preload
basicPlayer

Einbruch! Rechtliche Fragen! Bitte um Rat

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Comunio.de Foren-Übersicht -> Off Topic General
Autor Nachricht
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 14:26   Titel: Einbruch! Rechtliche Fragen! Bitte um Rat Antworten mit Zitat

moin liebe fussballgemeinde..

ich brauche ein rat und zwar schilder ich mal meinen fall ;

heute nacht wurde bei mir im auto eingebrochen . am auto sind keine ersichtliche schäden , heisst schloss wurde aufgebrochen . unabhängig vom autoschaden , habe ich im handschuhfach ein firmen schlüssel gehabt der mir auch gestohlen wurden ist. meine versicherung meint , dass sie für schlüssel und ähnliche schäden keine haftung übernehmen wird und ich damit auch nichts zu tun habe. meine firma (chefin) meint aber ich soll die komplette anlage (schloss) zahlen die natürlich erneuert werden muss , da ich ja schuld bin das bei mir eingebrochen wurden ist..

wer hat nun recht ? kann ich wircklich was dafür , wenn bei mir eingebrochen wird und sachen entnommen werden die fremdeigentum sind die ich selber zahlen muss (reparaturen für die firma? ) ich mein ist es nicht das selbe , wenn bei mir im haus eingebrochen wird und dort auch z:b der schlüssel gestohlen wird .. aufjedenfall muss ich mehrere tausend euro blächen .. meine bekannte meinen , die chefin ist gegen solche sachen versichert und sie ist selber schuld , wenn sie ihren mitarbeitern ein schlüssel übergibt weil sie damit rechnen muss , dass auch mal was passieren kann und ich habe auch nichts unterschrieben , dass ich verantwortung übernehme für den schlüssel.. ich hoffe hier kann mir jemand helfen , denn ich kenne mich dort leider nicht so gut aus ..
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
heikop1
Moderator
Moderator 

Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 28698
Wohnort: Elsenfeld
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 14:47   Titel: Antworten mit Zitat

das ist die frage ist in deiner normalen Haftpflicht Schlüsselverlust integriert?

Wenn deine Firma den Schaden ersetzt sonst sieht es schwer aus...

in der KFZ Haftplficht wird wenn du Teilkasko hast nur der Schaden des Schlosses ersetzt, der Inhalt ist nur bei guten Versicherungen mitversichert.

Aber da müssten wir schon mehr Details wissen was für Tarife bei welchen Gesellschaften usw...

Ich komme aus der Branche und bei uns ist Schlüsselverlust automatisch bis 15 Mio mit integriert dazu gibt es weitere Leistungen die einmalig sind, kostet dafür halt 1 Euro mehr pro Monat als ein Internetanbieter der dafür nie zahlt...da sieht man dann wieder was Qualität alles ausmacht.

Denn ein Schlüsselverlust mit kompletten Anlagenwechsel kostet je nach Firma locker zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
Evtl. kann deine Firma etwas mit Ihrer Versicherung aushandeln, wieder je nachdem was diese für Verträge haben, kann es sein das sie nur die Selbstbeteiligung(zwischen 250 Euro - 1000 Euro haben Firmen im Normalfall) tragen müssen.
_________________
Jede Medaille hat 2 Seiten. Du entscheidest selbst, ob du lieber ein Nörgler bist, oder ob du ein zufriedenes Leben führen willst


Zuletzt bearbeitet von heikop1 am 18 März 2011 14:51, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 18 März 2011 14:50   Titel: Antworten mit Zitat

Ui. Ganz schön komplexer/verzwackter Fall. Firmenschlüssel im Handschuhfach ist natürlich recht naiv, da hast du es dem Dieb recht einfach gemacht... (kommt natürlich auch drauf an, wo das Auto zum Zeitpunkt des Einbruchs stand)

Inwieweit das rechtlich relevant ist, welche Versicherung da haften muss und ob es eine Rolle spielt, dass du den Besitz des Schlüssels (bzw. die Verantwortung über den...) in keinerlei Papierform quittiert hast, da habe ich eine Ahnung, bin aber nicht qualifiziert dich zu beraten. Möchte auch in keinem Fall Unsinn erzählen in so einem Fall, da wäre ja niemandem mit geholfen.

Viel Glück/Erfolg. Hoffentlich bleibt das nicht an dir haften, so eine Schließanlage kann sündteuer werden...
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 18 März 2011 14:51   Titel: Antworten mit Zitat

Trotz meines Daseins als Jura-Student im höheren Semester kann ich Dir da keine Antwort geben - das ist einfach tiefes Versicherungsrecht, da bräuchte man mehr Infos.

Ich würde mich an Deiner Stelle auf eine Auskunft in einem Fussball-Forum - so seriös sie noch erscheinend mag - bei einem derartig hohen Betrag sowieso nicht verlassen.

Geh da lieber zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, dank festgelegte Sätze ist sowas oftmals billiger, als man denkt...

Viele Grüße
Nach oben
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 14:54   Titel: Antworten mit Zitat


heikop1 hat folgendes geschrieben:
das ist die frage ist in deiner normalen Haftpflicht Schlüsselverlust integriert?

Wenn deine Firma den Schaden ersetzt sonst sieht es schwer aus...

in der KFZ Haftplficht wird wenn du Teilkasko hast nur der Schaden des Schlosses ersetzt, der Inhalt ist nur bei guten Versicherungen mitversichert.

Aber da müssten wir schon mehr Details wissen was für Tarife bei welchen Gesellschaften usw...

Ich komme aus der Branche und bei uns ist Schlüsselverlust automatisch bis 15 Mio mit integriert dazu gibt es weitere Leistungen die einmalig sind, kostet dafür halt 1 Euro mehr pro Monat als ein Internetanbieter der dafür nie zahlt...da sieht man dann wieder was Qualität alles ausmacht.

Denn ein Schlüsselverlust mit kompletten Anlagenwechsel kostet je nach Firma locker zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
Evtl. kann deine Firma etwas mit Ihrer Versicherung aushandeln, wieder je nachdem was diese für Verträge haben, kann es sein das sie nur die Selbstbeteiligung(zwischen 250 Euro - 1000 Euro haben Firmen im Normalfall) tragen müssen.



hab eben grade mit der versicherung gesprochen , (Wuettembergische )
und die meinen , dass ich keine schuld trage und die es mir schriftlich zukommen lassen werden , dass die versicherung solche schäden nicht zahlen wird und die werden dort nochmal vermerken , dass ich auch keine schuld trage.. aber der herr meinte , dass dieses schreiben nicht rechtens ist .. das ist nur die meinung oder darstellung der versicherung
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 14:55   Titel: Antworten mit Zitat


thojacko hat folgendes geschrieben:
Trotz meines Daseins als Jura-Student im höheren Semester kann ich Dir da keine Antwort geben - das ist einfach tiefes Versicherungsrecht, da bräuchte man mehr Infos.

Ich würde mich an Deiner Stelle auf eine Auskunft in einem Fussball-Forum - so seriös sie noch erscheinend mag - bei einem derartig hohen Betrag sowieso nicht verlassen.

Geh da lieber zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, dank festgelegte Sätze ist sowas oftmals billiger, als man denkt...

Viele Grüße


ich habe leider kein anwalt und wenn ja wo kann man dort am besten anfragen ? und wie teuer günstig wird das für mich ? weil meien chefin hat mich ja noch nicht angezeigt..
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
heikop1
Moderator
Moderator 

Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 28698
Wohnort: Elsenfeld
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 14:59   Titel: Antworten mit Zitat

ja schwierig wenn Schlüsselverlust in deiner Haftpflicht nicht integriert ist wirds schwierig auch bei Diebstahl...denke da bleibt dir echt nur der Gang zum Anwalt weil man die AGB´s deiner Versicherung genau lesen muss.

Ich weiß nämlich nicht wie aktuell deine Bedingungen sind aber in Hausratversicherungen gibt es normal eine Klausel: Schäden durch Diebstahlt aus Kraftfahrzeugen, die ist meistens 1 % von der Versicherungssumme und der Wechsel der Schließanlagen sind Folgeschäden dadurch normal mit drin.

Wie gesagt haben nicht alle Versicherungen enthalten...

Also Möglickeiten:

1. in deiner Haftpflichtversicherung Schlüsselverlust integriert
2. in deiner Hausratversicherung Diebstahl aus Auto integriert
3. Teilkasko evtl mit Diebstahlklausel
4. Deine Firma übernimmt den Schaden und geht an ihre Versicherung

Falls 1,2 oder 3 nicht integriert sind solltest du dir mal über einen Wechsel der Versicherung Gedanken machen, weil fast alle heutzutage zumindest minimalen Schutz in diesen Dingen gewähren, lieber 2 Euro im Monat mehr zahlen dafür im Schadensfall aber keine Probleme haben

sorry das ich dir nicht mehr sagen kann...
_________________
Jede Medaille hat 2 Seiten. Du entscheidest selbst, ob du lieber ein Nörgler bist, oder ob du ein zufriedenes Leben führen willst
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 18 März 2011 15:03   Titel: Antworten mit Zitat

Anzeigen wird sie dich nicht, höchstens auf Schadensersatz verklagen.

Also grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet, NICHT für leichte Fahrlässigkeit.

Ob das auch für Vorgänge außerhalb des Betriebsgeländes gilt, weiß ich nicht so genau. Wo Dein Verhalten anzusiedeln ist (also leichte F oder grobe F) kommt sicher darauf an, wo das Auto stand (öffentlicher Parkplatz, Privatgarage oä).

Naja, will jetzt hier auch nicht groß erzählen, ich habe da leider keine wirkliche Ahnung.


Wegen Anwalt: Einfach mal nen Blick ins Branchenbuch, mit nem "Fachanwalt für Versicherungsrecht" (einfach sonst googlen) machste da sicher nichts falsch.

Ne einfache Info (Gespräch unter 15 Min) müsste eig noch zweistellig kosten, über 150 EUR aber sicherlich nicht, denk aber mal eher, um die 50-80 rum vllt.
Aber auch da kenne ich mich leider nicht wirklich aus.

Bei derartig hohen Beträgen, die da im Raum stehen, lohnt sich die INvestition aber sicher allemal!
Nach oben
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 15:03   Titel: Antworten mit Zitat


heikop1 hat folgendes geschrieben:
ja schwierig wenn Schlüsselverlust in deiner Haftpflicht nicht integriert ist wirds schwierig auch bei Diebstahl...denke da bleibt dir echt nur der Gang zum Anwalt weil man die AGB´s deiner Versicherung genau lesen muss.

Ich weiß nämlich nicht wie aktuell deine Bedingungen sind aber in Hausratversicherungen gibt es normal eine Klausel: Schäden durch Diebstahlt aus Kraftfahrzeugen, die ist meistens 1 % von der Versicherungssumme und der Wechsel der Schließanlagen sind Folgeschäden dadurch normal mit drin.

Wie gesagt haben nicht alle Versicherungen enthalten...

Also Möglickeiten:

1. in deiner Haftpflichtversicherung Schlüsselverlust integriert
2. in deiner Hausratversicherung Diebstahl aus Auto integriert
3. Teilkasko evtl mit Diebstahlklausel
4. Deine Firma übernimmt den Schaden und geht an ihre Versicherung

sorry das ich dir nicht mehr sagen kann...


also die versicherung meinte , dass ich oder die versicherung solche schäden nicht zahlen muss.. soweit ich weiss wird mich der spass 1000 euro kosten ! muss ich das aber wircklich zahlen ? ich mein ich will dort eh nicht mehr bleiben.. wenn sie mich einfach kündigt.. ist es damit dann gegessen ? was denkt ihr ?wegen 1000 euro ein anwalt anzuschalten ist doch lächerlich ??! und muss das so eine grosse firma wie vodafone machen ?
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 18 März 2011 15:04   Titel: Antworten mit Zitat

Der Schrieb von der Versicherung bestätigt dir letztlich nur, dass sie den Schaden nicht übernehmen, sonst nichts. Das ist also eher negativ.
"Anzeigen" kann dich deine Chefin eh nicht, du hast ja nichts strafrechtlich relevantes getan.
Einen Fachanwalt für Versicherungsrecht findest du durch simples Googlen.
Ich würde eigentlich erstmal warten, bis dein Arbeitgeber mit konkreten Ansprüchen an dich heran tritt, bevor ich zum Anwalt gehen würde. Allerdings weiß ich nicht, ob das Schreiben deiner Versicherung an dich nicht irgendwelche Widerspruchsfristen in Gang setzt.
Es würde sicherlich erstmal helfen, sich die Versicherungsbedingungen durchzulesen.
Nach oben
heikop1
Moderator
Moderator 

Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 28698
Wohnort: Elsenfeld
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 15:06   Titel: Antworten mit Zitat

da musst du deinen Anwalt fragen evtl einen suchen Würde aber dennoch erstmal abwarten was deine Firma nun letztendlich möchte...

Ich kann dir nur sagen wie es Versicherungstechnisch ist, wie es rechtlich gegenüber deiner Firma ist, kann ich dir leider nicht sagen da ich kein Jura studiert habe

Würde mir aber an deine Stelle erstmal keinen kopf machen und mit deiner Firma reden was jetzt getan werden soll oder was sie möchten...vielleicht treten sie einfach an ihre Versicherung und du hast damit dann keine sorgen mehr
_________________
Jede Medaille hat 2 Seiten. Du entscheidest selbst, ob du lieber ein Nörgler bist, oder ob du ein zufriedenes Leben führen willst
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 18 März 2011 15:51   Titel: Antworten mit Zitat

Ohne jetzt tief im Versicherungsrecht zu stecken erscheint es mir schon sehr (grob?) fahrlässig den Firmenschlüssel im Auto zu deponieren. Für den Schlüssel trägst du ja schon eine gewisse Sorgfaltspflicht. Und die sehe ich persönlich in diesem Fall verletzt. Zumindestens könnte dir dies von den anderen Parteien (Unternehmen, Versicherungen) so angelastet werden.

Aber da gibt es sicher rechtlich kompetentere Menschen als mich um diesen Fall zu bewerten.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 18 März 2011 15:55   Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Tip.
Solltest du beim ADAC sein, hast du eine kostenlose Beratung bei einem Vertragsanwalt. Würde ich evtl in Anspruch nehmen, bevor du Geld aus gibts.
Nach oben
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 15:56   Titel: Antworten mit Zitat


RAMB3R hat folgendes geschrieben:
Kleiner Tip.
Solltest du beim ADAC sein, hast du eine kostenlose Beratung bei einem Vertragsanwalt. Würde ich evtl in Anspruch nehmen, bevor du Geld aus gibts.


ja bin ich jetzt muss ich nur die nummer finden danke für den tipp

ps: ADAC ist scheisse ^^

Zuletzt bearbeitet von pitbull.R am 18 März 2011 17:14, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 16:42   Titel: Antworten mit Zitat

hier nochmal für alle

meine versicherung schreibt..

"

Als Versicherer würden wir die Ansprüche anerkennen und regulieren.

Werden Sie allerdings beraubt oder in Ihre verschlossene Wohnung oder wie in Ihrem konkreten Fall in Ihr verschlossenes KFZ wird eingebrochen, und dadurch kommt der Schlüssel abhanden, dann haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen eben nicht. Den Schlüsselverlust haben Sie dann nicht schuldhaft verursacht. Auch in einem abgeschlossenen KFZ ist ein Schlüssel sicher verwahrt!

Als Ihr Versicherer würden wir dann tätig indem wir die unberechtigten Ansprüche abwehren würden.

Sollte zwischen Ihnen und dem Schlüsselbesitzer diesbezüglich vertraglich aber etwas anderes geregelt worden sein, kann es sein, dass Sie dann für den ganzen Schaden oder einen Teil, je nach schriftlicher Vereinbarung, aufkommen müssen.

Sollten Sie noch Fragen zum Sachverhalt haben, rufen Sie mich gerne an."
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 18 März 2011 20:07   Titel: Antworten mit Zitat

Mal so neben bei gefragt steht vielleicht irgendwas in deinem Arbeitsvertrag vom Schlüssel.

Ich in meiner Firma musste dafür unterschreiben das ich den Schlüssel bewache wie meinen eigenen.
Nach oben
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 18 März 2011 22:46   Titel: Antworten mit Zitat


Kiki2484 hat folgendes geschrieben:
Mal so neben bei gefragt steht vielleicht irgendwas in deinem Arbeitsvertrag vom Schlüssel.

Ich in meiner Firma musste dafür unterschreiben das ich den Schlüssel bewache wie meinen eigenen.


das muss ich mir mal durchlesen , ich glaube aber eher nicht !
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 19 März 2011 00:47   Titel: Antworten mit Zitat


Kiki2484 hat folgendes geschrieben:
Mal so neben bei gefragt steht vielleicht irgendwas in deinem Arbeitsvertrag vom Schlüssel.
Ich in meiner Firma musste dafür unterschreiben das ich den Schlüssel bewache wie meinen eigenen.


Wo Dus grad schreibst, erinnert mich das daran, dass meine Mutter einen ähnlichen Wisch unterschreiben musste...
Nach oben
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 19 März 2011 14:23   Titel: Antworten mit Zitat


thojacko hat folgendes geschrieben:

Kiki2484 hat folgendes geschrieben:
Mal so neben bei gefragt steht vielleicht irgendwas in deinem Arbeitsvertrag vom Schlüssel.
Ich in meiner Firma musste dafür unterschreiben das ich den Schlüssel bewache wie meinen eigenen.


Wo Dus grad schreibst, erinnert mich das daran, dass meine Mutter einen ähnlichen Wisch unterschreiben musste...


hab ein neuen schlüssel bekommen und dort musste ich eben grade ein vertrag unterschreiben .. davor habe ich aber nichts unterschrieben ..! ahja die chefin meint , dass ich für diesen schaden aufkommen muss.. mein anwalt und meine versicherung "siehe oben" meinen , ich muss garnischts zahlen.. nun habe ich die befürchtung , dass sie mein lohn einzieht!!
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 20 März 2011 14:31   Titel: Antworten mit Zitat


pitbull.R hat folgendes geschrieben:


hab ein neuen schlüssel bekommen und dort musste ich eben grade ein vertrag unterschreiben .. davor habe ich aber nichts unterschrieben ..! ahja die chefin meint , dass ich für diesen schaden aufkommen muss.. mein anwalt und meine versicherung "siehe oben" meinen , ich muss garnischts zahlen.. nun habe ich die befürchtung , dass sie mein lohn einzieht!!


Können tut sie das wahrscheinlich, ist ja EDV technisch ein ganz leichtes. Solang aber nicht eindeutig geklärt ist ob du die Schliessanlage zahlen musst oder nicht darf sie das nicht. Und selbst wenn entschieden wird das du zahlen musst wird sie nicht ohne weiteres dein Gehalt einbehalten dürfen.
Nach oben
Gast





BeitragVerfasst am: 22 März 2011 19:14   Titel: Antworten mit Zitat

Also die Vodafone-Shops sind echt solche Drecksschuppen..

1. Kann sie dein Gehalt nicht einfach einbehalten. Wenn sie damit droht, solltest du dich aber schonmal zügig rechtlich informieren. Hast du eine Rechtsschutzversicherung oder bist du bei Ver.di Mitglied? Ansonsten würde ich auch so mal direkt bei ver.di anfragen, die helfen auch Nicht-Mitgliedern bei kleinen Rechtsfragen gerne.

2. Du arbeitest in so einem kleinen Vodaphone-Shop, wenn ich das richtig verstanden habe? Oft sind die direkten Vorgesetzten in diesen kleinen Shops (weiß ich aus dem Bekanntenkreis) überhaupt nicht informiert und murksen sich einen zurecht. Lies mal deinen Arbeitsvertrag und verständige dich mal direkt mit der Zentrale bzw. einem Vorgesetzten über ihr. Da habe ich schon die dollsten Sachen gehört und nicht nur eine Shopleiterin ist dafür bisher geflogen...

3. -> Hast du ne Hausratversicherung? Mit etwas Glück wird der Schlüssel über die Außenversicherung reguliert. Da bei dir die KFZ/Kaskovers. nicht greift, kann es sein, dass du über diene Hausratvers. Glück hast. Aber auch hier kommt es wieder auf gute Versicherungsbedingungen und den Tarif an. Billigversicherer decken sowas meist nicht.
Nach oben
alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 23 März 2011 09:54   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das Statement der Versicherung lese, ist Schlüsselverlust von der Haftpflicht grundsätzlich umfasst. Die Versicherung ist allerdings der Meinung, die ich auch teile, dass kein Verschulden vorliegt, wenn ein Schlüssel aus einem abgesperrten Fahrzeug gestohlen wird. Also tritt sie deshalb nicht ein, weil sie keinen Anspruch des Arbeitgebers sieht. Sie wird dich aber bei einer Inanspruchnahme unterstützen, das heißt, die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen. das gleiche müsste auch gelten, wenn du wegen eines unberechtigten Einbehalts deinen Lohn einklagen musst.
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 23 März 2011 10:06   Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Privathaftpflicht muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen
"Fremden Berufichen Schlüsseln" und "Fremden privaten Schlüsseln"
Das erste haben ein Großteil der Versicherungsunternehmen normalerweise nicht mitversichert bzw. ist nur gegen Zuschlag versicherbar
Wenn deine PHV nicht eintritt würde ich es über die Hausrat versuchen, hier sind vlt ein ein paar Euros über die "Außenversicherung" zu holen.
Was du auch machen kannst: Wenn es wirklich um Hohe Beträge geht, dann würde ich mal meinen Versicherunsgvermittler angehen und ich fragen warum er dich nicht richtig beraten hat.
Wenn er dies getan hätte, wüsste er das bei dir ein erhöhtes Risiko in diesem Bereich besteht. Dann les dir mal die Beratungsdokumentation durch, wenn diese nicht korrekt ausgefüllt ist oder er dich falsch beraten hat, kann er den "Beratungsschaden" gleich mal seiner Vermögensschadenhaftpflicht melden.
Nach oben
pitbull.R
Europameister
Europameister 

Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 4259
Wohnort: SV Werder Bremen
BeitragVerfasst am: 23 März 2011 10:26   Titel: Antworten mit Zitat

gestern war mein versicherungsberater bei mir und wir haben folgendes festgestellt..

das KFZ läuft auf mein namen und die hausratversicherung auf meine mutter.. da meine mutter nicht die besitzerin des wagons ist haftet sozusagen niemand dafür ausser ich selbst .. dann frage ich mich warum habe ich überhaupt versicherungen ?!

ahja .. chefin hat sich ein kostenvoranschlag geholt.. und meint ich müsse mit 300-400 euro rechnen ! ahja .. im arbeitsvertrag steht nirgends , dass ich für schlüssel aufkommen muss.. wenn ich aber interesse habe diesen beruf weiter zu machen , muss ich wohl den betrag zahlen -.. ist immernoch besser als arbeitslos zu sein da ich auch noch in der probezeit bin , kann sich das ganz schnell ändern.. was krass wär , wenn ich dies zahle und sie mich dann rausschmeisst weil ich dies ja nun freiwillig tun werden muss
Nach oben Benutzer-Profile anzeigen
Gast





BeitragVerfasst am: 23 März 2011 11:31   Titel: Antworten mit Zitat


pitbull.R hat folgendes geschrieben:
wenn ich dies zahle und sie mich dann rausschmeisst weil ich dies ja nun freiwillig tun werden muss


kriegt man ja gänsehaut wenn man das liest ^^

aber BTT:
ich würde garnix zahlen, wenns nirgends steht musst auch nicht dafür haften.

und wenn sie dein gehalt einbehält würde ich sie verklagen, das darf sie nämlich erst recht nicht.

und wenn sie dich rausschmeisst, dann macht sie das halt. grad in dem gewerbe der handy verkäufer ist die fluktuation der mitarbeiter so hoch, dass immer welche gesucht werden. (hab das auch mal nen jahr gemacht, daher weiss ich dass sich da die kollegen regelmäßig wechseln ^^)
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2



Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group