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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 17:22 Titel: Zivi, Praktikum und Steuern! |
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Hallo zusammen!
Also folgendes:
Ich bin zur Zeit Zivi und muss meinen Dienst noch bis zum 31. Mai ableisten. Ich habe mir jetzt aber Urlaub ans Ende gelegt und kann deshalb schon Anfang Mai "aufhören" bin aber trotzdem noch offiziell Zivileistender bis zum 31. Mai!
Ich hab jetzt eine Zusage für ein Praktikum bekommen, das Mitte Mai beginnt, soweit auch kein Problem weil ich da je eh Urlaub hab, die Genehmigung dafür bekomme ich vom BAZ. Das Praktikum ist Pflicht für mein Maschinenbaustudium zum nächsten Wintersemester.
Jetzt frag ich mich aber, wie sieht das mit Steuern aus? Ich werde bei meinem Praktikum mit 5 Euro die Stunde entlohnt, macht in der Summe dann ca. 800 Euro im Monat.
Beim Zivi verdien ich momentan 600 im Monat.
Weiß einer von euch wie das ganze steuermäßig geregelt wird?
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 17:34 Titel: |
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in einfachen worten. voll sozialversicherungspflichtig und steuern werden auch abgeführt.
es handelt sich ja um ein vorpraktikum, welches vorraussetzung zu deinem studium ist. da du selbst noch nicht immatrikuliert bist, werden hier sozialabgaben aus dem praktikumslohn fällig (rente, alv, pflege und kv).
zudem wird seitens deines arbeitgebers steuern gezahlt. es wird angenohmen das du das gleiche gehalt ein jahr bekommst und dafür werden dann die steuern fällig. allerdings hast du die möglichkeit dir diese über den lohnsteuerjahresausgleich zurückzuholen.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 18:15 Titel: |
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wenn das jahr 2010 beendet ist, nimmst ein formular, welches du beim finanzamt bekommst und sich einkommenssteuererklärung 2009 nennt, und füllst das aus. ist ziemlich selbsterklärend. naja und deine lohnsteuerkarte benötigst dazu auch.
dann wartest etwa 8 wochen und dann sollte dir dein finanzamt irgend etwas geschrieben haben.
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 18:23 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
wenn das jahr 2010 beendet ist, nimmst ein formular, welches du beim finanzamt bekommst und sich einkommenssteuererklärung 2009 nennt, und füllst das aus. ist ziemlich selbsterklärend. naja und deine lohnsteuerkarte benötigst dazu auch.
dann wartest etwa 8 wochen und dann sollte dir dein finanzamt irgend etwas geschrieben haben. |
Also das sollte sich dann schon Einkommenssteuererklärung 2010 nennen
Die Einkünfte sind ja in 2010.
Du machst also Anfang 2011 dann deine Steuererklärung für das Jahr 2010.
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 18:32 Titel: |
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Mist, dachte das Geld gibts schneller
Wie viel Steuerabgaben hab ich dann ca. bei 800 Euro? Und fließt Zivigeld mit da rein oder gibts da ne Sonderregelung?
Krieg ich Anfang 2011 dann die kompletten Steuern zurück?
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 18:37 Titel: |
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Da du insgesamt unter dem Freibetrag liegen solltest, die Lohnsteuer schon.
Was das Praktikum angeht, ich hatte nee Bestätigung von der UNI das ich das Praktikum machen musste und gar keine Abzüge (Lohnsteuer) weil es ein Pflichtpraktikum ist, weiss allerdings nicht ob das auch bei einem Vorpraktikum gilt.
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 18:43 Titel: |
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habs grad mal gerechnet. wenn du die 800 euro alleine bekämst, dann müsstest du sogar gar keine steuer bezahlen. nur sozialversicherungsabgaben.
bei 800 euro brutto wären es dann 638,20 netto. steuern dabei null.
wenn du jetzt die 600 euro zivi dazu nimmst, hast 1400 euro in dem monat. und bekämst 1027,36 netto. steuern dabei 82,58. die du dann wieder bekämst.
die 600 euro zivi sind ja steuerfrei, aber in der zeit wo du zivi und praktikum machst, werden diese einkommen eben addiert.
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 18:45 Titel: |
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whisky0882 hat folgendes geschrieben: |
weiss allerdings nicht ob das auch bei einem Vorpraktikum gilt. |
nein. das gilt nur wenn das praktikum während des studiums pflicht ist. vorpraktika, trotz pflicht, zählen da nicht. zumal er ja auch noch nicht immatrikuliert ist.
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TomBVB
Moderator
Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 8292
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Verfasst am: 11 Jan 2010 19:20 Titel: |
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Ich weiß zwar nicht wie das rechtlich aussieht, aber darf man neben dem Zivildienst offiziell arbeiten gehen?
Letztlich gibt es ja Geld für dein Praktikum, war nur ein Einwand, weil wir das Thema letztens hatten und keiner wusste auf die Frage eine konkrete Antwort, denn es ist ja der Wehrersatzdienst...sonst müsstest du mal beim Baf. Zivildienst anrufen.
Wenn man darf, dann vergesst diesen Beitrag _________________ Dedê - DANKE!
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 19:22 Titel: |
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TomBVB hat folgendes geschrieben: |
Ich weiß zwar nicht wie das rechtlich aussieht, aber darf man neben dem Zivildienst offiziell arbeiten gehen?
Letztlich gibt es ja Geld für dein Praktikum, war nur ein Einwand, weil wir das Thema letztens hatten und keiner wusste auf die Frage eine konkrete Antwort, denn es ist ja der Wehrersatzdienst...sonst müsstest du mal beim Baf. Zivildienst anrufen.
Wenn man darf, dann vergesst diesen Beitrag |
Schreibt ja extra das er Urlaub hat und das abgeklärt hat. Das sollte somit kein Problem darstellen, ärgerlich ist nur das das Geld angerechnet wird für den Monat, 800€ wären ansonsten in der Gleitzone und damit günstiger.
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 20:33 Titel: |
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Genau so einen Thread wollte ich auch schon aufmachen. Hätte da auch mal ne' Frage.
Ich mache meinen Zivildienst ganz regulär zu Ende bis Ende April und hab meinen Urlaub zwischendurch eingeschoben.
Werde danach nen' Praktikum absolvieren. Allerdings aus reinem Interesse und nicht als Vorbereitung auf ein Studium, das ich sowieso nie machen werde bzw. möchte.
Das Praktikum wird mit 400 € vergütet, muss ich dafür überhaupt ne Einkommenssteuererklärung machen?
Habe als Zivi und mit meinem Nebenjob vorher sowas nie gemacht, habe auch nie ne Lohnsteuerkarte bekommen...
Nur nen' Sozialversicherungsausweis...
Vielleicht kann mir ja jemand helfen...
Danke schonmal!
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 20:40 Titel: |
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Mein Zivi und mein achtwöchiges Praktikum überschneiden sich um genau 2 Wochen. Werden dann 800 oder 400 euro addiert? es überschneidet sich ja nur ein halber Monat, deshalb vllt auch nur das halbe Gehalt?
Wenn ich jetzt erst im Juni machen würde, wäre das okay, also volles Gehalt vom Praktikum ohne Steuern?
EDIT: Sorry zerozero grade deine Rechnung gesehen.
Also, wenn ich das Praktikum Mitte mai anfange 8 Wochen, dann verdien ich:
Mai bis Juni: 1024 Euro, 2011 dann noch ca. 80 Euro an Steuern zurück: 1104 Euro
Juni bis Juli: 800 Euro minus Sozialabgaben : 630 Euro
Gesamt: 1734 Euro
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Beginn ich erst im Juni dann:
Zivi Mai: 620 ca.
Praktikum Juni: 800 minus Sozialabgaben = ca.630 Euro
Praktikum Juli: 800 minus Sozialabgaben = ca.630 Euro
Gesamt: 1880 Euro
So alles korrekt?
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 21:19 Titel: |
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Wenn euer Praktikum nur 2 Monate oder weniger dauert, könnt ihr auch kurzfristig angestellt werden. Dann werden nur Lohnsteuern fällig, und zwar ein Pausschalsatz!
Das fällt dann weniger ins gewicht. Ich hatte bspw. bei einem Monat normalerweise 1.200 hab aber nur 1.146 ausgezahlt bekommen. Die restlichen 54 €, die ja nun nicht wirklich ins gewicht fallen, hole ich mir jetzt über die besagte einkommenssteuererklärung wieder. kann man auch online mit elster machen!
gruß
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 21:22 Titel: |
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Und das zählt dann trotzdem als Praktikum obwohl angestellt? Außerdem, wieso sollten die das machen, wäre für die doch wahrscheinlich wegen Mindestlohn teurer?!
Wäre nett wenn einer meine Rechnung nochma kommentiert
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2010 23:47 Titel: |
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also. wenn du nur einen halben monat überschneidung hast, bekommst du ja auch nur ein halbes gehalt. also im mai dann zivi plus lohn für zwei wochen. dann dementsprechend auch nur das addiert. wenn dein praktikum erst nach zivi beginnt, zahlst du tatsächlich gar keine steuern und bist zudem in der erwähnten gleitzone.
in sofern sollte deine rechnung richtig sein.
das mit der kurzfristigen beschäftigung greift hier evtl nicht. da muss ich aber noch einmal nachschauen. sag ich dir morgen ob man darüber evtl sogar bei den sozialabgaben sparen kann. du bist ja sonst eigentlich noch familienversichert. aber morgen mehr.
zum dürfen ist es ganz einfach geregelt. mit zustimmung darf man neben dem zivi auch nebenjobs ausüben und praktika ausüben. wichtig ist die zustimmung.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 08:16 Titel: |
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hab jetzt nochmal geschaut. praktika zählen nicht zu den kurzfristigen beschäftigungen. also volle sozialversicherungspflicht und evtl steuern.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 08:17 Titel: |
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also im Prinzip je später ich anfange desto weniger steuern Zahl ich?
aber naja ih flieg direkt Anfang August für einen Monat in die USA. der Stress
2 Tage nach Praktikum direkt loszufliegen ist mir keine 100 Euro Steuern
wert, so groß ist der Unterschied mit 2wöchiger Überschneidung
ja nicht.
mir fällt aber gerade ein:
Ich krieg ja noch nen vollen Monat Entlassungsgehalt, also nochmal
600 Euro ca. wie steht's denn damit? Heißt das es werden dann 600+600+400
addiert? Das wäre steuermäßig dann wieder ziemlich blöd, weil die
1200 zivi ja eigentlich unversteuert sind.
EDIT: wie sieht das aus wenn ich nur die letzte Woche m Mai als unbezahltes probepraktikum laufen lassen würde und für Juni Juli dann offiziell dem bezahlten nachgehe? brauch ich für unbezahltes propepraktikum auch ne Genehmigung? und unbezahlt heisst doch dann auch dass mein zivigehalt steuerfrei bleibt oder?
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 13:49 Titel: |
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habe gerade beim Finanzamt Hilden angerufen. Die Dame sagte mir nun dass ich beim Zivi keine Lohnsteuerkarte abgeben musste und das ganze steuerfrei ist und auch bleibt. Wenn sich das mit dem Praktikum überschneidet, ist das egal, und da ich wohl Steuerklasse 1 bin Zahl ich bei den 800 Euro monatlich die ich da verdiene keine Steuern, weil die Grenze für sk1 bei knapp 1000 liegt.
jetzt bin ich unsicher weil zerozero dass eig. alles recht überzeugend begründet hat?
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 14:06 Titel: |
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unkreativ2 hat folgendes geschrieben: |
habe gerade beim Finanzamt Hilden angerufen. Die Dame sagte mir nun dass ich beim Zivi keine Lohnsteuerkarte abgeben musste und das ganze steuerfrei ist und auch bleibt. Wenn sich das mit dem Praktikum überschneidet, ist das egal, und da ich wohl Steuerklasse 1 bin Zahl ich bei den 800 Euro monatlich die ich da verdiene keine Steuern, weil die Grenze für sk1 bei knapp 1000 liegt.
jetzt bin ich unsicher weil zerozero dass eig. alles recht überzeugend begründet hat? |
Was hier gemeint war, dass für die Berechnung der Steuern der das Zivigehalt zunächst hinzugerechnet wird um später dann abgezogen zu werden. Das ist für den Progressionsvorbehalt wichtig, sollte dich insgesamt aber eigentlich garnicht interessieren, weil du im Zweifel eh nicht über den Jahresfreibetrag von Siebentausendnochwas (habe die Zahl gerade nicht im Kopf) hinauskommst.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 14:13 Titel: |
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das heißt die Dame hat recht und im Prinzip war der thread für die Katz?!
Naja da bin ich ja beruhigt und kann Mitte Mai anfangen. Übernimmt dann der Arbeitgeber, also da wo ich das Praktikum mache, auch die Sozialabgaben wies bei nem 400 € Job der Fall ist?
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 14:29 Titel: |
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unkreativ2 hat folgendes geschrieben: |
das heißt die Dame hat recht und im Prinzip war der thread für die Katz?!
Naja da bin ich ja beruhigt und kann Mitte Mai anfangen. Übernimmt dann der Arbeitgeber, also da wo ich das Praktikum mache, auch die Sozialabgaben wies bei nem 400 € Job der Fall ist? |
Nein, du zahlst aber weniger in der Gleitzone. Der Arbeitgeber wird aber sicherlich eine Lohnabteilung haben die das geregelt kriegt.
Auf der Abrechnung kannste dann ja sehen was du an Steuern, Sozialabgaben etc. bezahlt hast.
Nee Lohnsteuerkarte würde ich mir aber besorgen, die brauchen die normalerweise beim Praktikumsgeber auch.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 19:00 Titel: |
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also eins vorweg. ne lohnsteuerkarte brauchst.
der grundfreibetrag ist 8004 euro im jahr. naja und dann noch die ganzen vorwegabzüge (werbungskostenpauschbetrag zb), so das bis 8960 meine ich keine steuern zahlst.
was meine überlegung war ist der progressionsvorbehalt wie von whisky angesprochen. allerdings bin ich jetzt fast der meinung da der zivilohn immer steuerfrei ist und im progressionsvorbahlt nach §32b ESTG nicht aufgeführt ist, auch bei paralellem verlauf keine steuern fällig werden. denn du bist mit den 800 euro im monat unter der grenze ab der man steuern zahlt. sozialversicherungsabgaben werden allerdings fällig.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 19:48 Titel: |
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Also Zivi ist auf jeden Fall steuerfrei, soviel weiß ich!
Ich hab allerdings so im 3. oder 4. Monat meinen Sozialversicherungsausweis zugeschickt bekommen. Von daher werde ich wohl auch Abgaben zahlen müssen, sonst hätten sie den mir ja nicht zugeschickt.
Wollte meine Frage auch nochmal wiederholen:
Mache ab Mai nen Praktikum, das mit 400 € im Monat vergütet wird. Wenn ich den Thread richtig verfolgt und verstanden habe, muss ich da auch keine Steuer zahlen, oder?
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