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Silvester-Knaller-Waffen-Munition

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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Nov 2008 23:08   Titel: Silvester-Knaller-Waffen-Munition Antworten mit Zitat

Hallo !
Ich habe mal eine Frage .
Unszwar sehe ich viele zu Silvester und davor/danach mit Pistolen oder sogenannten schreckschuß Waffen rumlaufen . Ich habe vor mir dieses Silvester auch eine zuzulegen bloß ist das verboten ?
Und woher bekommt man solch eine Pistole und wodrauf muss man achten da ich sie ja nur für Silvester benutzen will . Und was brauch man dann für Zeugs was man da drauf steckt da ich ja glaube das der Vogelschreck verboten wurde gibt es da extra was für was erlaubt ist oder alles generell verboten ?

Der Thread kann auch für weitere Silvester gespräche benutzt werden .
Für fragen zu Böllern oder anderen Artikeln worüber man sich unterhalten und diskutieren kann
Mfg : Daniel
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Nov 2008 23:22   Titel: Antworten mit Zitat

Denke die erste Hürde wäre dein Alter. Wie alt biste denn?

Ansonsten kann ich zur beantwortung deiner Frage wenig beisteuern aber ich frage mich einfach warum man sich so etwas holen will? Es kommt nix raus womit man zumindest auf Dosen oder so schießen könnte, stattdessen knallen die Pistolen wie jeder andere Böller auch und scheinen sich wohl auch auf höhere Kosten zu belaufen. Sehe den Sinn hinter der Aktion also nicht ganz.

Fühl dich nich angegriffen, will nur verstehen, was dich an dem Teil reizt

Hab hier aber noch was dazu gefunden, allerdings aufs Land Bayern bezogen:

Zitat:
Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums besteht für den 31.12. und den 01.01. grundsätzlich keine Möglichkeit, eine Erlaubnis für das Verschießen von Feuerwerkskörpern mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu erhalten.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch an Silvester das Schießen in der Öffenlichkeit, das heißt auf Gehwegen, Straßen, Plätzen verboten ist und eine Straftat nach dem Waffengesetz darstellt, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird!!!!!

Ohne seperate Erlaubnis ist daher der Gebrauch dieser Schusswaffen nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Grundstück von Dritten mit deren Einverständnis, erlaubt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Dez 2008 10:16   Titel: Antworten mit Zitat

Ich find das schon lustig. Da fragste sowas hier bei Comunio, wozu haste Eltern? Angst das die dagegen sind? Dann brauchst sowas auch nicht.

Wenn ich da richtig informiert bin, dann brauchst du einen Schiesspulverschein um überhaupt sowas krankes Kaufen zu dürfen.

Vergiss es!
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Dez 2008 11:53   Titel: Antworten mit Zitat

18 und kleiner Waffenschein reichen für die Schreckschusswaffen die Raketen und Leuchtkugeln schießen können, meines Wissens nach aus.

Das man sowas nicht auf der Straße tragen darf ist wohl klar, allerdings auf befriedetem Gebiet (z.B. der heimische Garten) ist soweit ich weiss auch das schießen erlaubt an Silvester.

Bevor jetzt jemand fragt, woher ich das habe, mein Vater bildet Hunde aus (die zum Teil dann auch Richtung Polizei/Bundeswehr gehen), da braucht es eine Schreckschusswaffe durchaus in der Ausbildung um die Hunde Schussicher zu machen (also das sie den Knall so hinehmen), da man so eine Schreckschusswaffe nicht im Vereinsheim rumliegen lässt, stellte sich natürlich die Frage, ob man die mitnehmen darf nach Hause.

Also Transportieren (ungeladen von einem befriedeten Gebiet zum anderen) ist möglich und auf befriedeten Gebiet darf auch geschossen werden, Voraussetzung 18 Jahre alt. Das bestätigt ja auch das Zitat aus Bayern, das ich dann mal so für Niedersachsen übernehme.

So habe ich es jedenfalls zur Kenntnis genommen, ist allerdings eine rechtliche Frage, die man hier vielleicht nicht diskutieren sollte in Gänze
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Dez 2008 15:00   Titel: Antworten mit Zitat


VFR Andre2 hat folgendes geschrieben:
Ich find das schon lustig. Da fragste sowas hier bei Comunio, wozu haste Eltern? Angst das die dagegen sind? Dann brauchst sowas auch nicht.

Wenn ich da richtig informiert bin, dann brauchst du einen Schiesspulverschein um überhaupt sowas krankes Kaufen zu dürfen.

Vergiss es!


Was ist denn daran "krank"??
Krank ist eher deine unfreundliche Art, hier auf eine Frage zu antworten...

Ich würde whisky1982 zustimmen, hätte es auch so in etwa geschrieben.

ich habe auch darüber nachgedacht, mir son Ding zuzulegen für Silvester, da ich es ganz lustig fände, damit Leuchtraketen in die Luft zu feuern
aber zum einen find ich die Preise für so ein einmaliges, kurzes Erlebnis relativ hoch, ausserdem bin ich bisschen faul und habe keine Lust, den kleinen Waffenschein zu beantragen

Mal sehen, was daraus wird
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 Dez 2008 16:20   Titel: Antworten mit Zitat

Soll ich jetzt den Knaller zünden?

Titel: Silvester-Knaller-Waffen-Munition
Waffen: Gerstensaft; und Munition: gegorene Trauben aus günstigstem Hause; als Knaller obendrauf vielleicht noch destillierte Kartoffeln.
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