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Probleme mit Laptop - Frage zu Garantie

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Gast





BeitragVerfasst am: 23 Nov 2008 14:26   Titel: Probleme mit Laptop - Frage zu Garantie Antworten mit Zitat

Hi als ich heute morgen meinen Laptp aufklappte riss ein Schanier aus ( so seh ich es). Das ganze klappte gestern noch also hab ich keine Ahnung wie das gehn kann. Hab die Klappe auch nicht überdehnt oder ähnliches.
Ich hab ihn mir vor ca 1 3/4 Jahr beim Saturn gekauft, hätte also noch Garantie.
Jetzt meine Frage: Was muss Saturn machen und was könnten sie machen??

Klar in fast 2 jahren gibt es ein paar gebrauchsspuren, wie z.b kleine Kratzer aber das ist normal.
Ich zweifle auch daran das man den Schaden reparieren kann.. laso müsste mir saturn entweder ein ersatzmodell zum gleichen preis oder eine gutschrift gebn, oder ??

Wer kennt sich damit aus.....Bitte Helft Mir


Mfg
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 Nov 2008 15:45   Titel: Antworten mit Zitat

Ein Einzelhandelunternehmen in deinem Fall Saturn muss eigentlich gar nix machen . Als aller erstes musst du denen Beweisen das es nicht deine Schuld war/ist das dieses Teil dort abgebrochen ist. Wär es in den ersten 6 Monaten passiert hätten sie dir beweisen müssen das du es warst . Wenn Saturn kulant ist, schicken sie dein Gerät ein und lassen es reparieren. Einfach mal in die PC-Abteilung gehen und nach fragen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 23 Nov 2008 16:31   Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt ganz auf die Hersteller an - Sony ist z.B sehr kulant.
Am Besten zu Saturn gehen - kurz fragen und erkundigen, was die meinen und wenn die Reperatzur dich was kosten soll, kannst Du ja ablehnen und den Hersteller anschreiben. Die geben Dir dann eine Adresse vom Support, wo Du ihn einsenden kannst. Dauert zwar etwas, aber Du bekommst meistens ein neues Gerät -> vorher alle Daten sicher !
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Jan 2010 09:52   Titel: Antworten mit Zitat

Aus akutem Anlass, und da ich keinen passenden Thread gefunden habe:

Mein Notebook fährt seit Weihnachten nicht mehr hoch, Daten hab ich von der Festplatte halbwegs gerettet, wollte dann eine Systemwiederherstellung starten. Dabei hat sich das Ding aufgehangen und nun scheint die Festplatte nen Knacks zu haben.

Lange Rede, kurzer Sinn, ich würde gerne das HP-Notebook einschicken, stelle aber gerade fest, dass man angeblich nur ein Jahr Anspruch auf Garantie (oder war es Gewährleistung?) hat. Das wäre im Frühjahr 2009 gewesen, also ein Jahr zu spät.

Oder soll ich das lieber an den Händler schicken?
Hat jemand von euch Erfahrung mit HP-Rücksendungen?
Bin für jede Hilfe dankbar...
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Jan 2010 11:18   Titel: Antworten mit Zitat

Man hat immer 2 Jahre Garantie. In den ersten 6 Monaten müssen sie ohne Beweislage das Gerät umtauschen bzw reparieren.
Weiß aber nicht genau was bei deiner Garantie drin steht. Weil es immer Unterschiede gibt. Schick einfach das Teil ein und wenn du was bezahlen musst, informieren die dich doch, soweit ich weiß, eh vorher.



Gruß
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Jan 2010 11:20   Titel: Antworten mit Zitat


RAMB3R hat folgendes geschrieben:
Man hat immer 2 Jahre Garantie. In den ersten 6 Monaten müssen sie ohne Beweislage das Gerät umtauschen bzw reparieren.
Weiß aber nicht genau was bei deiner Garantie drin steht. Weil es immer Unterschiede gibt. Schick einfach das Teil ein und wenn du was bezahlen musst, informieren die dich doch, soweit ich weiß, eh vorher.



Gruß


Man kann bei HP so einen Zwischencheck machen, wie lange die Garantie ist und dort steht, dass die nach einem Jahr erloschen ist, steht sogar hinten auf dem Notebook (Warranty: 1 Jahr)
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Jan 2010 12:29   Titel: Antworten mit Zitat


RAMB3R hat folgendes geschrieben:
Man hat immer 2 Jahre Garantie. In den ersten 6 Monaten müssen sie ohne Beweislage das Gerät umtauschen bzw reparieren.
Weiß aber nicht genau was bei deiner Garantie drin steht. Weil es immer Unterschiede gibt. Schick einfach das Teil ein und wenn du was bezahlen musst, informieren die dich doch, soweit ich weiß, eh vorher.



Gruß


Wird auch gerne verwechselt.

Gewährleistung: Wird vom Gesetzgeber gegeben. Beträgt 2 Jahre, allerdings mit einer Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten. Bedeutet, nach 6 Monaten musst du denen beweisen, dass das Gerät schon zum Auslieferungszeitpunkt mangelbehaftet war.

Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
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