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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 14:21 Titel: Frage bzgl. Arbeitslosengeld |
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Moin Jungs!
Folgendes: Ich habe im letzten Juni Abi gemacht, leiste seit 1.9.2005 meinen Zivildienst ab und werde diesen im Mai beenden. Zum 1.9.2006 fange ich eine Ausbildung an. Ich habe von Juni bis August also kein Einkommen.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld oder sonstwas? Kennt sich da jemand aus?
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 14:41 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 15:33 Titel: |
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Ich würd sagen nö... was das Alg 1 betrifft, da du meines Erachtens nicht ausreichend lag genug erwerbstätig warst. Bemessungsgrundlage fürs ALG 1 sind meines wissens die letzten drei erzielten Monatseinkommen...(ist ja auch schon schwierig bei Abi und Zivi, ja du bekommst beim Zivi Geld....aber hmm) ALG 2 kannst du aber sicherlich beantragen, solltest dir aber überlegen ob du das beantragst(wegen vieler Offenlegungspflichten) zudem hast du noch keine abgeschlossene erste Ausbildung weswegen deine Eltern noch Fürsorgepflichtig sind, im Zweifel denke ich müssten deine Eltern für dich zahlen.... würde mich da allerdings wirklich erstmal telefonisch also Quasi anonym beim Arbeitsamt informieren.... musst dich ja eh für die Übergangszeit Arbeitssuchend melden( zum erhalt und fortsetzung der sozialversicherungsleistungen und Ansprüche), welches du im übrigen schon jetzt machen kannst weil dein DZE ja ein fester Termin ist.
Ein schuldhaftes zu spätes bekanntgeben einer bevorstehenden Erwerbslosigkeit kann sich Leistungshemmend auswirken.
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 16:47 Titel: |
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Du bekommst nur Kindergeld bzw. deine Eltern.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du nur wenn du 12 oder 13 Monate erwerbstätig warst. Zivi war dazu zu kurz.
Gehe die zwei Monate irgendwo arbeiten... Alleine dein Gedanke ist schon absurd. Du liegst damit automatisch der Allgemeinheit auf der Tasche. Was einfach ein Unverschämtheit ist!
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 17:43 Titel: |
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Also gleich das als unverschämtheit abzutun ist übertrieben. Das ist halt das Deutsche Recht. Wenn er ein Recht dadrauf "hätte" dann sollte er das auch fordern. Wird er aber nicht haben. Man muss 12 Monate gearbeitet haben um das zu bekommen. Bei deiner Lage bleibt entweder nur ein Job oder Sozialamt.
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Mjöllnir
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 886 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 26 Feb 2006 18:04 Titel: |
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Froopi hat folgendes geschrieben: |
Gehe die zwei Monate irgendwo arbeiten... Alleine dein Gedanke ist schon absurd. Du liegst damit automatisch der Allgemeinheit auf der Tasche. Was einfach ein Unverschämtheit ist! |
genau so sehe ich das auch.
der themenstarter hat in seinem leben noch nix gearbeitet und will für 3 monate alg, keine ehre und stolz im leib!!!!
geh jobben man!!!!! _________________
Zuletzt bearbeitet von Mjöllnir am 26 Feb 2006 18:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 18:09 Titel: |
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Schmarrn schreibt Ihr. Zivieldienst ist nur Spass oder wie. Also mein Zivildienst war harte arbeit. Hatte davor aber schon geschafft. Such Dir nen 2 Monate Job. Wenn nix findest musste Dich mal erkundigen was Du machen kannst!
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Mjöllnir
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 886 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 26 Feb 2006 18:13 Titel: |
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MaikMcBeal hat folgendes geschrieben: |
Schmarrn schreibt Ihr. Zivieldienst ist nur Spass oder wie. Also mein Zivildienst war harte arbeit. Hatte davor aber schon geschafft. Such Dir nen 2 Monate Job. Wenn nix findest musste Dich mal erkundigen was Du machen kannst! |
du bist ja süß. hattest du nen harten zivildienst? junge, andere leute arbeiten ihr leben lang hart und du traust dich deine 9 monate hier als harte arbeit zu bezeichnen? schäm dich! wir reden wieder wenn du mal 10 jahre gearbeitet hast.... _________________
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Mjöllnir
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 886 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 26 Feb 2006 18:14 Titel: |
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MaikMcBeal hat folgendes geschrieben: |
Schmarrn schreibt Ihr. Zivieldienst ist nur Spass oder wie. Also mein Zivildienst war harte arbeit. Hatte davor aber schon geschafft. Such Dir nen 2 Monate Job. Wenn nix findest musste Dich mal erkundigen was Du machen kannst! |
du bist ja süß. hattest du nen harten zivildienst? junge, andere leute arbeiten ihr leben lang hart und du traust dich deine 9 monate hier als harte arbeit zu bezeichnen? schäm dich! wir reden wieder wenn du mal 10 jahre gearbeitet hast.... _________________
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 20:13 Titel: |
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Mjöllnir hat folgendes geschrieben: |
Froopi hat folgendes geschrieben: |
Gehe die zwei Monate irgendwo arbeiten... Alleine dein Gedanke ist schon absurd. Du liegst damit automatisch der Allgemeinheit auf der Tasche. Was einfach ein Unverschämtheit ist! |
genau so sehe ich das auch.
der themenstarter hat in seinem leben noch nix gearbeitet und will für 3 monate alg, keine ehre und stolz im leib!!!!
geh jobben man!!!!! |
Jungs, ihr habt beide sowas von gelitten. Nichts über die Hintergründe wissen und einfach absoluten Schwachsinn schreiben. Ich habe noch nie gearbeitet, ist klar, war neben der Schule nur ständig am jobben, aber schon okay, habe ja keine Ehre und Stolz im Leib. Vollidiot!!!
Ich verstehe nicht was an der Frage so merkwürdig ist. Will mich halt informieren auf was ich Anspruch habe. Ich ging davon aus, dass ich weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe bekomme. Kindergeld wird meiner Meinung nach auch nur gezahlt wenn man in der Ausbildung ist (Schule, Studium, Ausbildung). Deshalb meine Frage hier ob sich damit jemand besser auskennt.
Warum rechtfertige ich mich vor euch Schwachköpfen eigentlich?!?
Danke an die, die bisher vernünftige Antworten gegeben haben..
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 20:42 Titel: |
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Zitat: |
du bist ja süß. hattest du nen harten zivildienst? junge, andere leute arbeiten ihr leben lang hart und du traust dich deine 9 monate hier als harte arbeit zu bezeichnen? schäm dich! wir reden wieder wenn du mal 10 jahre gearbeitet hast.... |
Also erstens war das noch 15 Monate damals und die 10 jahre werde ich im Gegensatz zu Dir auch schon gearbeitet haben. *9 Monate prust* das sagt mir schon das Du noch ziemlich Jung bist.
Dem Treadtstarter hier ist durch eure sinnlosen fertigmach Treadts echt nicht geholfen. Ich kann da nur Probowler zustimmen in allem.
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2006 20:51 Titel: |
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einige haben doch echt einen am kopp
man er stellt nur ne frage ob ihm was zusteht und ihr labert ihn von keine ehre und dergleichen dumm an
er wollte es doch nur wissen, ich denke ihr würdet auch nix auslassen wenn ihr die chance hättet geld mitzunehmen.
also regt euch wenn dann über unsere politiker auf, aber braucht ihr nicht, denn ihm steht ja nix zu soweit ich weiß.
@probowler: kindergeld gibbet aber wieder.
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Mjöllnir
1. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 886 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 26 Feb 2006 21:22 Titel: |
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@ probowler: also wenn es dir ums kindergeld geht hättest du vielleicht dieses in den titel schreiben sollen und nix von alg. ich finde es einfach nur zum kotzen wenn man es in solch jungen jahren schon auf arbeitslosengeld o.ä. abgesehen hat. du fragst nach den möglichkeiten: wie gesagt, geh jobben! dann kommst du ohne staatliche hilfe aus!
@MaikMcBeal: ich habe auch noch 13 monate durchgezogen, bin einfach nur bei dir von 9 ausgegangen.
zur allgemeinen erklärung: ich reagiere einfach nur sehr empfindlich bei dem thema, da ich der meinung bin, dass staatl. hilfe (alg, sozialhilfe) nur dann in anspruch genommen werden sollte, wenn man es unbedingt nötig hat und nicht damit man sich für 3 monate nen lässigen machen kann. es gibt genug leute die es wirklich nötig haben. der themenstarter wartet jedoch einfach nur 3 monate auf den beginn seiner ausbildung und da fand ich allein die nachfrage schon unverschämt! _________________
Zuletzt bearbeitet von Mjöllnir am 26 Feb 2006 22:42, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Oeyni
Ehrencomunist
Anmeldungsdatum: 18.06.2004 Beiträge: 15246
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Verfasst am: 26 Feb 2006 21:30 Titel: |
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Mäßigt euch mal in eurem Ton. Beantwortet die Frage und gut ist.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 11:11 Titel: |
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geh mit dem hoffentlich von beiden seiten unterschriebenen ausbildungsvertrag und wahrscheinlich mit einem elternteil zur arbeitsagentur, um genau zu sein zur zweigstelle die das kindergeld regelt. da du noch keine ausbildung oder sonst was abgeloschlossen hast stehen dir glaub ich überbrückungsgelder für bis zu 5monate oder so zu.. also die 3 monate bekommste auf jeden fall kindergeld. hat mein bruder auch so gemacht.
mfg
sushi
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 12:29 Titel: |
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Kindergeld solltest du weiterhin bekommen. ALG eher nicht, es sei denn du hast vorher schon länger gearbeitet.
Du solltest jedoch mit der "Abfindung" die du nach dem ZIVI bekommst 3 Monate gut über die Runden kommen
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 12:41 Titel: |
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Ich habe nach meinem Zivilsdienst bis zum Studium Arbeitslosengeld bekommen. Das war 98, wie es heute ist weiss ich nicht, da der Zivildienst nur noch 9 Monate dauert. In jedem Fall würde ich mich aber danach beim Arbeitsamt melden, da es ja auch um deine Krankenversicherung geht.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 12:58 Titel: |
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11 Freunde hat folgendes geschrieben: |
Kindergeld solltest du weiterhin bekommen. ALG eher nicht, es sei denn du hast vorher schon länger gearbeitet.
Du solltest jedoch mit der "Abfindung" die du nach dem ZIVI bekommst 3 Monate gut über die Runden kommen |
Ich habe zwar gejobbt, aber nicht immer auf Lohnsteuerkarte.
Die Abfindung ist doch schon verplant...
Würde ich die ganzen drei Monate in Deutschland sein, würde ich auch arbeiten, werde allerdings zwischen Mitte Juli und Mitte August im Ausland sein, im Juni werd ich eh jobben.
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Gast
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Verfasst am: 27 Feb 2006 13:03 Titel: |
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Probowler hat folgendes geschrieben: |
11 Freunde hat folgendes geschrieben: |
Kindergeld solltest du weiterhin bekommen. ALG eher nicht, es sei denn du hast vorher schon länger gearbeitet.
Du solltest jedoch mit der "Abfindung" die du nach dem ZIVI bekommst 3 Monate gut über die Runden kommen |
Ich habe zwar gejobbt, aber nicht immer auf Lohnsteuerkarte.
Die Abfindung ist doch schon verplant...
Würde ich die ganzen drei Monate in Deutschland sein, würde ich auch arbeiten, werde allerdings zwischen Mitte Juli und Mitte August im Ausland sein, im Juni werd ich eh jobben. |
Ach neee, sich im Ausland ´n schönen Lenz machen, aber Stütze kassieren! Florida-Rolf lässt grüßen
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Gast
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Verfasst am: 28 Nov 2012 15:39 Titel: |
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Hi,
ich nutze mal diesen alten Thread für meine Frage, ich hoffe mir kann hier jemand helfen dann brauch ich nicht direkt mit dem Amt zu sprechen.
Um keine Lebensgeschichte zu erzählen versuche ich die Situation kurz zu schildern.
Ich habe mich nach der 12ten Klassen und der Berufsfachschule für Wirtschaft direkt Selbstständig gemacht und nebenbei noch meinen Fachmann bei der IHK gemacht.
Aufgrund dessen habe ich jetzt keinen Anspruch auf ALG I. Da ich aktuell im Haus meiner Eltern wohne, habe ich auch kein Anspruch auf ALGII, da deren Gehälter angerechnet werden und ich "erst" 24 bin.
Ich plane mich jetzt beruflich zu verändern und würde in dem Zuge meinen Wohnort wechseln und mit meiner langjährigen Freundin zusammen ziehen.
Sollte es jetzt durch welche Umstände auch immer passieren das ich Arbeitslos werde in den nächsten 18 Monaten, wie sieht das dann mit Ansprüchen auf ALG II aus ?
Dann müsste ich ja zu einer "Interessengemeinschaft" mit ihr zählen und es könnte nur ihr Gehalt angerechnet werden oder ? Oder kommen die dann wieder auf die Idee die Gehälter meiner Eltern anzurechnen ?
Es geht wie gesagt nur um die Absicherung im Notfall, denn man weiß ja nie was passiert.
Würde mich freuen wenn mir irgendwer weiterhelfen könnte.
Vielen Dank im vorraus.
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Gast
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Verfasst am: 29 Nov 2012 13:37 Titel: |
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Hallo,
eine Bedarfsgemeinschaft bezieht sich immer auf einen/deinen Haushalt. Wenn du ausziehst, sind deine ELtern aus der Nummer raus. Diese müsstn nur herhalten solange du nicht 25 bist und mit ihnen in einem Haushalt lebst.
Deine Freundin müsste, nach 1,5 Jahren, allerdings wohl für dich eintreten da man allg. nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgeht das ihr beiden, umgangssprachlich, füreinander einstehen wollt/werdet. Die Ämter sprechen davon:
Zitat: |
Wikipedia:
- eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft),
Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist immer eine Bedarfsgemeinschaft. Liegen bestimmte Vermutungstatsachen vor, darf die Behörde eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vermuten und es obliegt den Betroffenen, die Vermutung zu widerlegen. Für das Vorliegen der Vermutungstatsachen bleibt die Behörde darlegungs- und beweispflichtig.
Gesetzliche Vermutung
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. |
In deinem Fall würde deine Arbeitslosigkeit nach 1,5 Jahren also wohl dazu führen das deine Freundin für dich einstehen müsste bzw das zumindest geschaut wird ob ihr Einkommen zumindest teilweise dazu reicht um deinen ALG II Anspruch zu mindern oder ggf. ganz abzulehnen.
Wenn du dem aus dem Weg gehen willst, kannst du schauen ob du dich nicht freiwillig gg Arbeitslosigkeit versichern willst. Dann hättest du nach 24 Monaten immerhin 12 Monate ALG Anspruch, unabhängig von deiner Freundin. Nach einem Jahr hättest du entsprechend 6 Monate Anspruch.
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