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Lizenz für Bundesliga Vereins- und Spielernamen

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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2013 16:14   Titel: Lizenz für Bundesliga Vereins- und Spielernamen Antworten mit Zitat

Hallo Fußball Freunde,

hab ich das richtig verstanden (habe im WWW und mich hier etwas erkundigt), dass wenn ich eine Seite/Service/Spiel erstelle bzw. anbiete und ich dort mit den richtigen Bundesliga Vereinsnamen und Spielernamen hantiere, muss ich Lizenzgebühren dann nur bezahlen wenn ich diese Namen kommerziell nutze oder?

Sprich wenn ich für die Leistung die ich anbiete KEIN Geld nehme, dann sollte das ja kein Problem sein...?

Bin nämlich gerade dabei als Hobby/Schulprojekt etwas zu entwickeln was mit den Bundesliga Vereinsnamen und Spielernamen zutun hat.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2013 19:13   Titel: Antworten mit Zitat

verschiebe mal.
und frag doch bei der dfl mal nach ich meine du darfst gar nichts so ohne weiteres benutzen was du dann öffentlich nutzt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2013 06:04   Titel: Antworten mit Zitat

ok danke für die Antwort =)
Und wie sieht das aus, wenn ich das rein privat nutze?
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2013 08:35   Titel: Antworten mit Zitat

Alternativ kannst du auch Vereins- und Spielernamen geringfügig verfremden.
Das sollte auch automatisiert gehen bzw. wenn du Fremdquellen einbindest über String/Tokenerkennung und Ersetzung.

Ich glaube nicht, dass die DFL Lizenzgebühren verlangt, wenn in deiner Liga mit dem 2. FC Nernbrüg und Beryan Mennüch dann Morai Gemoz und Sibestaan Hekl spielen...
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heikop1
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 28698
Wohnort: Elsenfeld
BeitragVerfasst am: 8 Mai 2013 09:22   Titel: Antworten mit Zitat

Da stimme ich Exel zu so denke ich wird nichts kommen, aber sobald ein original Name drin steht wird es kritisch egal ob privat oder geschäftlich die DFL ist da sehr kleinlich.
_________________
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2013 13:35   Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die DFL ist da wirklich kleinlich.

Ich habe mal bei einem Fußball Onlinespiel mitgemacht, dass komplett unkomerziell lief, aber mit echten Vereinsnamen.

Irgendwann kam ein böser Brief, dass man entweder einen dicken betrag zahlen oder die Namensnutzung einstellen müsse.
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2013 14:57   Titel: Antworten mit Zitat


Exel2 hat folgendes geschrieben:
Alternativ kannst du auch Vereins- und Spielernamen geringfügig verfremden.


§ 14 Abs.2 Nr.2 Markengesetz:

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2013 17:16   Titel: Antworten mit Zitat


thojacko hat folgendes geschrieben:

Exel2 hat folgendes geschrieben:
Alternativ kannst du auch Vereins- und Spielernamen geringfügig verfremden.


§ 14 Abs.2 Nr.2 Markengesetz:

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder


Mal davon ab:

In Niedersachsen hat die Piratenpartei vor der Landtagswahl ziemlich viele "kreative" Wahlplakate aufgehängt.




Meinst du, dafür war schon eine Zustimmung fällig?
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2013 20:37   Titel: Antworten mit Zitat


thojacko hat folgendes geschrieben:

2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder


nen freund von mir hat wegen dem § mal heftig stress gehabt mit dem rosa riesen. seine seite hieß t-offline
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Mai 2013 10:53   Titel: Antworten mit Zitat


Megget hat folgendes geschrieben:

Mal davon ab:

In Niedersachsen hat die Piratenpartei vor der Landtagswahl ziemlich viele "kreative" Wahlplakate aufgehängt.




Meinst du, dafür war schon eine Zustimmung fällig?


nee, da dürfte die Ähnlichkeit nicht groß genug sein. Weiß auch gar nicht, ob Parteien "geschäftlich" handeln.
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Gast





BeitragVerfasst am: 9 Mai 2013 18:30   Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde einfach meeega Fantasienamen nehmen und da es privat ist und nur ich mit einen Zugang dort rein komme sollte das passen...
Wenn nicht, dann sollen mir se doch en Brief schreiben

Mich würde es mal interessieren was EA an FIFA für die Lizenzen zahlt... bestimmt zweistelliger Millionenbetrag oder?
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Gast





BeitragVerfasst am: 11 Mai 2013 12:50   Titel: Antworten mit Zitat


thojacko hat folgendes geschrieben:

Megget hat folgendes geschrieben:

Mal davon ab:

In Niedersachsen hat die Piratenpartei vor der Landtagswahl ziemlich viele "kreative" Wahlplakate aufgehängt.




Meinst du, dafür war schon eine Zustimmung fällig?


nee, da dürfte die Ähnlichkeit nicht groß genug sein. Weiß auch gar nicht, ob Parteien "geschäftlich" handeln.


Das tun sie glaub ich, hatte nen ähnlichen Fall im Praktikum. War zwar ne NRO und keine Partei, aber wird schätzungsweise aufs gleiche rauslaufen.
Bei den Piratenplakaten wär ich mir gar nicht so sicher ob der (Un-) Ähnlichkeit des Zeichens. Ich will nicht ausschließen dass der Tatbestand erfüllt ist...
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