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Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch - Expertenrat

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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jan 2015 22:30   Titel: Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch - Expertenrat Antworten mit Zitat

Servus Leute,

ich bin in einem kleinen Dilemma und weiß noch von früher, dass sich hier einige sehr gut mit rechtlichen Themen auskennen.

Ich bin angestellt und habe pro Jahr 30 Urlaubstage. Wegen sehr vieler Überstunden und einer neuen Position habe ich bis jetzt nur 9 Urlaubstage aus 2014 genommen. Das heißt ich habe 21 Resturlaubstage die ich bis zum 31.03.2015 nehmen muss. Zu dem EuGH-Urteil finde ich bisher nur Beispiele bei Krankheit über das volle Jahr hinaus.

Geplant war den ganzen März 2015 mit Resturlaub weg zu bleiben.
Aaaaber: Ich muss mich jetzt Anfang März vermutlich krankheitsbedingt unters Messer legen und kann den Urlaub dann nicht nehmen, da ich vermutl. 3 Wochen krankgeschrieben werde.

Wie siehts aus? Behalte ich den Anspruch?
Falls ja, bis wann/wie müsste ich den Urlaub nehmen?

Danke euch für jeden Rat.

Gruß
zeyphr
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jan 2015 23:05   Titel: Antworten mit Zitat

http://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/urlaub/koennen-urlaubstage-verfallen


Mein Fazit daraus:

Krankheit (ob "plötzlich" oder nicht" ) llässt den Urlaub nicht verfallen. Konntest du im letzten Jahr denn keinen nehmen oder wolltest du nicht?
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Gast





BeitragVerfasst am: 20 Jan 2015 23:14   Titel: Antworten mit Zitat

Auch musst du deinen Resturlaub nicht zwingend bis Ende März nehmen.
Du hast nur bis dahin einen Rechtsanspruch.

Aber in Austausch mit deinem Arbeitgeber kannst du ihn auch danach noch nehmen.

Ich würde mit deinem Arbeitgeber reden, denn notfalls musst du sonst ab sofort, nächste Woche halt Urlaub nehmen.
Wenn der Arbeitgeber das nicht will, wird eer wohl an einer Einigung interessiert sein.
Denn, da bin ich bei nickte, dein Urlaubsanspruch kann eigentlich nicht unverschuldet verfallen.
Ich denke, da findet man eine Lösung, wenn euer Verhältnis nicht eh schon stark angespannt ist.


Ich bin aber ein Laie, das ist also nur meine Meinung dazu.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 20 Jan 2015 23:24   Titel: Antworten mit Zitat

Also ich meine normal muss der erste Urlaubstag noch im März liegen, also kannst du deinen Urlaub am 30 März anfangen lassen und dann halt den April zu Hause bleiben.

Naja, grundsätzlich würde ich das mit dem Arbeitgeber mal bequatschen, aber da ist ja iwas schief gelaufen. Dem kann ja auch nicht drangelegen sein, dass du das jetzt alles auf einmal nimmst und dadurch nen kompletten Monat ausfällst.
_________________





25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2015 07:14   Titel: Antworten mit Zitat

Also bei uns ist die gängige Praxis, dass der Resturlaub vom Vorjahr bis Ende März aufgebraucht sein muss. Wenn er am letzten Märztag anfängt kann man noch komplett den April mit nutzen, quasi zählt der erste Tag des Antritts.
Sollten allerdings Gründe eintreten, die die Urlaubsplanung hindern, kann man einen Antrag auf Verlängerung des Aufbrauchens des Resturlaubs stellen und den Resturlaub bis Mai in Anspruch nehmen.

Weiß jetzt nicht genau wo du angestellt bist und ob Tarifverträge gelten, aber schau mal Bundesurlaubsgesetz §§ 7 ff., ansonsten ist es bei uns § 26 TVöD.
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