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Die Suche nach der ersten eigenen Wohnung

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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jun 2010 11:10   Titel: Die Suche nach der ersten eigenen Wohnung Antworten mit Zitat

... steht bei mir an.

Ich habe bisher leider kaum hilfreiche Threads oder Übersichten im Internet gefunden.

Die Internetseiten der Mieterbunde sind ja teilweise unglaublich unübersichtlich.
Worauf sollte man achten?

Und kann mir jemand erklären, inwieweit eine Kündigungsauschlussklausel "unüberwindbar" ist? Ich habe eine sehr interessante Wohnung gefunden, allerdings will die Gesellschaft einen 4-jährigen Kündigungsauschluss einschließen. Was passiert, wenn ich oder meine Freundin zB. arbeitslos werden sollten? Haben wir dann nicht die Möglichkeit aus der Wohnung auszuziehen, wenn wir zB. einen Nachmieter besorgen?
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jun 2010 11:13   Titel: Antworten mit Zitat

Das wichtigste ist wohl drauf zu achten, was für evtl. Schäden in der Wohnung sind. Diese im Protokoll mit aufnehmen lassen.

Habe bei mir bestimmt einige aufzuweisen, die damals wo nicht drin standen. Da war ich noch junge 17 und hab da nicht wirklich drauf geachtet. Und wenn es nur ein Loch /Riss in einer Fliese ist.

Ansonsten alles genau anschaun bzw zeigen lassen. Reinigung / Müllversorgung / restliche Mieter (jung/alt kinder hunde etc)
Musst schaun wo du drauf Wert legst oder ob es dir egal ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jun 2010 11:40   Titel: Re: Die Suche nach der ersten eigenen Wohnung Antworten mit Zitat


zeyphr hat folgendes geschrieben:
Ich habe bisher leider kaum hilfreiche Threads oder Übersichten im Internet gefunden. Die Internetseiten der Mieterbunde sind ja teilweise unglaublich unübersichtlich.


Erstmal:

Versuch es doch einfach mal bei den größeren Immobilienbörsen wie Immobilienscout24 und Immonet. Dazu noch eine aktuelle Regionale Tageszeitung mit Wohungsangeboten und die Webseite von Kijiji. Eine weitere Alternative ist bei StudiVz eine Gruppe zu suchen wie z. B. "Ich vergebe/suche eine Wohnung in XY". Alle genannten Quellen sind nicht unübersichtlich. Ich frage mich ehrlich wo du gesucht hast.

Eine weitere Alternative ist eine eigene Anzeige aufzugeben. Dabei ist die Chance groß von Privat ein Angebot zu erhalten und nicht für irgendwelche abgezockten Makler 2-4 Kaltmieten hinzulegen. Eine absolute Frechheit.

Auf eine Kaution solltest Du Dich einstellen, dass ist normal. Die bekommst Du am Ende auch wieder.

Um nicht total unerfahren (wie hier mit deinem Post) bei einer Besichtigung zu erscheinen, kannst Du ja mal bei Google.de "wohnungsbesichtigung checkliste" eingeben und dich über die ersten 3 Vorschläge freuen. Da kann man schon sehr viel an Tipps mitbekommen.

Bei Worten wie "Kündigungsauschlussklausel" würden bei mir schon alle Alarmglocken klingeln.

Viel Erfolg!
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jun 2010 11:59   Titel: Antworten mit Zitat

immowelt und immobilienscout habe ich schon abgegrast.

Die studigruppe kannte ich nicht. Total unvorbereitet bin ich auch nicht, habe ja schon einige Wohnungen angesehen.

Diese Kündigungsauschlüsse sind lt. einigen Foren wohl relativ verbreitet. Der Kerl von der Verwaltung meinte zu mir, dass dadurch u.a. die Miete etwas geringer ist (war sie auch im Vergleich zu anderen Wohnungen), da durch diese Klausel die Verwaltung a) mit langfristigen Mieten rechnen kann und b) Renovierungskosten und Maklerkam gespart werden kann.

Allerdings würde mich halt interessieren, wie man darüber im Fall der Fälle hinweg kommen könnte.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jun 2010 12:02   Titel: Antworten mit Zitat

Aber ob du dich bei der 1. eigenen Wohnung direkt auf 4 Jahre "verpflichten" willst?
Das ist eben die große Frage.

Gehts ums Studieren eigtl. oder Arbeiten?
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jun 2010 14:42   Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe meine Ausbildung beendet, einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche. Nebenbei werde ich ab Herbst ein berufsbegleitendes Studium machen.

Meine Freundin ebenso (nur nicht unbefristet).
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Jun 2010 16:20   Titel: Antworten mit Zitat

ist die kündigungsausschlußklausel einseitig oder gegenseitig? wenn beidseitig, dann möglich für max 4 jahren.
wenn der vermieten glaubhaft nachweist das er erst dann und dann einen neuen mieter gefunden hat, hast du pech und zahlst bis dahin.
aber das ist ingesamt nen kompliziertes thema. da gehören noch paar klauseln dazu, wenn die fehlen ist die klausel ansich ungültig. viel sprengstoff.
außerordentliche kündigung ginge aber wieder...

ich würde sowas nie unterschreiben. führt immer zu diskussionen im falle das.
weitersuchen
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