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Befristete Verträge im Fußball nicht rechtens?

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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2015 19:08   Titel: Befristete Verträge im Fußball nicht rechtens? Antworten mit Zitat

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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2015 19:20   Titel: Antworten mit Zitat

Falls sich das tatsächlich durchsetzt, was ich nicht glaube, könnte ich mir vorstellen, dass in der theoretischen Zukunft Spieler dann wegen Minderleistung gekündigt werden. Das hätte Potential für lustige Schlammschaften vor dem Arbeitsgericht.
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BeitragVerfasst am: 24 März 2015 20:52   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags."


Das ist der Grund, warum ich damals nicht Jura studiert habe. Ich hätte zu oft beim Lernen mit meinem Kopf auf den Tisch geschlagen.

Spinnen wir das Gedankenspiel weiter, das dieser Richter nun in Gang setzen würde: Eine Kündigung ist nach deutschem Recht nur bei personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen möglich. Relevant wird im Regelfall nur die betriebsbedingte Kündigung. Für betriebsbedingte Kündigungen gilt jedoch ein besonderes Auswahlverfahren. Dadurch soll gesichert werden, dass diejenigen gekündigt werden, die aufgrund ihrer sozialen Situation am wenigsten durch die Kündigung belastet werden. Auswahlkriterien sind z. B. die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter. Im Endeffekt heißt das dann, dass ich einen 36-jährigen Keeper unter Umständen behalten muss und stattdessen ein 21-jähriges Keepertalent kündigen müsste, wenn ich meinen Kader neu gestalten möchte.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 24 März 2015 21:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2015 20:59   Titel: Antworten mit Zitat


*Libuda* hat folgendes geschrieben:

Zitat:
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags."


Das ist der Grund, warum ich damals nicht Jura studiert habe. Ich hätte zu oft beim Lernen mit meinem Kopf auf den Tisch geschlagen.






Wenn die Juristen jetzt noch die Genderfibel aus dem OT für sich entdecken wird es endgültig zur reinsten Form des Bösen.

P.S.: Starke Signatur! Getrennt in den Farben, vereint in der Sache!
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2015 22:58   Titel: Antworten mit Zitat

Auch im Hinblick auf die möglichen Folgen ist es mir hier völlig schleierhaft, weshalb man sich nicht außergerichtlich einigen konnte.

Da es sich - nach kurzem Überfliegen - aber doch nur um deutsches Recht handelt, wird man sich sicher nicht dem internationalen Erfolg ein Grab schaufeln und - haaaalt stop! - alles bleibt wie es ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2015 23:38   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich nicht komplett irre (bin kein Arbeitsrechtler) ist das Recht der befristeten Arbeitsverträge zusammen mit der Teilzeitarbeit durch eine EU-Richtlinie gelegt. Könnte also irgendwann mal unter Umständen über Deutschland hinaus relevant werden. Aber wie gesagt mit Vorsicht genießen, dass ist eher etwas was ich noch im Hinterkopf habe.


-edit- @Libuda Jura ist eigentlich toll, wenn nur die gottverdammten Juristen nicht wären
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 März 2015 00:58   Titel: Antworten mit Zitat


*Libuda* hat folgendes geschrieben:
Spinnen wir das Gedankenspiel weiter, das dieser Richter nun in Gang setzen würde: Eine Kündigung ist nach deutschem Recht nur bei personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen möglich. Relevant wird im Regelfall nur die betriebsbedingte Kündigung.


Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung ist durchaus drin, man muss nur die Verträge entsprechend gestalten. Da muss man natürlich zuerst den Weg über eine Abmahnung gehen, aber warum nicht?
Man stelle sich nur vor, wie das den Sportjournalismus beleben würde, wenn man da künftig darüber spekulieren könnte. Würde z.B. Manuel Neuer für so Böcke wie letztes Wochenende prophylaktisch eine Abmahnung bekommen? Ich kann die Artikel dazu kaum erwarten.
Damit würde man auch viele Juristen von der Straße holen, damit die für Spieler, Vereine und Redaktionen arbeiten können. Aber es geht ja um sehr viel Geld...
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 März 2015 08:10   Titel: Antworten mit Zitat

Mal von der anderen Seite betrachtet: Auch der Arbeitnehmer hat ja eine Kündigungsfrist. Ich meine, die kann man bei Profifußballern natürlich entsprechend hoch ansetzen und ggf. noch eine Berufssperre oben drauf legen. Aber man stelle sich vor, ein Spieler will auf einmal wechseln und die Vereine können sich nicht einigen! Der Spieler kündigt seinen Vertrag fristgerecht und wechselt dann. Auch glaube ich nicht, dass es unter diesem Punkt noch rechtens ist, dass andere Vereine erst ein halbes Jahr vor Vertragsende mit Spielern verhandeln dürfen.

Warten wir es mal ab... so recht glauben mag ich es noch nicht, dass das durchgeht.

Und was mich auch wundert: Warum hat man sich nicht außergerichtlich geeinigt? Solch ein Verfahren kann doch von keinem Proficlub gewünscht sein.
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 08:55   Titel: Antworten mit Zitat


Kehl05 hat folgendes geschrieben:

Und was mich auch wundert: Warum hat man sich nicht außergerichtlich geeinigt? Solch ein Verfahren kann doch von keinem Proficlub gewünscht sein.


Weil beide Seiten zustimmen müssen um sich einigen zu können. Aus Sicht des Vereins geht's darum zu sehen was man zahlen könnte/wollte und was man tut um sich eventuell erpressbar zu machen und für den Keeper geht's drum rückwirkend die Kohle zu bekommen und, bis zum Vertragsende, weiter zu bekommen.

Spannend ist das Thema in jeden Fall, wenns weit genug hoch geht sogar europaweit.
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 09:57   Titel: Antworten mit Zitat


Kehl05 hat folgendes geschrieben:
Mal von der anderen Seite betrachtet: Auch der Arbeitnehmer hat ja eine Kündigungsfrist. Ich meine, die kann man bei Profifußballern natürlich entsprechend hoch ansetzen und ggf. noch eine Berufssperre oben drauf legen.


Damit würde sich der Arbeitgeber selbst ins Knie schießen.


Zitat:
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.


http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


sucinum hat folgendes geschrieben:

*Libuda* hat folgendes geschrieben:
Spinnen wir das Gedankenspiel weiter, das dieser Richter nun in Gang setzen würde: Eine Kündigung ist nach deutschem Recht nur bei personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen möglich. Relevant wird im Regelfall nur die betriebsbedingte Kündigung.


Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung ist durchaus drin, man muss nur die Verträge entsprechend gestalten. Da muss man natürlich zuerst den Weg über eine Abmahnung gehen, aber warum nicht?
Man stelle sich nur vor, wie das den Sportjournalismus beleben würde, wenn man da künftig darüber spekulieren könnte. Würde z.B. Manuel Neuer für so Böcke wie letztes Wochenende prophylaktisch eine Abmahnung bekommen? Ich kann die Artikel dazu kaum erwarten.


Das funktioniert auf vielen Ebenen nicht. Erstens würde sich ein Verein selbst schädigen, wenn er seinen Spieler eine Abmahnung gibt, da das nicht förderlich für die Motivation des Spielers ist. Zweitens mag man bei einem Torhüter noch am ehesten einen Patzer klar erkennen (Wie beurteilt man das "Schlafen" von Badstuber, der seine Seite offen lässt und so die gute Chance zulässt oder wie beurteilt man erst die Offensive, die kaum klare Chancen herausgespielt hat?), aber der reicht nicht für eine Minderleistung aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt folgendes:


Zitat:
Kann der Arbeitgeber darlegen, dass der Arbeitnehmer längerfristig die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit erheblich überschreitet, so kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt


Wichtige Stichworte: längerfristig, durchschnittlich und erheblich

Drittens: Ein Spieler, der längerfristig erheblich unter dem Durchschnitt liegt, spielt nicht, sondern sitzt auf der Bank bzw. ist gar nicht im Kader. Wie will man diesem Spieler aber dann nachweisen, dass er eine Minderleistung bringt? Es gibt ja dann keine TV-Kameras, die die Minderleistung festhalten würden. Bei einem Arbeitnehmer am Band kann man einfach z. B. die Ausschussquoten vergleichen. Bei einem Arbeitnehmer im Büro kann man einfach dokumentieren, wenn er Sachbearbeitungen in den Sand setzt. Aber Fußballspieler im Training? Das ist nicht greifbar.
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Gast





BeitragVerfasst am: 25 März 2015 10:23   Titel: Antworten mit Zitat


Kehl05 hat folgendes geschrieben:

Warten wir es mal ab... so recht glauben mag ich es noch nicht, dass das durchgeht.


Ich denke auch, dass das in der Revision schnell wieder gekippt wird. Der Fehler liegt einfach in der Einschätzung des Profifußballs:


Zitat:
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags."


Jetzt ist erst einmal das Landesarbeits- und danach evtl. das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ich tippe stark darauf, dass die dieses Urteil wieder einkassieren. Es kommt ja nicht selten vor, dass die höhere Instanz das Urteil der Vorinstanz revidiert.
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callsaul
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Anmeldungsdatum: 22.07.2014
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 10:41   Titel: Antworten mit Zitat


*Libuda* hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Kann der Arbeitgeber darlegen, dass der Arbeitnehmer längerfristig die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit erheblich überschreitet, so kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt


Wichtige Stichworte: längerfristig, durchschnittlich und erheblich

Drittens: Ein Spieler, der längerfristig erheblich unter dem Durchschnitt liegt, spielt nicht, sondern sitzt auf der Bank bzw. ist gar nicht im Kader. Wie will man diesem Spieler aber dann nachweisen, dass er eine Minderleistung bringt? Es gibt ja dann keine TV-Kameras, die die Minderleistung festhalten würden. Bei einem Arbeitnehmer am Band kann man einfach z. B. die Ausschussquoten vergleichen. Bei einem Arbeitnehmer im Büro kann man einfach dokumentieren, wenn er Sachbearbeitungen in den Sand setzt. Aber Fußballspieler im Training? Das ist nicht greifbar.


westermann erfüllt alle kriterien, außer den durchschnitt. der ist bei den mitspielern auch im keller und sitzt noch nichtmal dauerhaft auf bank oder tribüne

im ernst: der einschnitt ins tägliche fußballgeschäft wäre zu gravierend. bosman hat den transfermarkt revolutioniert, das urteil würde ihn komplett ruinieren. alternativ kann man natürlich vertragskonstrukte ausarbeiten, aber dann unterhalten sich wahrscheinlich zukünftig nur noch anwälte über transfers und berichten dann dem verein/berater/spieler.

der beruf fußballprofi bzw generell sportprofi ist doch mit ottonormal gar nicht zu vergleichen. man hat von natur aus nur einen bestimmten lebensabschnitt, den man professionell mit sport gestalten kann. nach 20 jahren ist schluss und man bleibt entweder in der branche bzw. der umgebung oder macht was ganz anderes. glaube nicht, dass das urteil bestätigt wird, der gedanke daran ist einfach noch zu abwegig.
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Fußball ist einfach: Rein das Ding – und ab nach Hause.
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 11:30   Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage für die Rechtsexperten:

Arbeitsverträge sind frei verhandelbar, müssen sich jedoch den rechtlichen Mindestvorschriften unterwerfen. Könnte man nicht eine Klausel einbauen, meinetwegen mit Extra Unterschrift, die besagte das man sich im Rahmen der Verhandlungen einvernehmlich auf die Befristung geeinigt hat? Der Nachteil der Unsicherheit die durch andauernde Befristung besteht würde dann wegfallen, immerhin ist die Frist ja dann kein einseitiges Diktat mehr.
Problematisch ist dabei natürlich das man sowas in der Wirtschaft auch nutzen bzw ausnutzen könnte "Unterschreib das, sonst bekommst du den Job nicht".
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 11:36   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Eine Frage für die Rechtsexperten:

Arbeitsverträge sind frei verhandelbar, müssen sich jedoch den rechtlichen Mindestvorschriften unterwerfen. Könnte man nicht eine Klausel einbauen, meinetwegen mit Extra Unterschrift, die besagte das man sich im Rahmen der Verhandlungen einvernehmlich auf die Befristung geeinigt hat? Der Nachteil der Unsicherheit die durch andauernde Befristung besteht würde dann wegfallen, immerhin ist die Frist ja dann kein einseitiges Diktat mehr.
Problematisch ist dabei natürlich das man sowas in der Wirtschaft auch nutzen bzw ausnutzen könnte "Unterschreib das, sonst bekommst du den Job nicht".


Da greift der gesetzliche Rahmen, der eingehalten werden muss:

§14 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Als Müller den befristeten Vertrag unterschrieben hat, haben sich die beiden Seiten einvernehmlich auf die Befristung geeinigt, die lt. Richter unwirksam ist, da der sachliche Grund fehlt. Auch eine Extra-Unterschrift kann den gesetzlichen Rahmen nicht aushebeln. Die befristete Verlängerung ohne sachlichen Grund (§14 Abs. 1 TzBfG) ist nicht möglich, auch wenn beide Seiten das explizit wollen. Bei einem normalen Arbeitnehmer ist das irgendwo auch sinnvoll, da Unternehmen sonst einen Arbeitnehmer mehr oder weniger soft dazu drängen würden, einer Befristung zuzustimmen.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 25 März 2015 11:49, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 11:48   Titel: Antworten mit Zitat

Bin nicht am Rechner und hab keine Lust ewig auf den kleinen Tasten zu tippen, aber schonmal kleine Richtigstellung:

Kündigung wg. Minderleistung ist ein Mythos. Solange man sein 'Bestes' gibt, ist auch die Leistung von HW4 kein Kündigungsgrund.

Zur Befristung: man kann nicht auf das Befristungsrecht verzichten, Stichwort Missbrauchsgefahr und Mindestschutz. Selbst wenn du vereinbarst, dass der Vertrag befristet ist, kann der Arbeitnehmer/Spieler danach dagegen klagen.

Bin auf die Urteilsgründe gespannt..
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 12:45   Titel: Antworten mit Zitat

Heisst nur damit ich den Rahmen verstehe: Die Befristung aufgrund des Sachgrundes "Eigenart der Arbeitsleistung", der bisher auch immer auf Mitarbeiter im Bereich des Sports angewendet wurde, wurde trotz vieler anderslautender Urteile, gerade gekippt?

Ich mein, dass die Mainzer über die Branchenüblichkeit argumentieren lässt ja den Schluss zu das sie versucht haben auf diesen Punkt einzugehen?!
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 14:26   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Heisst nur damit ich den Rahmen verstehe: Die Befristung aufgrund des Sachgrundes "Eigenart der Arbeitsleistung", der bisher auch immer auf Mitarbeiter im Bereich des Sports angewendet wurde, wurde trotz vieler anderslautender Urteile, gerade gekippt?

Ich mein, dass die Mainzer über die Branchenüblichkeit argumentieren lässt ja den Schluss zu das sie versucht haben auf diesen Punkt einzugehen?!


In der Tat, die Befristung sollte erfolgen, weil man nicht absehen konnte, wie sich seine Leistungsfähigkeit in den nächsten Jahren entwickelt, zumal er für einen Fußballer ja schon recht "alt" ist. Das ganze ist rechtlich (wie ich finde), etwas skurril. Soweit ich das sehen kann, hat die Rechtsprechung bisher einen Vergleich zum Bühnenwesen gezogen. Dafür wurde der Befristungsgrund "Eigenart der Arbeitsleistung" ursprünglich geschaffen. Aus Rücksicht auf den Geschmack des Publikums und das Abwechslungsbedürfnis, konnten Arbeitsverträge auf ein bestimmtes Stück bzw. für die Laufzeit des Stückes befristet werden.

Die Gerichte haben dies auf den professionellen Sport übertragen, weil dieser auch der Unterhaltung diene. Ich finde es total absurd, dass Fußball wegen des Abwechslungsbedürfnisses des Publikums befristete Verträge bekommen. Kann mir das nur so erklären, dass es nicht darum geht, dass ich Spieler xy nach 2-3 Jahren nicht mehr sehen kann, sondern dass man aufgrund der Leistung vielleicht jemand anderen auf der Position sehen möchte.

Ansonsten: Wenn kein Sachgrund und länger als zwei Jahre beim selben Arbeitgeber befristet --> unbefristeter Arbeitsvertrag, § 16 TzBfG.


EDIT: "gekippt" ist etwas endgültig, ist ja bisher "nur" das Arbeitsgericht Mainz. Erstaunlich ist es dennoch, gut möglich, dass es bis zum BAG geht.
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 14:49   Titel: Antworten mit Zitat


Downfall86 hat folgendes geschrieben:
Ansonsten: Wenn kein Sachgrund und länger als zwei Jahre beim selben Arbeitgeber befristet --> unbefristeter Arbeitsvertrag, § 16 TzBfG.


Und irgendwo sitzt gerade Albert Streit und ärgert sich, dass er auf Schalke nur Abfindungen für den Rest seines befristeten Vertrags gültig machen wollte bzw. konnte.
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callsaul
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Anmeldungsdatum: 22.07.2014
Beiträge: 654
BeitragVerfasst am: 25 März 2015 14:57   Titel: Antworten mit Zitat


Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

Downfall86 hat folgendes geschrieben:
Ansonsten: Wenn kein Sachgrund und länger als zwei Jahre beim selben Arbeitgeber befristet --> unbefristeter Arbeitsvertrag, § 16 TzBfG.


Und irgendwo sitzt gerade Albert Streit und ärgert sich, dass er auf Schalke nur Abfindungen für den Rest seines befristeten Vertrags gültig machen wollte bzw. konnte.


vll ist der auch nicht ganz so abgewichst, wie der gute heinz wird auf jedenfall interessant zu verfolgen sein
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 15:00   Titel: Antworten mit Zitat


Downfall86 hat folgendes geschrieben:
Kann mir das nur so erklären, dass es nicht darum geht, dass ich Spieler xy nach 2-3 Jahren nicht mehr sehen kann, sondern dass man aufgrund der Leistung vielleicht jemand anderen auf der Position sehen möchte.


Genau das ist die Eigenart im Profifußball, die der Richter übersehen hat. Im Übrigen wäre das Urteil auch auf die Trainer übertragbar mit ebenso katastrophalen Konsequenzen. Der Fußball ist ganz klar charakterisiert durch seine Schnelllebigkeit und den Vereinen muss daher die Möglichkeit gegeben werden, entsprechend reagieren zu können. Zudem, wie ich oben bereits erwähnt habe, sind die Konsequenzen, die mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einhergehen, reines Gift für die Vereine (Kündigung nach sozialen Gesichtspunkten führt eher zu einer Kündigung eines 21-jährigen Nachwuchstalents als eines 36-jährigen Spielers).

Der ins Gesetz gebrachte Begriff "Eigenart" lässt jetzt schon die Problematik umschiffen, die mit besonderen Berufen einhergeht. Nur muss der Richter diese eben auch erkennen. Deshalb: Schreibt es in die Kommentare zum §14 TzBfG und wir brauchen keine Befürchtungen haben, dass irgendein Richter in dieser Republik die Eigenart des Profifußballs nicht erkennt.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 25 März 2015 15:07, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 15:07   Titel: Antworten mit Zitat

Achso, zu deiner Idee mit der betriebsbedingten Kündigung. Das kann eigentlich bei der Kündigung von Spielern/Trainern nicht wirklich passen. Die betriebsbedingte Kündigung setzt ja voraus, dass sich der Arbeitgeber infolge einer unternehmerischen Entscheidung dazu entschließt, einen ArbeitsPLATZ abzubauen. Er kann sich nicht dazu entscheiden, einen Arbeitnehmer zu entlassen.

Der Arbeitsplatzabbau ist beim Trainer insgesamt ziemlich schwer denkbar. Bei Spieler höchstens, wenn man z.B. bisher 4 Stürmer im Kader hatte und sich entschließt, zukünftig nur noch 3 Stürmer im Kader zu haben und dafür einen Mittelfeldspieler mehr. Dann müsste dem "sozial stärkste" Stürmer gekündigt werden (alles im Einzelfall schwierig).

EDIT: Es steht schon in manchen Kommentaren bei § 14 TzBfG so drin und das BAG hat ja eigentlich auch schon mal in die Richtung entschieden. Insofern alles ja etwas überraschend.
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 15:11   Titel: Antworten mit Zitat

Edit lässt die betriebsbedingte Kündigung nicht zu

Zuletzt bearbeitet von Gast am 25 März 2015 15:23, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 15:15   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, das geht halt einfach nicht. Um den "anderen Keeper" zu kündigen, brauchst du einen Kündigungsgrund. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (bei Fußballvereinen nach 6-monatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses immer), geht das nur aus drei Gründen:

1. Verhalten (Spieler schlägt Trainer)
2. Person (Spieler wird Sport-/Fußballinvalide)
3. Betriebsbedingte (Arbeitsplatz fällt weg).

Wenn du aber einen neuen Keeper kaufst, dann ist der Arbeitsplatz "Keeper" ja noch immer da. Also nicht weggefallen. Insofern kein Kündigungsgrund. Hoffe, das ist nachvollziehbar.


EDIT: Es kommt gar nicht erst zu sozialen Gesichtspunkten, weil schon kein Arbeitsplatzwegfall erfolgt.

In der Tat kannst du einen Trainer nicht mehr kündigen, wenn er einen unbefristeten Vertrag hat und sich nichts zu Schulden kommen lässt. Außer man outsourced die Trainerstelle auf ein anderes Unternehmen (nicht so praktikabel.. )
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 15:18   Titel: Antworten mit Zitat


Downfall86 hat folgendes geschrieben:

Wenn du aber einen neuen Keeper kaufst, dann ist der Arbeitsplatz "Keeper" ja noch immer da. Also nicht weggefallen. Insofern kein Kündigungsgrund. Hoffe, das ist nachvollziehbar.


EDIT: Es kommt gar nicht erst zu sozialen Gesichtspunkten, weil schon kein Arbeitsplatzwegfall erfolgt.


D. h. bei jedem Trainerwechsel (der ja kein echter Wechsel mehr ist), habe ich einen neuen Trainer im Verein... bis einer von dieser Masse an Trainern dann mal ins Rentenalter kommt.

Erfreulich für Klopp, der hat dann fast die nächsten 20 Jahre ein schönes Gehalt sicher.
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BeitragVerfasst am: 25 März 2015 15:29   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, so ist es ja schon jetzt. Im Regelfall wird sich halt darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit der Trainer zustimmt, bekommt er eine Abfindung. Dabei ist es zunächst egal, ob der Trainer befristet oder unbefristet angestellt ist. Die Dauer des Arbeitsvertrags entscheidet dann über die Höhe der Abfindung. Wenn es nun dazu kommt, dass die Verträge alle unbefristet sind, würden Entlassungen teurer werden.

Konkretes Beispiel: Mirko Slomka wurde zwar "entlassen" und "gefeuert". Diese Begriffe der Medien bedeuten allerdings zunächst nur, dass er von seiner Tätigkeit freigestellt worden ist. Bedeutet: er muss nicht mehr arbeiten, um sein Gehalt zu bekommen. Slomka wurde am 16.9.2014 freigestellt. Erst Ende November wurde allerdings das Arbeitsverhältnis beendet. Damit Slomka der Beendigung zustimmt, hat der Verein ihm 1,8 Mio gezahlt. In der Zeit zwischen dem 16.9.2014 bis zur Beendigung am 21.11.2014 hat er ganz normal sein Gehalt bekommen. Ohne zu arbeiten.

(Ausnahme vom Gehaltsanspruch hier wieder: wenn ihm ein anderer zumutbarer Job angeboten worden wäre und er den ohne Grund ablehnt, dann hätte ihm das angerechnet werden müssen, was er dort verdient hätte).
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