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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 15:43 Titel: Brauche Hilfe von eBay-Mitgliedern/Juristen! |
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Hallo
wie die Überschrift schon verrät, brauche ich dringend Hilfe!
Und zwar dreht es sich um eine Auktion bei eBay die ich gewonnen habe.
Ich schildere kurz mal den Verlauf:
- Am 09.09.09 habe ich ein (neues) MacBook Pro bei ebay ersteigert. (vom Händler, war Powerseller und hatte ausschließlich gute Bewertungen!)
- Der Verkäufer schrieb, dass er im Urlaub sei und dass die Arbeit am 14.09.09 wieder aufgenommen werden sollte.
- Dazu kamen dann 10 Tage Bearbeitungszeit.
Dem entsprechend wären wir am Donnerstag d. 24.09.09 angelangt.
- Darauf hin wurde vom Verkäufer, dass das Paket am Montag(d.28.09.09) an mich verschickt wird.
- Tage vergingen.. Kein Notebook.. Ich habe dem Verkäufer daraufhin eine Mail geschickt, ihm mitgeteilt dass ich vom Kauf absehen muss und dass er mir das Geld zurück überweisen soll!
- Er akzeptierte dies und wollte den Betrag mir zurück überweisen. (08.10.09)
- Am 24.10.09 erhielt ich dann folgende Mail:
sehr geehrter herr ...,
ein persönlicher brief mit allen nötigen informationen ist an sie unterwegs.
bitte entnehmen sie diesem alle weiteren details
ich habe mich mal für die papierform entschieden um alles zu klären
vielen dank noch einmal für ihre geduld und danke für die bankverbindung
s.p.
- Heute haben wir den 04.11.09 und ich habe noch keinen Brief erhalten!
- Desweiteren habe ich gesehen, dass er sich bei eBay abgemeldet hat!
Was mache ich jetzt am besten? Wieder eine Mail schicken? Eine Frist setzten via Einschreiben? Zum Anwalt rennen? (seine Adresse ist mir bekannt)
Ich bin Schüler, 19 Jahre alt und arbeite nicht. Dementsprechend ist die Summe für mich sehr sehr hoch! (über 1100 €)
Hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen!
Liebe Grüße
Henrik
Hier noch ein Link zu einem Forum. Dort wird über den Verkäufer diskutiert.
http://www.mactechnews.de/forum/thread.html?id=278750
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 15:49 Titel: |
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Das ganze ist also nicht über ein Konto von Ebay gelaufen, das ist schwierig.
Aber würde mal Ebay anschreiben und denen den Verlauf schildern, ansonsten erstmal Verbraucherzentrale aufsuchen. Die wissen meistens am besten was man macht.
Natürlich kann man auch zum Anwalt. Das kostet aber normalerweise.
Wann haste denn genau überwiesen? kann man die noch rückgängig machen?
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 15:56 Titel: |
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Lief teilweise über eBay und später dann via e-mail.
Überwiesen habe ich am selben Tag, als die Auktion endete - sprich 09.09.09..
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 15:57 Titel: |
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so nebenbei verweise ich still und leise auf den Versicherungsthread, solltest du bzw. deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung besitzten (um mal zu checken, inwieweit die versicherung kosten übernehmen würde oder nicht)
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 15:59 Titel: |
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So Mutter eben den Scheiß gebeichtet (Ihrer Auffassung nach, gibt es ausschließlich Verbrecher auf ebay!)
Wollte das eig. selbst klären, aber wir haben wohl doch eine Rechtsschutzversicherung, also musste sie ja eh zwangsweise davon erfahren!
Mal dort anrufen.. !
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 17:10 Titel: |
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hi henrik,
ich will jetzt nicht den oberschullehrer raushängen lassen, aber als erstes muss ich trotzdem sagen: solche beträge macht man egal wie es aussieht nie mit überweisung, sondern entweder mit käuferschutz, also paypal, oder persönlich. oder man kauft es eben nicht bei ebay sond im netz mit treuhandservice.
sorry musste vorab raus
sodele. ich verstehe das du sparen wolltest. wie ich es sehe, hast du leider aber nicht alle informationen bei ebay zurate geholt. auch nicht über den verkäufer. klar auf den ersten blick war er vertrauenswürdig als powerseller, aber auf den zweiten blick eben nicht. und wenn man so verlockende preise findet, dann passiert das bedauernswerter weise eben.
was du tun musst, ist dich an ebay wenden. dann ganz schnell einen anwalt einschalten. dann dem verkäufer anmahnen, eine frist setzen und dann deine ansprüche rechtlich geltend machen. das ganze per mahnbescheid, vollstreckungsbescheid und somit dann titulieren lassen.
realistisch wirst du aber nciht der einzige und erste sein. somit stehst du hinten an und wenn der verkäufer die ev abgibt sind die erfolgsaussichten auch nahe null.
von ebay wirst du kaum hilfe bekommen wie du vielleicht hoffst. sie haben ja ganz klar veröffentlich mit welchen sicherheitsstandards du dich bei ebay verhalten solltest. außer paypal gibt es keine möglichkeiten. ebay wird das ganze bedauern, aber dir nicht helfen können.
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 17:22 Titel: |
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und bei einem betrag von über 1000 euro könnte man auch noch 5 euro oder so für nachnahme investieren oder? grade wenn man nciht das geld hat...
aber du bist natürlich klar im recht, nächstes mal weisst du wie man's besser macht, denke euer anwalt wird euch da schon helfen, ansonstena ufjedefnall bei ebay melden..
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Netario
Champions-League
Anmeldungsdatum: 18.06.2001 Beiträge: 1568
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Verfasst am: 4 Nov 2009 20:44 Titel: |
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h123 hat folgendes geschrieben: |
Wollte das eig. selbst klären, aber wir haben wohl doch eine Rechtsschutzversicherung, also musste sie ja eh zwangsweise davon erfahren!
Mal dort anrufen.. ! |
Stellt sich die Frage, ob die Rechtsschutz Deiner Eltern überhaupt (noch) für Dich gilt, da Du ja schon erwachsen bist. Sonst wirst Du nämlich Pech haben.
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist es nämlich so, dass die Kinder bis zum 16. oder 18. Lebensjahr mitversichert sind und danach nicht mehr.
Dazu wäre aber erstmal wichtig zu wissen, ob der ebay-Account mit dem Du gekauft hast auf Dich oder jemand anderen läuft.
Ist im Allgemeinen immer zu empfehlen, dass wenn man keine Rechtsschutzversicherung besitzt, man über den ebay-Account von jemandem handelt, der versichert ist. Zum Beispiel die Eltern.
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 21:12 Titel: |
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Versicherungsschutz besteht in der Rechtsschutzversicherung für unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.
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Gast
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Verfasst am: 4 Nov 2009 21:40 Titel: |
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Ist ganz einfach, geh zum Anwalt!
Da du keinen Job hast, noch Schüler bis und sicherliche kein großes Vermögen hast, bezahlt der Staat deinen Rechtsschutz.
Wird also so laufen, dass der Anwalt dir so einen Antrag zur Übernahme der Kosten geben wird und du den halt ausfüllst. Dann schickt der Anwalt in deinem Namen eine Mahnung an den Verkäufer per Einschreiben und dann meldet er sich entweder oder es geht richtig los mit Strafrechtlicher Verfolgung (sprich Anzeige) etc.
Hab ich auch alles durch...wünsch dir viel Glück, bei mir hat sich seit der Anzeige nichts mehr getan, ist inzwischen 11 Monate her Naja sind halt Beamten...
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 01:01 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
ich will jetzt nicht den oberschullehrer raushängen lassen, aber als erstes muss ich trotzdem sagen: solche beträge macht man egal wie es aussieht nie mit überweisung, sondern entweder mit käuferschutz, also paypal, oder persönlich. oder man kauft es eben nicht bei ebay sond im netz mit treuhandservice. |
Dann lass es bleiben und informier dich mal über Paypal! Wirklich sicher ist was anderes.
Mich hat mal 'nen Kunde mit Nachnahme verarscht. Wenn ich Ramon R. aus Dui bekomme; Gnade ihm Gott!
Wer bescheissen will, findet leider immer wieder weg. Ist oft das einzige was so Pisser können!
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 07:18 Titel: |
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deSuff hat folgendes geschrieben: |
Ist ganz einfach, geh zum Anwalt!
Da du keinen Job hast, noch Schüler bis und sicherliche kein großes Vermögen hast, bezahlt der Staat deinen Rechtsschutz.
Wird also so laufen, dass der Anwalt dir so einen Antrag zur Übernahme der Kosten geben wird und du den halt ausfüllst. |
Sollte er einen Anspruch auf Beratungshilfe/PKH haben muss er sich zuerst den Antrag auf Beratungshilfe besorgen und dann zum Anwalt gehen. Den Antrag auf Beratungshilfe gibt es in der Regel auf der Rechtsantragstelle des für seinen Wohnort zuständigen Amtsgerichts.
Edit: Wenn ne Rechtschutzversicherung vorhanden ist gibt es natürlich keine Beratungshilfe.
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 08:08 Titel: |
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$eanphilip hat folgendes geschrieben: |
zerozero hat folgendes geschrieben: |
ich will jetzt nicht den oberschullehrer raushängen lassen, aber als erstes muss ich trotzdem sagen: solche beträge macht man egal wie es aussieht nie mit überweisung, sondern entweder mit käuferschutz, also paypal, oder persönlich. oder man kauft es eben nicht bei ebay sond im netz mit treuhandservice. |
Dann lass es bleiben und informier dich mal über Paypal! Wirklich sicher ist was anderes.
Mich hat mal 'nen Kunde mit Nachnahme verarscht. Wenn ich Ramon R. aus Dui bekomme; Gnade ihm Gott!
Wer bescheissen will, findet leider immer wieder weg. Ist oft das einzige was so Pisser können! |
ja natürlich kann man letztlich nie ausschließen das betrogen wird. aber der käuferschutz von ebay/paypal funktioniert wunderbar. du bekommst dein volles geld zurück incl versandkosten.
klar, eine lücke gibt es. sollte die ware beim versand verloren gegangen sein.
ok für verkäufer ist paypal etwas problematischer, aber für käufer denke ich ist es genau richtig.
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 08:59 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
$eanphilip hat folgendes geschrieben: |
zerozero hat folgendes geschrieben: |
ich will jetzt nicht den oberschullehrer raushängen lassen, aber als erstes muss ich trotzdem sagen: solche beträge macht man egal wie es aussieht nie mit überweisung, sondern entweder mit käuferschutz, also paypal, oder persönlich. oder man kauft es eben nicht bei ebay sond im netz mit treuhandservice. |
Dann lass es bleiben und informier dich mal über Paypal! Wirklich sicher ist was anderes.
Mich hat mal 'nen Kunde mit Nachnahme verarscht. Wenn ich Ramon R. aus Dui bekomme; Gnade ihm Gott!
Wer bescheissen will, findet leider immer wieder weg. Ist oft das einzige was so Pisser können! |
ja natürlich kann man letztlich nie ausschließen das betrogen wird. aber der käuferschutz von ebay/paypal funktioniert wunderbar. du bekommst dein volles geld zurück incl versandkosten.
klar, eine lücke gibt es. sollte die ware beim versand verloren gegangen sein.
ok für verkäufer ist paypal etwas problematischer, aber für käufer denke ich ist es genau richtig. |
Versuch mal an eine andere Adresse (als die per Ebay hinterlegte) was zu verschicken was mit Paypal bezahlt wurde. Da haftet nichts mehr und du hast im zweifelsfall die Arschkarte.
Kommt die Ware nicht und hat der Verkäufer das Geld schon abgehoben ist man auch erstmal hinten an der Schlange und es dauert Monate bis man die Unterlagen hat (vom Geld ganz zu schweigen).
List dir mal was zu Käufer- & Verkäuferschutz in der eBay Community durch. Fast ausschliesslich beschwerden! Google hilft auch!
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 10:26 Titel: |
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Als Jurist kann ich Dir auch nur sagen - geh zum Anwalt - Juristen dürfen hier eh nicht helfen - konkrete Rechtsberatung ist uns hier leider nicht möglich, auch scheint mir das ein typischer Fall für den Anwalt deines Vertrauens zu sein.
Aber im Allgemeinen kann man sagen, dass PayPal leider nur sehr bedingt schützt. Hinzu kommt, dass PayPal den Sitz in Luxembourg hat, das macht ein Vorgehen gegen PayPal (ist manchmal notwendig) leider nicht gerade einfacher. Einzig Nachname oder mit Abstrichen noch ELV (Widerrufsmöglichkeit!) ist da sicher.
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 10:29 Titel: |
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ok. es gibt mit sicherheit immer wieder negative erfahrungen, aber eben auch positive.
und eins ist ja bei paypal gegeben. wenn du mit paypal zahlst, bucht paypal von deinem konto ab. diese abbuchung kannst du rückgängig machen. durch widerspruch. und auch wenn es hinlänglich mit 6 wochen verstanden wird, ist das nicht ganz korrekt.
in den agb's der banken steht dazu immer:
- Lastschrift bedarf der Genehmigung durch den Kunden.
- Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses kein Widerruf erfolgt ist
und dieser rechnungsschluss ist in der regel quartalsweise, also liegen hier zwischen lastschrift und ende der widerrufsfrist durchaus bis zu 18 wochen.
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 11:03 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
ok. es gibt mit sicherheit immer wieder negative erfahrungen, aber eben auch positive. |
Die gönne ich dir (und anderen) auch. Bin halt einmal mit Paypal auf die Fresse geflogen. Habe bei Ebay ein Konsolenpaket verkauft (~450 €) und dem Käufer an seine Wunschadresse geschickt.
Es war nicht die bei Ebay hinterlegte Adresse; der Nachname jedoch gleich und sogar die Email erfolgte über das Ebay-Benachrichtigungssystem. Also nichts bei gedacht und an besagte Adresse verschickt. Natürlich versichert; natürlich als Paket. Das Geld von meinem Paypalkonto natürlich auf mein Bankkonto zahlen lassen. ~ 2 Wochen später bekomme ich eine Mail das ich bitte mein Paypalkonto (-450 €) ausgeleichen möchte. Der Käufer hat beanstandet, dass die Ware nicht angekommen sei. Meine ganzen Nachweise (Ebay-Nachrichten; DHL-Paketmarke) waren wertlos, weil ich nicht an die hinterlegte Adresse geschickt habe. Als Hohn bekam ich eine Mail, dass man von der Abbuchung der Ebaygebühren absehen würde, bzw. mir diese erstatte. Vielen Dank auch!
Weder eine Anzeige; noch private Brief (mit Nachdruck) an den Käufer haben geholfen mir mein Geld zurück zu holen.
Man sieht sich immer zweimal im Leben!
Gut hier bin ich jetzt Verkäufer; aber auch als Käufer habe ich viel über negative Erfahrungen mit Paypal gelesen und ich bin ja auch ein "gebranntes Kind".
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 12:13 Titel: |
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@sean
und über die post hast du auch nichts bekommen? pakete sind doch bis 500 euro versichert oder? oder ist das paket angekommen, nur eben wohl beim "falschen"?
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Netario
Champions-League
Anmeldungsdatum: 18.06.2001 Beiträge: 1568
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Verfasst am: 5 Nov 2009 12:14 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
Versicherungsschutz besteht in der Rechtsschutzversicherung für unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. |
Also ich kenne es nur von meiner Verkehrsrechtsschutz. Dort wurde ich damals mit 18 aus der elterlichern "rausgeschmissen" und musste meine eigene abschließen.
Daher auch meine Vermutung.
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 12:20 Titel: |
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ok. verstehe absolut deinen frust. tut mir leid für dich und finde es genauso sch**** das es solche leute gibt die so etwas abziehen und auf diese art durchkommen.
ich persönlich habe bis dato null negative erfahrungen. mache viel im netz via paypal, nicht nur ebay. und musste schon mal was zurückbuchen, was problemlos funktionierte.
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 12:24 Titel: |
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Netario hat folgendes geschrieben: |
zerozero hat folgendes geschrieben: |
Versicherungsschutz besteht in der Rechtsschutzversicherung für unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. |
Also ich kenne es nur von meiner Verkehrsrechtsschutz. Dort wurde ich damals mit 18 aus der elterlichern "rausgeschmissen" und musste meine eigene abschließen.
Daher auch meine Vermutung. |
das ist auch ein anderer fall. volljährige kinder die ein eigenes fahrzeug besitzen, müssen eine eigene verkehrsrechtsschutzversicherung machen.
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 13:07 Titel: |
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B#gChief hat folgendes geschrieben: |
und über die post hast du auch nichts bekommen? pakete sind doch bis 500 euro versichert oder? oder ist das paket angekommen, nur eben wohl beim "falschen"? |
Das Paket wurde ja zugestellt; nur halt nicht an der bei eBay hinterlegten Adresse; sondern zu seiner Wunschadresse. Habe via eBay von dem Käufer 'ne Nachricht bekommen, ob ich es auch zu seiner Freundin schicken würde; die wohnen fast zusammen; seine Name sei auf der Klingel; blabla.... Ich habe mich natürlich darauf eingelassen.
zerozero hat folgendes geschrieben: |
ich persönlich habe bis dato null negative erfahrungen. mache viel im netz via paypal, nicht nur ebay. und musste schon mal was zurückbuchen, was problemlos funktionierte. |
Bei vertrauenswürdigen Unternehmen (Bwin; anerkannte Online-Händler, etc) bin ich bei dir und teile deine Meinung. Nur halt bei eBay nicht mehr. Dafür ist dort (für mich) zu viel passiert!
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 13:54 Titel: |
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und zivilrechtlich?
ich meine die post kann ja bestätigen das die das paket geliefert hat?
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 14:00 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
und zivilrechtlich?
ich meine die post kann ja bestätigen das die das paket geliefert hat? |
wenns versichert ist muss ebay bzw paypal dir helfen, die post kann (muss) zustimmen dass es zugestellt wurde (ansonsten bezahlen die) und du hast emails(wie du sagst sogar über ebay) das du es an die andere adresse schicken sollst.
Anwalt und fertig. Klar scheisse aber passiert halt...
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Gast
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Verfasst am: 5 Nov 2009 17:56 Titel: |
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dethiel hat folgendes geschrieben: |
Anwalt und fertig. |
Wenn doch alles so einfach wäre Ich habe sicherlich aus guter Laune heraus auf 450 € geschissen...
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