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Händlergarantie

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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Apr 2007 13:22   Titel: Händlergarantie Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hab in der Suchfunktion so nichts passendes gefunden – hoffe mir kann jemand weiterhelfen:

Hab mir meinen Wagen (Gebrauchtwagen) im Januar gekauft, beim Händler. Dieser muss ja entgegen Privatleuten (wenn sie es ausdrücklich ausschließen) eine Händlergarantie geben. Nun hab ich einen Hund vor den Wagen bekommen und da ich der Eigentümer gefunden habe war die Reparatur auch kein Problem. Bei dieser Reparatur jedoch wurde festgestellt dass der Kühler und ein Radlager wohl erneuert werden müsste. Da ich aber den Wagen fast neu habe, hab ich in dieser Werkstatt gemeint – dass ich mein Autohändler tangiere.
Dieser hat den Wagen bei mir auf der Arbeit abgeholt, mir einen Leihwagen dagelassen und abends meinen Wagen samt neuen Kühler und Radlager (war jetzt nicht zwingend notwendig aber im Laufe des Jahres wohl fällig) wieder vor die Tür gestellt. (Perfekt)
Die Kosten jedoch möchte er nicht komplett übernehmen und hat mit mir eine Beteiligung verhandelt. Da es immer noch viel billiger war als natürlich in der Werkstatt hab ich zugesagt da ich al guten Glauben natürlich annehme alles wäre ok.
Heut Nacht kam mir die Idee jedoch, ob mein Händler nicht im Zuge der Händlergarantie die kompletten Kosten übernehmen müsste?!?!?!

Kann mir jemand weiterhelfen?!?!

Danke und Gruß vom eisen
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Apr 2007 14:19   Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt eine (freiwillige) Garantie und die gesetzliche Gewährleistung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjahrungsfrist für Gewährleistungsansprüche 1Jahr. Das bedeutet aber nur, dass du 1Jahr lang geltend machen kannst, dass die Sache bei ÜBERGABE mangelhaft war. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen Schäden zu beheben, die in dieser Zeit auftreten (allerdings keine Schäden die du oder ein Dritter verursachst)
Normaler Verschleiß ist bei Gebrauchtwagen aber KEIN Mangel. Das heißt über Gewähleistung wirst du gar nichts erreichen. Wenn dir der Händler eine Garantie gegeben hat (was er NICHT muss), kommt es halt darauf an, was für eine genaue Garantie er dir gegeben hat. Wenn er dir nur garantiert, dass das Auto 1Jahr lang fährt und nix gravierendes kaputt geht, dann kommts darauf an, wie lange das Radlager und so noch gehalten hätte. Hättest du damit locker noch bis nächstes Jahr fahren können, wäre der Austausch alson noch nicht zwingend sofort notwendig gewesen, dann kannst du deinen Händler auch nicht in Anspruch nehmen. Dass er dir entgegenkommt ist dann einfach nur nett von ihm.
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Apr 2007 14:20   Titel: Antworten mit Zitat

ok, klingt verwirrend stimmt

also ich habe den gebrauchtwagen im januar gekauft (beim händler)
im märz ist mir ein hund davor gelaufen und hat stoßstange, scheinwerfer und kotflügel verstört - dieser schaden wurde durch den hundehalter ersetzt und repariert

bei der reparatur hat sich herausgestellt, dass der kühler und das radlager bereits vorher defekt war, nicht zwingend ersatzreif aber der "schaden" war mir beim kauf nicht bekannt.

der händler weiß dass der wagen wegen einer anderen sache in einer anderen werkstatt war und dass dieses nichts mit den aktuellen "schäden" zu tun hat.

hundegeschichte ist abgeschlossen, dabei wurde nur die sache mit dem kühler und dem randlager festgestellt. da wir uns innerhalb der ersten 6 monaten befinden muss der verkäufer (händler) mir beweisen dass der "schaden" noch nicht beim verkauf vorhanden war (danach ich)

er hat sich der sache ja auch perfekt angenommen, nur möchte er dass ich einen anteil zahle - ist dies korrekt?!?!

gruß vom eisen
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Apr 2007 14:24   Titel: Antworten mit Zitat


eisen05 hat folgendes geschrieben:

bei der reparatur hat sich herausgestellt, dass der kühler und das radlager bereits vorher defekt war, nicht zwingend ersatzreif aber der "schaden" war mir beim kauf nicht bekannt.

gruß vom eisen


Ok, du meinst also die Gewährleistung und keine Garantie
Kommt halt darauf an, ob der Kühler und das Radlager vorher defekt waren oder einfach nur wegen der Zeit langsam verschlissen, das Auto an sich aber noch fahrtüchtig und sicherheitstechnisch nicht bedenklich. Der Autohändler muss dir bei einem Gebrauchtwagen nicht jeden Verschleiß mitteilen (sonst hätte er viel zu tun), sondern nur Mängel.
Wenn Kühler und Radlager aber wirklich schon defekt waren, muss er dir das eigentlich sagen und das wäre dann ein Mangel. Dann muss er auf seine Kosten reparieren.
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Apr 2007 14:28   Titel: Antworten mit Zitat


daennie hat folgendes geschrieben:
Wenn Kühler und Radlager aber wirklich schon defekt waren, muss er dir das eigentlich sagen und das wäre dann ein Mangel. Dann muss er auf seine Kosten reparieren.


und dann greift doch diese 6 Monatsregel, oder
Innerhalb muss der Verkäufer beweisen dass die Mängel nach dem Kauf entstanden sind (der hat aber ohne zu zögern die Reparatur durchgeführt) im zweiten halben Jahr hab ich die Beweislast -der Kauf ist 3 Monate her...
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Gast





BeitragVerfasst am: 24 Apr 2007 14:31   Titel: Antworten mit Zitat


eisen05 hat folgendes geschrieben:

daennie hat folgendes geschrieben:
Wenn Kühler und Radlager aber wirklich schon defekt waren, muss er dir das eigentlich sagen und das wäre dann ein Mangel. Dann muss er auf seine Kosten reparieren.


und dann greift doch diese 6 Monatsregel, oder
Innerhalb muss der Verkäufer beweisen dass die Mängel nach dem Kauf entstanden sind (der hat aber ohne zu zögern die Reparatur durchgeführt) im zweiten halben Jahr hab ich die Beweislast -der Kauf ist 3 Monate her...


Ja das ist richtig.
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