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Schmerzensgeld?

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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Feb 2010 14:19   Titel: Antworten mit Zitat


~G~ hat folgendes geschrieben:
"2 in 1" heisst das gute Ding, in dem erklärt wird, dass ich mit einem Antrag direkt beim Strafverfahren auf Schmerzensgeld klagen kann, also beides bei einem Verhandlungsprozess abgewickelt werden kann.

Manche nennen das ganze Ding auch anders, ich komme aber gerade nicht auf den Namen
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Feb 2010 16:06   Titel: Antworten mit Zitat


efp53 hat folgendes geschrieben:

~G~ hat folgendes geschrieben:
"2 in 1" heisst das gute Ding, in dem erklärt wird, dass ich mit einem Antrag direkt beim Strafverfahren auf Schmerzensgeld klagen kann, also beides bei einem Verhandlungsprozess abgewickelt werden kann.

Manche nennen das ganze Ding auch anders, ich komme aber gerade nicht auf den Namen


Es ist ein paar Male der Begriff "Adhäsionsverfahren" gefallen.
Vielleicht meinst du das ja

Naja, wie gesagt auf der Broschüre steht:
"2 in 1"
Recht einfach - Schadensersatz im Strafprozess

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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Feb 2010 19:04   Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt schon, das passte nicht so ganz. Wollte mir nur mal auf die Schulter klopfen. Muss ja auch mal sein;-)

Wünsche dir jedenfalls alles Gute für das Verfahren. Zu einer Verhandlung hättest du wohl eh hingemusst, wenn es zu einer kommen sollte. jetzt kannste wneigstens im Saal und nicht auf dem Flur sitzen.
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