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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2010 15:27 Titel: Spielerpass erst 19 Tage nach Abmeldung erhalten ~ Fragen |
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Hey Leute,
Ich habe am 11.6. meine Abmeldung zum alten Verein geschickt.
Der Pass kam erst heute an, mit dem Vermerk "Abmeldedatum 21.6."
und "Freigabe nicht erteilt".
Den Einschreibebeleg habe ich noch.
Fußballverband ist Westfalen.
Frage:
Es gibt doch m.W. die Regelung, dass ich sofort spielberechtigt bin, wenn der Pass nicht innerhalb von 2 Wochen wieder bei mir ist, oder?
Heißt das, ich bin jetzt sofort spielberechtigt?
Muss mein neuer Verein noch irgendwas machen?
Vielen Dank!
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Balle1420
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 14666 Wohnort: Perle Der Uckermark (schwedt)
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Verfasst am: 30 Jun 2010 15:40 Titel: |
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Also bei uns ist es so, wenn sich jemand abmeldet bei uns
hat er ne Kündigunsfrist. Ist es bei dir auch so gewesen?
Weil dein Abmeldedatum bei 21.6 steht.
"Freigabe nicht erteilt" ? Heißt es das du nicht wechseln darfst?
Dein neuer Verein muss eig nix mehr machen, wenn er dein Pass hat. _________________
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2010 15:55 Titel: |
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Bis zum 30.6. musste man sich abmelden, um 3 Monate Sperre zu bekommen bei nicht erteilter Freigabe AFAIK, nach dem Datum wären es wohl 6 Monate.
Freigabe nicht erteilt heißt, dass ich die Sperre bekomme.
Meine Frage zielte aber eher auf die 14-Tage-Regelung ab
Danke:)
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Zizkov
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 16.02.2006 Beiträge: 9868 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 30 Jun 2010 16:47 Titel: |
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Ruf bei dem zuständigen Fussballkreis an (Spielausschuss oder Juniorenausschuss, nehme mal an 92 ist dein Geburtsjahr?).
Es kommt mitunter auf die genauen Durchführungsbestimmungen des Fussballkreises an, von daher können die dir am besten helfen.
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2010 17:46 Titel: |
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Ich bin Gestern aus meinem Verein ausgetreten.
Habe nicht darüber gesprochen ob ich die Freigabe bekomme.
Was kann ich machen, falls ich die nicht bekommen sollte?
Bekomme ich dann 3 oder 6 Monate sperre?
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Gast
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Verfasst am: 30 Jun 2010 17:51 Titel: |
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Hecke92 hat folgendes geschrieben: |
Freigabe nicht erteilt heißt, dass ich die Sperre bekomme.
Meine Frage zielte aber eher auf die 14-Tage-Regelung ab |
Freigabe nicht erteilt heißt erstmal nicht, dass du automatisch gesperrt wirst.
Wenn dein neuer Verein die vorgeschriebene Ablöse bezahlt, dann hast du die Freigabe, vielleicht gibt's da auch einen Kompromiss.
Das mit den 14 Tagen ist richtig, zumindest hier in Hessen. Informier dich bei deinem neuen Verein, da sollte es doch jemanden geben, der mit der Satzung vertraut ist.
EDIT:
Hier mal die entsprechende Passage aus der Satzung des WFLV:
Zitat: |
7. Frist zur Aushändigung des alten Spielerpasses nach erfolgter Abmeldung
Geht einem Verein die Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, in der Regel gegenüber dem Spieler oder dem neuen Verein den vollständig ausgefüllten Spielerpass bzw. eine Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses mit allen Angaben innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden.
Wird der Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses durch den abgebenden Verein nicht ausgehändigt, kann der neue Verein erst nach Ablauf von 14 Tagen seit der Abmeldung lt. Einschreibebeleg den Spielerantrag bei der Passabteilung einreichen. Diese Frist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag nach dem Abmeldedatum. Gehen Unterlagen vor Fristablauf bei der Passabteilung ein, werden sie unbearbeitet an den Verein zurückgeschickt.
Der aufnehmende Verein und der Spieler haben in einem gesonderten Schriftstück verbindlich zu erklären, den alten Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses nicht fristgerecht erhalten zu haben. Der Spieler gilt nach den Bestimmungen der Spielordnung als freigegeben. Das heißt allerdings nicht, dass er sofort spielberechtigt wird. Selbstverständlich müssen Wartefristen eingehalten werden.
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