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Jemand Steuerrechtlich fit?

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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 16:41   Titel: Jemand Steuerrechtlich fit? Antworten mit Zitat

Heya Comunio Volk,

kleines - interessantes Problem hier das ich versuche mit einem Freund (für ihn) zu lösen.

Er arbeitet zur Zeit zu Hause vom PC aus für eine Firma in Dänemark. Er kriegt die Bezahlung aus Dänemark. Hauptwohnsitz (einziger) in Deutschland und er besitzt den Deutschen Pass.

Meine Frage nun wo muss er die Steuern (Lohnsteuer etc.) bezahlen?

Das Finanzamt gab ihm nur ein:
"Die Firma ist in Kopenhagen, das Geld kommt von dort und damit müssen Sie keine Steuern zahlen mit".

Die Firma in Dänemark rechechiert zur Zeit nochmal um sicher zu gehen ob er in Dänemark wirklich keine Steuern zahlen muss.
Die sind der Meinung "wir sind zu 90% sicher das Sie keine Steuern bei uns zahlen müssen".

Einige selbstständige Freunde sind der Meinung das er, weil er hier wohnhaft ist, die Steuern auch hier bezahlen muss.

Bevor wir zu einem Steuerberater gehen wollten wir hier nochmal fragen, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Danke für mögliche antworten.

MfG,

Zico
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 18:25   Titel: Antworten mit Zitat

Hi Zico,

habe einen bekannten der Steuerberater ist! Habe den gerade mal per ICQ angeschrieben:

Er sagt das er sich zu 70 % sicher ist das er hier in Deutschland Lohnsteuerpflichtig ist!

Er will morgen aber (wenn es die Zeit zu lässt) auf der Arbeit mal fragen und sich um hören , evtl. gibt es dann noch ne sichere Antwort ansonsten hoffe ich konnte ich euch wenigstens ein wenig helfen!

Gruß

Kiki!
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 18:34   Titel: Antworten mit Zitat

Danke dir Kiki - das wäre lieb.
So langsam kriegt man Licht ins ganze.

Wenn man in einem Land länger als 6 Monate arbeitet bzw. lokalisiert ist dann gilt man als Staatsbürger und muss dementsprechend dort die Steuern zahlen. Läuft dann also auf Deutschland hinaus.

Genervt bin ich nur von der inkompotenten Aussage des Heinies im Finanzamt der meinte er müsse diese nicht in Deutschland zahlen - "definitiv" nicht hieß es auch noch. Da kamen die ganzen Zweifel her.
Da wird man wohl nochmal einen Termin im Finanzamt ausmachen müssen um die Dinge klarzustellen.

Danke nochmal, kannst ja trotzdem wissen lassen was der Bekannte herausgefunden hat.

MfG,

Zico
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 18:34   Titel: Antworten mit Zitat

Ohne mich jetzt besonders auszukennen, würde ich beinahe wetten das er entweder in Dänemark oder eben hier steuerpflichtig ist, vermutlich hier in Deutschland. Zinserträge die man im Ausland erzielt müssen ja auch eigentlich versteuert werden.

Sollte er nichts zahlen müssen - gib hier mal Info, dann such ich mir nen Job in Dk^^
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 18:37   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Ohne mich jetzt besonders auszukennen, würde ich beinahe wetten das er entweder in Dänemark oder eben hier steuerpflichtig ist, vermutlich hier in Deutschland. Zinserträge die man im Ausland erzielt müssen ja auch eigentlich versteuert werden.

Sollte er nichts zahlen müssen - gib hier mal Info, dann such ich mir nen Job in Dk^^


Es gab eine Interessante Möglichkeit die jemand in einem anderen Forum genannt hat. Demnach muss man wenn man 6 Monate und 1 Tag in dem bestimmten Land arbeitet bzw. wohnhaft ist die Steuer dort zahlen.
Um also die Steuer zuumgehen ->wäre<- es in der Theorie möglich den Job (der ja Ortsunabhängig ist) ein weniger kürzer als 6 Monate in Deutschland zu machen, weitere weniger als 6 Monate in einem anderen Land zu machen und die restlichen Wochen im Urlaub zu verbringen.
War aber nur eine Theorie einer Person, ob das so möglich ist bezweifle ich (gibt bestimmt ein Gesetz dass dieses unterbinden kann) und es ist ja nicht die Absicht des Kumpels keine Steuern zu zahlen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 18:54   Titel: Antworten mit Zitat

"However, I do know of a few people who move around and hence are not resident anywhere. They are not allowed to stay in the same country for more than 6 months and do not pay tax at all."


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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 19:28   Titel: Antworten mit Zitat

bin mir eigentlich 100%ig sicher das hier eine unbeschränkte steuerpflicht nach §1 ESTG in deutschland vorliegt. zudem gibt es noch das doppelbesteuerungsabkommen mit dänemark welches ja besagt das wenn das geld in D bezogen wird, auch in D zu versteuern ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 19:39   Titel: Antworten mit Zitat


zerozero hat folgendes geschrieben:
bin mir eigentlich 100%ig sicher das hier eine unbeschränkte steuerpflicht nach §1 ESTG in deutschland vorliegt. zudem gibt es noch das doppelbesteuerungsabkommen mit dänemark welches ja besagt das wenn das geld in D bezogen wird, auch in D zu versteuern ist.


Ich schließe mich mal 100% an, dass wir eine Steuerpflicht nach § 1 EStG in Deutschland haben.

http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/download/dfownload__deutsch__daenisches__doppelbesteuerungsabkommen,property=Daten.pdf


Zitat:
3. Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit
Als Hauptregel gilt, dass die in einem Land bezogenen Einkünfte aus der Ausübung von
Berufstätigkeit auch in diesem Land zu versteuern sind. Nach dem DBA steht aber die
Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit wie Gehälter, Löhne und
ähnliche Vergütungen grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu, es sei denn, die Arbeit wird
in einem anderen Staat ausgeübt.
Dann können die dafür bezogenen Vergütungen auch in
diesem anderen Staat versteuert werden. Die Dauer und Natur des Aufenthaltes des
Steuerpflichtigen entscheidet darüber, in welchem Land er besteuert wird. Behält z.B. ein
deutscher Staatsbürger während seines Arbeitsaufenthaltes in Dänemark seinen Wohnsitz
in Deutschland, wird er grundsätzlich weiterhin vom deutschen Staat besteuert. Übt er
seine Tätigkeit alleine in der Dänemark aus, d.h. hat er einen Arbeitsvertrag mit einem
dänischen Arbeitgeber, steht auch dem Tätigkeitsstaat – der Staat, in dem gearbeitet wird
– ein Besteuerungsrecht zu. Die mögliche Doppelbesteuerung wird in Deutschland durch
Freistellung, in Dänemark durch die Anrechnung der Einkünfte vermieden.
Es gilt dabei die in DBAs übliche 183–Tage–Regelung. Danach kann ein in Deutschland
ansässiger Arbeitnehmer, der nur vorübergehend bis zu 183 Tage pro Kalenderjahr in
Dänemark tätig ist und dessen Vergütungen von einem deutschen Arbeitgeber, der nicht
in Dänemark ansässig ist, gezahlt werden, nur in Deutschland besteuert werden, sofern
diese Vergütungen nicht von einer in Dänemark gelegenen Betriebsstätte oder festen
Einrichtung gezahlt werden.
Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen mehr als 183 Tage in Dänemark oder für ein in
Dänemark ansässiges Unternehmen, wird er in Dänemark besteuert.
Besondere Regelungen sieht das DBA für Aufsichtsrats- und
Verwaltungsratsvergütungen und für die Einkünfte von Künstlern und Sportlern vor.


Das ist jetzt in sofern ohne Gewähr das ich nicht geguckt habe, ob das die aktuelle Fassung des DBA ist und geprüft ob das nee freiberufliche Tätigkeit nach dänischem Recht etc. habe ich auch nicht. Grundsätzlich sollte das wie in Deutschland laufen, hier am PC für nee Firma in Dänemark muss hier besteuert werden.

Interessant in dem Zusammenhang wäre auch noch wie das denn mit den Sozialabgaben ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 23:32   Titel: Antworten mit Zitat

Ja ist schon mußig.
Man muss die Rentenversicherung Extra - die Krankenversicherung Extra etc. abklären. Wie das mit den Sozialabgaben ist auch eine gute Frage. Insgesamt doch sehr fraglich das man nirgends eine richtige und komplette Beratung hier für findet. Die sind im Finanzamt und beim Arbeitsamt da selber so unsicher
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Apr 2010 06:29   Titel: Antworten mit Zitat

zum thema krankenvers, rentenvers und sonstige sozialabgaben kann ich dir was sagen. diese werden in KV und PV nicht durch den arbeitgeber aus dänemark abgeführt und müssen dies auch nicht.
allerdings besteht in der kranken und pflegeversicherung versicherungspflicht für leute die in D leben. heisst freiwillige mitgliedschaft in der gesetzlichen oder private kv.
rentenversicherung wird in dänemark aus steuern finanziert, somit auch dort keine beiträge aus dem einkommen. und in D kann man zwar freiwillig beiträge zahlen, dies sollte man als junger mensch aber genau bedenken. denn man zahlt schließlich für einen euro rente 200 euro beitrag bei der gesetzlichen rente. allerdings 5 jahre beiträge wären wichtig.
und arbeitslosenversicherung kannst freiwillig beiträge weiterzahlen.
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BeitragVerfasst am: 13 Apr 2010 06:38   Titel: Antworten mit Zitat


zerozero hat folgendes geschrieben:
zum thema krankenvers, rentenvers und sonstige sozialabgaben kann ich dir was sagen. diese werden in KV und PV nicht durch den arbeitgeber aus dänemark abgeführt und müssen dies auch nicht.
allerdings besteht in der kranken und pflegeversicherung versicherungspflicht für leute die in D leben. heisst freiwillige mitgliedschaft in der gesetzlichen oder private kv.
rentenversicherung wird in dänemark aus steuern finanziert, somit auch dort keine beiträge aus dem einkommen. und in D kann man zwar freiwillig beiträge zahlen, dies sollte man als junger mensch aber genau bedenken. denn man zahlt schließlich für einen euro rente 200 euro beitrag bei der gesetzlichen rente. allerdings 5 jahre beiträge wären wichtig.
und arbeitslosenversicherung kannst freiwillig beiträge weiterzahlen.


Sehr guter Input. Werde ich so weiterleiten danke
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Apr 2010 06:48   Titel: Antworten mit Zitat

ich habs mal gelernt...

Er ist in Deutschland voll steuerpflichtig.

Wo die Einkünfte herkommen ist nur dann relevant, wenn er sich nicht ständig in Deutschland aufhalten würde.

Ein wichtiger Unterschhied: er ist einkommensteuerpflichtig, die Lohnsteuer wäre nur bei einem inländischen Arbeitgeber fällig.
Da also in diesem Fall keine Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer gezahlt wird, sollte umgehend eine monatliche Vorauszahlung mit dem Wohnsitzfinanzamt vereinbart werden, ansonsten kommt es am Ende bei der Jahresveranlagung zu einer unter Umständern schmerzhaft hohen Nachzahlung, je nach Veridienst natürlich...
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Apr 2010 07:18   Titel: Antworten mit Zitat


MichaG hat folgendes geschrieben:
ich habs mal gelernt...

Er ist in Deutschland voll steuerpflichtig.

Wo die Einkünfte herkommen ist nur dann relevant, wenn er sich nicht ständig in Deutschland aufhalten würde.

Ein wichtiger Unterschhied: er ist einkommensteuerpflichtig, die Lohnsteuer wäre nur bei einem inländischen Arbeitgeber fällig.
Da also in diesem Fall keine Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer gezahlt wird, sollte umgehend eine monatliche Vorauszahlung mit dem Wohnsitzfinanzamt vereinbart werden, ansonsten kommt es am Ende bei der Jahresveranlagung zu einer unter Umständern schmerzhaft hohen Nachzahlung, je nach Veridienst natürlich...


Heißt er müsste theoretisch die Steuern am Ende des Jahres abbezahlen - ergo wenn er weiß wieviel er Zahlen muss könnte er es ja monatlich jeweils auf Seite tun und am Ende des Jahres abbezahlen. Oder gibt es da einen Unterschied zu einer Vorauszahlung (monatlich)?

Wird ja immer interessanter
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Apr 2010 08:52   Titel: Antworten mit Zitat


zerozero hat folgendes geschrieben:

und arbeitslosenversicherung kannst freiwillig beiträge weiterzahlen.


Nur wenn er Selbstständig ist Ansonsten kannst du dir Zeit in der du in Dänemark SV-Pflichtig versichert wars per E301/E303 bescheinigen lassen und bekommst hier in Deutschland ALG.

@Zico:
Die Zahlung pro Monat ist angenehm, weil du Summe X fix ans Amt zahlst und so nicht einmal im Jahr eine gewaltige Summe zahlen muss. Man legt dann eine fiktive, möglichst realistische, Summe fest und schaut am Ende vom Jahr was tatsächlich zu zahlen gewesen wäre. Daraus ergibt sich dann eine Restforderung gegen deinen Kumpel oder eben eine Rückzahlung an deinen Kumpel.
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Apr 2010 08:53   Titel: Antworten mit Zitat

Mtl vorrauszahlung ist halt für die Disziplin gut
am Ende des Jahres bzw im darauf folgendem Jahr ist eben die eine große Summe abzuführen. Das ist viel dann und wenn man da nicht die Rücklage gebildet hat, tuts weh. Ist ja immer auch verlockend so Geld.
Aber nen Unterschied macht's letztlich nicht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Apr 2010 11:22   Titel: Antworten mit Zitat

Ja macht schon Sinn da monatlich schon was abzubezahlen. War nur eine theoretische Frage.
Danke für die ganzen antworten vor allem von meinem Kumpel der jetzt endlich eine grobe Vorstellung hat
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