Solche Funde musst du gesetzmäßig melden.
Und zwar an die zuständige Denkmalschutzbehörde umgehend. Normal hättest du gar nicht weiterbuddeln dürfen und du darfst erst recht nix damit machen oder was unterschlagen
Du könntest dich strafbar machen und das ist kein scherz, weil solche funde sofort landeseigentum sind (ich studiere verwaltungswissenschaften
) außerdem gibts ja auch noch unerlaubten waffenbesitz, selbst wenn das ding wahrsch. nicht funzt
aus dem niedersächsischen denkmalschutzgesetz , das ja für dich gilt (http://www.landesarchaeologen.de/dschg/DSchG-Niedersachsen.pdf)
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§ 14 Bodenfunde
(1) Wer in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren findet, bei denen Anlass zu der Annahme
gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (Bodenfunde), hat dies unverzüglich einer Denkmalbehörde,
der Gemeinde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege (§ 22) anzuzeigen.
(2) Der Bodenfund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen und vor Gefahren für die Erhaltung des Bodenfundes zu schützen, wenn nicht die
Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
(3) Die zuständige staatliche Denkmalbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Bodenfund
zu bergen und die notwendigen Maßnahmen zur Klärung der Fundumstände sowie zur Sicherung
weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodenfunde durchzuführen. § 18 ist auf bewegliche Denkmale,
die bei dieser Gelegenheit gefunden werden, nicht anzuwenden
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§ 34 Zerstörung eines Kulturdenkmals
(1) Wer ohne die nach § 10 erforderliche Genehmigung und ohne Vorliegen der Voraussetzungen des
§ 7 ein Kulturdenkmal oder einen wesentlichen Teil eines Kulturdenkmals zerstört, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
4. gefundene Gegenstände und die Fundstelle nicht gemäß § 14 Abs. 2 unverändert lässt.
(3) Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu zweihundertundfünfzigtausend Euro geahndet
werden.
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http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/master/C10768339_L20_D0.html
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1
30175 Hannover
Tel: 05 11 / 9 25 - 50 Zentrale
Fax: 05 11 / 9 25 - 53 28 Zentrale
Ruf da mal an nach den Feiertagen, oder bei deiner gemeindeverwaltung. Wenn das was wert ist, könntest du auch finderlohn kriegen. Zumindest wirst du aber über die Zeitung bekannt und man wird dir danken..das ist ja auch schonmal was
Und bis dahin den krempel unberührt lassen, damit nix kaputt geht und nicht weitergraben
sonst reißen die dir den kopf ab
Sag nicht, "das merkt ja eh keiner, ich behalt das"..muss dich nur einer von deinen freunden verpetzen oder es irgendwie im dorfgespräch rauskommen, dann wirds teuer für dich