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Brauche schnell Hilfe - Rückgaberecht...!

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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:12   Titel: Brauche schnell Hilfe - Rückgaberecht...! Antworten mit Zitat

hi,
meine Freundin hat mir zu Weihnachten ne Cam gekauft bei Tevi,ist jedoch nciht das wahre.Sie hat vorher die Verkäuferin ob sie die Cam nach Weihnachten umtauschen kann und die hat ja gesagt! Jetzt ist die Frage,hab ich ein Recht auf das Geld oder bekomm ich nur einen Gutschein?Will nämlich die Kohle und mir ne andere Cam wo anders kaufen!
Danke
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:14   Titel: Antworten mit Zitat

beim kaufhof hab ich letztens das geld bekommen...
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:14   Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt vom Geschäft selbst ab.....sie können dir einen Gutschein ausstellen aber auch dein Bargeld aushändigen. Aber soweit ich weiß fragen die dich ob du hier wieder eine kaufen willst oder eben nicht. Dann bekommste dein Bargeld.
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:18   Titel: Antworten mit Zitat

hmm danke,aber irgendeinen paragraphen gibts da nciht wo man sich drauf beziehen kann ,oder?
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heinzi1234
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Anmeldungsdatum: 01.04.2003
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BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:22   Titel: Antworten mit Zitat

nein, gestern hab ich im tv gesehen, das die geschäfte rückgaben nur aus kulanz machen. sie können dir also nen gutschein, oder bargeld anbieten. zurücknehmen müsste sie sie aber nicht. hier mal was rauskopiertes:


Zitat:
3. Umtausch

Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere.

Hat es sich der Kunde aus irgendeinem Grunde anders überlegt, gefällt ihm beispielsweise zu Hause die Farbe des gekauften Mantels nicht mehr oder sieht er den gleichen Artikel bei einem Konkurrenzunternehmen billiger, so sind dies keine Umtauschgründe. Nimmt der Verkäufer den Mantel trotzdem zurück, so tut er dies freiwillig aus Kulanz.

Wer sicherstellen will, dass er auch fehlerfreie Ware zurückgeben oder umtauschen kann, muss dies mit dem Verkäufer beim Abschluss des Vertrages ausdrücklich vereinbaren. Für den Verkäufer empfiehlt es sich, Umtauschrechte schriftlich einzuräumen und unmissverständlich darauf hinzuweisen, welche Artikel in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen, z. B. Kosmetikartikel, Perücken oder Unterwäsche.

Anders ist die Rechtslage bei berechtigten Reklamationen aufgrund eines Mangels/ Fehlers der Ware. Ein Umtauschausschluss wäre hier unwirksam, auch bei Ausverkaufs- oder Sonderverkaufsware. Lediglich wenn vor dem Kauf ausdrücklich auf die Fehlerhaftigkeit der Ware (Schönheitsfehler, 2. Wahl, u. a.) hingewiesen wurde, ist in diesen Fällen eine Reklamation ausgeschlossen.

link: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:27   Titel: Antworten mit Zitat

So eins cheiß und natürlich hat meine Freundin nix schriftliches von der Verkäuferin,oh mann zum kotzen
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heinzi1234
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Beiträge: 14064
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BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:29   Titel: Antworten mit Zitat

wenn sie geasagt hat, das man umtauschen kann, werden sie dies sicherlich auch tun. aber ob du nun geld oder nen gutschein bekommst, wirste ja sehen. einfach hingehen und sehen was passiert. aber in den meisten fällen ist es ja eigentlich kein problem mit umtauschen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:38   Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde mal interessiern ob du dann einen Gutschein oder bares bekommen hast also meld dich mal heute noch.
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Gast





BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 14:44   Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gestern noch einen Fernsehbericht gesehen, dass (wie oben schon gesagt) grundsätzlich kein Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware besteht. Sollte der Händler es umtauschen ist es reines Wohlwollen des Verkäufers sogar Geld wieder asuzuzahlen. Oft wird daher nur ein Gutschein ausgegeben.

Also einfach versuchen und hoffen! Vielleicht vor ein paar Kunden Stress machen, hilft oft!
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Dez 2006 19:35   Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube bei elektronischen geräten haste eigentlich immer ein umtauschrecht.

ich will nich wieder zum betrug auffordern..., aber erzähl denen doch einfach das dein pc aus irgendeinem grund mit dem cam nich klarkommt oder der pc zu alt is und sie wusste das nicht blablabla...

ich kenn eigentlich kaum einen, der gutscheine gegen den wunsch des kunden aushändigt.

im absoluten notfall verkaufste den GS einfach bei ebay. gehen meistens so für 5-10€ unter wert weg.
is halt die frage wie teuer die cam war und obs sichs lohnt auf das geld zu verzichten.
ich meine kuck dir die schlangen bei media markt an, wo man für 40€ nen 50€ einkaufsgutschein kaufen kann.

da wirste dann auch einen bei ebay finden

also bei mir haben die "storries" wie ganz oben erwähnt immer ganz gut geholfen.
sonst machste da nen bisschen radau und quatscht mit dem filialleiter etc...

guten rutsch

souldjah
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