstehen, die waren wichtig in der Zeit, das was sie gemacht haben war gut, aber es hat rein garnichts hiermit zu tun.
Wir waren ja in NIedersachsen, das ist das Schulgesetz
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C1884279_L20.pdf
Zwar die nicht amtliche Fassung, allerdings die, die man über die Niedersachsenseite kriegt.
http://www.mk.niedersachsen.de/master/C1827714_N1804786_L20_D0_I579.html
§ 61
Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen
(1) 1Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. 2Sie sind zulässig, wenn
Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre
Pflichten verletzen. 3Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der
Klassenkonferenz angewendet werden.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler ihre Pflichten
grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht
nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht
unentschuldigt fernbleiben.
(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. Überweisung in eine Parallelklasse,
2. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
4. Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
5. Androhung der Verweisung von allen Schulen,
6. Verweisung von allen Schulen.
(4) 1Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn. 3 bis 6 setzt voraus, dass die Schülerin oder der
Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder
den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. 2Die Verweisung von allen
Schulen darf nur im Sekundarbereich II, jedoch nicht bei berufsschulpflichtigen
Schülerinnen und Schülern, angeordnet werden. 3Für die Dauer eines Ausschlusses vom
Unterricht darf die Schülerin oder der Schüler das Schulgelände nicht betreten, während
dort Unterricht oder eine andere schulische Veranstaltung stattfindet.
(5) 1Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der
Schulleitung. 2Die Gesamtkonferenz kann sich oder einer Teilkonferenz nach § 35 Abs. 3
1. die Entscheidung über bestimmte Maßnahmen oder
2. die Genehmigung von Entscheidungen über bestimmte Maßnahmen
allgemein vorbehalten.
(6) 1Der Schülerin oder dem Schüler und ihren oder seinen Erziehungsberechtigten ist
Gelegenheit zu geben, sich in der Sitzung der Konferenz, die über die Maßnahme zu
entscheiden hat, zu äußern. 2Die Schülerin oder der Schüler kann sich sowohl von einer
anderen Schülerin oder einem anderen Schüler als auch von einer Lehrkraft ihres oder
seines Vertrauens unterstützen lassen. 3Eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger
Schüler kann sich auch von ihren oder seinen Eltern oder von einer anderen volljährigen
Person ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen.
(7) Die Überweisung in eine Parallelklasse bedarf der Zustimmung der Schulleitung, die
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform und die Verweisung von allen
Schulen bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde, die für die bislang besuchte
Schule zuständig ist.
Wir wären hier ja irgendwie dann bei nachhaltig stören, wenn man es so nennen will. Was anderes kommt da eher nicht in Frage. Man droht also eine Ordnungsmaßnahme an, die durch eine Konferenz bestätigt werden muss. Die Konferenz setzt sich auch aus Schülervertretern zusammen, da wäre es also sinnvoll die schon mal auf die eigene Seite zu ziehen.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 15 Dez 2009 11:42 Titel: |
|
|
So langsam wirkt es aber auch so, als würdest du mit deiner Verwegenheit kokettieren. Der schlaue, aber nicht verstandene Junge sucht sich ein Ventil und die Lehrer verstehen ihn einfach nicht.
Warum würdest du das sonst hier posten? Rechtlich relevante Hilfen wirst du hier nicht bekommen, solange du nicht offenlegst, was wirklich vorgefallen ist.
Nachhaltig stören et cetera bringen hier als Aussage niemanden weiter....
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 15 Dez 2009 11:55 Titel: |
|
|
Es geht icht genauer, da genau das Virgefallen ist.. Respekloser Umgangston. Mehr nicht.
Und wie ich shcon gesgat habe, will ich nicht , dass es sich anhört als würde ich nur den Retter spielen. So ist es natürlich nicht. Ich habe nur eine Situation beschrieben wie es zu einer Respektlosigkeit gekommen ist. Rechtliche hilfe und allgemein gute Tipps habe ich hier schon für mich bekommen. Grade den AUszug aus dem Niedersächsischen Schulrecht hatte ich selber nicht gefunden.
Danke nochmal ffür den Link.
Aber dennoch denke ich, dass der Thread langsa geschlossen werden kann. Machen kann ich jetzt eh nicht mehr viel. Es ist noch eine Woche bis zu den Ferien. Ich muss selbst erst schauen was jetzt diese Woche von der Schulleitung nachkommt.
Insgesamt danke nochmal für die Tipps
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 15 Dez 2009 19:56 Titel: |
|
|
Mein Senf:
Deinen Gerechtigkeitssinn kann ich gut nachempfinden. Hab mich in der Schulzeit auch oft mit Lehrern angelegt und wollte nicht immer akzeptieren, dass sie eben am längeren Hebel sitzen. Gerade wenn es um die Verteidigung von "Schwächeren" ging.
Aber hier gilt: Der Ton macht die Musik.
Solange Kritik sachlich bleibt und die Argumentation schlüssig ist, wird dir keiner ans Bein pinkeln können. Das hat m. E. durchaus etwas mit Intelligenz zu tun. Sicherlich auch mit Einfühlungsvermögen und der Kunst der Diplomatie. Die Wirkung (zum Positiven) ist auch um einiges größer, wenn man derartigen Problemen nicht emotional, sondern sachlich begegnet.
Machst du so weiter, wirst du auch nach deiner Schulzeit massive Probleme bekommen. Auf dem Arbeitsmarkt tummeln sich genug Chefs, deren soziale Kompetenzen sehr zu wünschen übrig lassen.
Probleme ansprechen: auf jeden Fall. Nichts ist schlimmer als immer zu kuschen. Vor allem auch für das Selbstwertgefühl. Aber dabei bitte immer an die Wortwahl denken.
|
|
Nach oben |
|
Gast
|
Verfasst am: 15 Dez 2009 20:16 Titel: |
|
|
chris012 hat folgendes geschrieben: |
Aber dennoch denke ich, dass der Thread langsa geschlossen werden kann. Machen kann ich jetzt eh nicht mehr viel. Es ist noch eine Woche bis zu den Ferien. Ich muss selbst erst schauen was jetzt diese Woche von der Schulleitung nachkommt.
Insgesamt danke nochmal für die Tipps |
|
|
Nach oben |
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde