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Spielerpass erst 19 Tage nach Abmeldung erhalten ~ Fragen

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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jun 2010 15:27   Titel: Spielerpass erst 19 Tage nach Abmeldung erhalten ~ Fragen Antworten mit Zitat

Hey Leute,
Ich habe am 11.6. meine Abmeldung zum alten Verein geschickt.
Der Pass kam erst heute an, mit dem Vermerk "Abmeldedatum 21.6."
und "Freigabe nicht erteilt".

Den Einschreibebeleg habe ich noch.

Fußballverband ist Westfalen.

Frage:
Es gibt doch m.W. die Regelung, dass ich sofort spielberechtigt bin, wenn der Pass nicht innerhalb von 2 Wochen wieder bei mir ist, oder?
Heißt das, ich bin jetzt sofort spielberechtigt?
Muss mein neuer Verein noch irgendwas machen?


Vielen Dank!
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Balle1420
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 14666
Wohnort: Perle Der Uckermark (schwedt)
BeitragVerfasst am: 30 Jun 2010 15:40   Titel: Antworten mit Zitat

Also bei uns ist es so, wenn sich jemand abmeldet bei uns
hat er ne Kündigunsfrist. Ist es bei dir auch so gewesen?
Weil dein Abmeldedatum bei 21.6 steht.

"Freigabe nicht erteilt" ? Heißt es das du nicht wechseln darfst?
Dein neuer Verein muss eig nix mehr machen, wenn er dein Pass hat.
_________________


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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jun 2010 15:55   Titel: Antworten mit Zitat

Bis zum 30.6. musste man sich abmelden, um 3 Monate Sperre zu bekommen bei nicht erteilter Freigabe AFAIK, nach dem Datum wären es wohl 6 Monate.

Freigabe nicht erteilt heißt, dass ich die Sperre bekomme.

Meine Frage zielte aber eher auf die 14-Tage-Regelung ab

Danke:)
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Zizkov
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 9868
Wohnort: Bonn
BeitragVerfasst am: 30 Jun 2010 16:47   Titel: Antworten mit Zitat

Ruf bei dem zuständigen Fussballkreis an (Spielausschuss oder Juniorenausschuss, nehme mal an 92 ist dein Geburtsjahr?).
Es kommt mitunter auf die genauen Durchführungsbestimmungen des Fussballkreises an, von daher können die dir am besten helfen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jun 2010 17:46   Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin Gestern aus meinem Verein ausgetreten.
Habe nicht darüber gesprochen ob ich die Freigabe bekomme.
Was kann ich machen, falls ich die nicht bekommen sollte?

Bekomme ich dann 3 oder 6 Monate sperre?
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Jun 2010 17:51   Titel: Antworten mit Zitat


Hecke92 hat folgendes geschrieben:
Freigabe nicht erteilt heißt, dass ich die Sperre bekomme.

Meine Frage zielte aber eher auf die 14-Tage-Regelung ab

Freigabe nicht erteilt heißt erstmal nicht, dass du automatisch gesperrt wirst.
Wenn dein neuer Verein die vorgeschriebene Ablöse bezahlt, dann hast du die Freigabe, vielleicht gibt's da auch einen Kompromiss.

Das mit den 14 Tagen ist richtig, zumindest hier in Hessen. Informier dich bei deinem neuen Verein, da sollte es doch jemanden geben, der mit der Satzung vertraut ist.

EDIT:
Hier mal die entsprechende Passage aus der Satzung des WFLV:

Zitat:
7. Frist zur Aushändigung des alten Spielerpasses nach erfolgter Abmeldung



Geht einem Verein die Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, in der Regel gegenüber dem Spieler oder dem neuen Verein den vollständig ausgefüllten Spielerpass bzw. eine Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses mit allen Angaben innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden.



Wird der Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses durch den abgebenden Verein nicht ausgehändigt, kann der neue Verein erst nach Ablauf von 14 Tagen seit der Abmeldung lt. Einschreibebeleg den Spielerantrag bei der Passabteilung einreichen. Diese Frist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag nach dem Abmeldedatum. Gehen Unterlagen vor Fristablauf bei der Passabteilung ein, werden sie unbearbeitet an den Verein zurückgeschickt.

Der aufnehmende Verein und der Spieler haben in einem gesonderten Schriftstück verbindlich zu erklären, den alten Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses nicht fristgerecht erhalten zu haben. Der Spieler gilt nach den Bestimmungen der Spielordnung als freigegeben. Das heißt allerdings nicht, dass er sofort spielberechtigt wird. Selbstverständlich müssen Wartefristen eingehalten werden.

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