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rechtliches Problem - Billigflieger

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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2008 17:08   Titel: rechtliches Problem - Billigflieger Antworten mit Zitat

Moin! Ich hab folgendes Problem:
Anfang März hab ich bei SkyEurope einen Flug von Wien nach Krakau gebucht. Drei Tage später wollte ich dann mit easyjet von Krakau nach Dortmund fliegen. Jetzt wurde der Flug von SkyEurope aber gestrichen und somit ist der zweite Flug für mich quasi wertlos. Inwieweit ist SkyEurope verpflichtet meine enstandenen Kosten zu übernehmen. Müssen sie auch die Kosten für den easyjet-Flug übernehmen oder die Kosten für einen Ersatzflug nach Krakau? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke!
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2008 18:00   Titel: Antworten mit Zitat

es gibt ein vermittlungsfirma, deren name ist mir gerade entfallen, die regelt solche sachen mit dem fluganbietern
da könntest du es mal versuchen, wenn du das noch nicth gemacht hast
die sind auch kostenlos und regeln das mit allen außer air berlin, wie ich es schmerzlich erfahren musste

der name folgt, ich muss ich nur eben wieder raussuchen

hier ist ein link:
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/

viel glück
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2008 18:31   Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für den Link. Allerdings kann ich da nur was zur direkten Kostenerstattumg finden. Mir geht es ja darum, ob die auch die Kosten für die Stornierung des Anschlussfluges zahlen müssen oder auch die Kosten eines Ersatzfluges. Ich werde denen aber mal schreiben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2008 21:26   Titel: Antworten mit Zitat

Habe jetzt mal folgende email vorbereitet:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise haben Sie, den von uns am 4.März 2008 gebuchten Flug von Wien nach Krakau am 25.Juli 2008, aufgrund der Harmonisierung ihres Flugplans storniert. Durch diese Stornierung entstehen uns Folgekosten, die wir nicht gewillt sind zu tragen. So können wir den von uns bei einer anderen Fluggesellschaft gebuchten Anschlussflug von Krakau nach Dortmund nicht wahrnehmen. Darum fordern wir Sie auf, die Kosten für die Buchung eines Ersatzfluges bei einer anderen Fluggesellschaft zu übernehmen. Alternativ wäre auch die Übernahme, der für uns entstandenen Kosten, für den gebuchten Anschlussflug möglich.

Mit bitte um zeitnahe Beantwortung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen


Habe ich irgendwas wichtiges nicht berücksichtigt?
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2008 22:09   Titel: Antworten mit Zitat

man könnte noch die details reinbringen, z.b die flugnummer, darüber wircken die bei den fluglinien alles ab (ich hatte mal ein probelm mit air berlin, da wollten die die flug nummer andaurnd haben)
ansonst sieht es sehr vollständig aus
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 März 2008 22:30   Titel: Antworten mit Zitat

Flugnummer hab ich im Betreff stehen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 12:05   Titel: Antworten mit Zitat

Die Fluggesellschaft hat geantwortet:


Zitat:
Sehr geehrter Herr Olli710!

Vielen Dank für Ihre e-mail.
Wir entschuldigen uns vielmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten im Zuge der Streichung Ihres Fluges. Selbstverständlich wird der von Ihnen bereits bezahlte Flugpreis unverzüglich refundiert.

Gemäß der Verordnung des europäischen Parlaments und Rates Nr. 261/2004 (siehe Anhang) dürfen wir Sie darüber informieren, daß die Benachrichtigung über die Annulierung des Fluges innerhalb des geltenden Zeitraumes vollzogen wurde (spätestens 14 Tage vor Abflug). Sie haben die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Bedingungen im Zuge der Buchung bestätigt und somit bedauern wir Ihnen mitzuteilen, daß der von Ihnen verlangten Ausgleichszahlung unsererseits nicht nachgekommen werden kann.

Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Sales-Austria Team


Hat man da noch ne Chance?
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 13:46   Titel: Antworten mit Zitat

am dem punkt stand ich auch schon nur mit air berlin und einem etwas anderem problem, aber die chance aufs geld hääte ich nur gehabt, wenn ich die verklage und bei 18€ hat sich das wohl nicht gelohnt
aber ich glaube ohne klage hast du jetzt wohl auch noch kaum ein chance und beider klage weiß ich uch nicht, wie die sache steht, ich würde mal nach urteilen gucken, wenn du glaubst, dass sich das lohnt und wenn du einige zu deinen gunsten findest damit drohnen und dann mal abwarten, wie die reagieren

aber ich von einer wirklichen klage würde ich wahrscheinlich absehen, es sei denn es geht um richtig viel geld

mfg
JBGH
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 13:51   Titel: Antworten mit Zitat


Olli710 hat folgendes geschrieben:
Die Fluggesellschaft hat geantwortet:


Zitat:
Sehr geehrter Herr Olli710!



Hat man da noch ne Chance?


Du gibst dich also wirklich noch der Illusion hin, irgendjemand hier im Forum kenne noch nicht deinen richtigen Namen?



Big Brother is watching you.
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 31 März 2008 14:00   Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, dass es sich meines Wissens um eine slowakische Fluglinie handelt und Du daher wahrscheinlich in der Slowakei wirst klagen müssen. Ausserdem wirst Du hier wohl niemand finden, der sich mit slowakischem Recht auskennt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 16:16   Titel: Antworten mit Zitat


Olli710 hat folgendes geschrieben:
Hat man da noch ne Chance?


Hast du dir schonmal die AGBs durchgelesen?
Meistens steht da die rechtliche Situation für solche Eventualitäten drin!
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 16:48   Titel: Antworten mit Zitat

In AGBs kannste alles reinschreiben, die Frage ist, ob's wirksam wird...

Wenn es um nen Geldbetrag geht, der dir nicht egal ist (wovon ich mal ausgehe), dann geh zu nem Anwalt und lass dich ausführlich beraten. In der nötigen Breite kann - und vor allem auch darf - das hier niemand leisten.

Rechtliche Probleme gehören imo eh grundsätzlich nicht in Internetforen, erst recht nicht, wenn die meisten User wie hier keine Ahnung von Privatrecht haben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 16:52   Titel: Antworten mit Zitat

Jo AGB's hab ich gelesen und die sagen natürlich auch das die nicht zahlen, aber trotzdem will ich das nicht hinnehmen, weil ich deren Begründung für die Absage einfach eine Frechheit finde. Habe das jetzt an die obengeannte Schlichtungsstelle geschickt. Mal gucken was die meinen. Unter Umständen übernimmt das aber sogar die Reiseversicherung meiner Kreditkarte.
Mir ging es auch vielmehr hier im Forum um Erfahrungswerte von anderen Usern. Schon klar, dass eine vollkommende rechtliche Beratung hier nicht möglich ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 17:08   Titel: Antworten mit Zitat

Um welche Kosten geht es denn? Wird ja sicherlich nur ein relativ niediger 3-stelliger Betrag sein, wenn überhaupt, oder? Ein Klage lohnt sich da nicht, es sei denn Dir geht's ums Prinzip und nicht ums Geld . Und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, das eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte.
Was evtl. noch eine Möglichkeit wäre, ist mit Medien zu drohen... das schreckt die eher ab als eine Androhung einer Klage.
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Gast





BeitragVerfasst am: 31 März 2008 17:28   Titel: Antworten mit Zitat

Geht um knapp 80 Euro. Also jetzt nicht unbedingt ein Vermögen, aber haben oder nicht haben, macht da als Student doch schon ein bisschen was aus. Ich werde jetzt erstmal abwarten was die Schlichtungsstelle sagt.
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