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Wo darf man mit dem Rennrad fahren?

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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 13:31   Titel: Wo darf man mit dem Rennrad fahren? Antworten mit Zitat

Habe mich gestern mal gefragt ob es überhaupt erlaubt ist auf der Strasse zufahren wenn ein relativ grosser Bürgersteig vorhanden ist!(im Dorf)
Müsste ich wenn ich angehalten werde Strafe bezahlen?

Fakt ist aber das ich immer über 30 km/h fahre und der Bürgersteig immer sehr voll ist und ich dort probleme bekommen würde da ich klickpedale habe! Für die allgemeine Sicherheit ist es sicherlich besser wenn ich auf der Strasse fahre!

Kennt sich da jemand aus? Wie ist da die genaue Gesetzeslage?
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 13:41   Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn nur ein Fußgängerweg vorhanden bist musst du sogar auf der Straße fahren (Sofern du älter als 10 bist ). Ist aber auch ein Radweg (evtl. ja auch kombiniert mit Fußgängerweg) vorhanden, MUSST du den nehmen, da gibts keine Ausnahme. Ob du ein Rennrad hast oder ein Klapprad is da total egal.
Kostet auf jeden Fall ein Bußgeld wenn du dich nicht daran hältst und erwischt wirst.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 13:48   Titel: Antworten mit Zitat


daennie hat folgendes geschrieben:
Also wenn nur ein Fußgängerweg vorhanden bist musst du sogar auf der Straße fahren (Sofern du älter als 10 bist ). Ist aber auch ein Radweg (evtl. ja auch kombiniert mit Fußgängerweg) vorhanden, MUSST du den nehmen, da gibts keine Ausnahme. Ob du ein Rennrad hast oder ein Klapprad is da total egal.
Kostet auf jeden Fall ein Bußgeld wenn du dich nicht daran hältst und erwischt wirst.


Genau so ist es. Desweiteren gelten für Fahrräder keine separaten Geschwindigkeitsbegrenzungen! Wenn das ne 30-Zone ist, hast du auch mit dem Rad 30 zu fahren. Reine Bürgersteige darf man egal bei welcher Geschwindigkeit soweiso nicht nutzen!
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 13:57   Titel: Antworten mit Zitat

ist ein rennrad überhaupt verkehrssicher? also ein motocross oder supermoto-bike dürfen im normalen straßenverkehr nicht fahren.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 14:03   Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt kein Rennrad das Verkehrssicher ist! Alle Rennräder die immoment verkauft werden haben zu 90% nicht einmal eine klingel!
Meins hat auch keine aber ich habe einen Helm mit Rücklicht und Katzenaugen! Also ich bin noch ganz gut dabei denke ich! Danke für die Infos!
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 14:05   Titel: Antworten mit Zitat


BigChief hat folgendes geschrieben:
ist ein rennrad überhaupt verkehrssicher? also ein motocross oder supermoto-bike dürfen im normalen straßenverkehr nicht fahren.


Naja, kannst nicht ganz miteinander vergleichen. Wenns danach ginge, wäre wohl fast jedes Rad nicht "verkehrsicher". Irgendein Reflektor oder so fehlt immer mal
Die Motocross oder Supermoto-Bikes sind motorisierte Fahrzeuge, da gelten andere Maßstäbe für die Straßenzulassung als bei Fahrrädern.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 14:11   Titel: Antworten mit Zitat

Welche Kriterien muß ein "verkehrssicheres Fahrrad" offiziell erfüllen?

Für die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sind nach der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) vorgeschrieben:

1. Zwei voneinander unabhängige Bremsen(Vorder- und Hinterradbremse) [§ 65 Abs. 1 S. 2 StVZO]

2. Eine helltönende Klingel [§ 64aStVZO]

3. Rutschfeste und festgeschraubte Pedale, die mit je zwei nach vom und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind [§ 67 StVZO]

4. Eine unabhängige Lichtmaschine - 3 Watt- (Dynamo) für

- einen weißen Scheinwerfer vorn und
- eine rote Schlußleuchte hinten (darf auch mit einer Standlichtanlage gekoppelt sein)
Nur zusätzlich erlaubt: batterie- oder akkubetriebene Stecklichter. Nicht erlaubt: fest angebrachte blinkende Lichter [§ 67 StVZO].
5. Zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenreflektoren je Laufrad oder einen zusammenhängenden weißen retroreflektierenden Streifen im Reifen oder in den Speichen für jedes Laufrad [§67 StVZO]

6. Ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler (Frontreflektor) [§ 67 StVZO]

7. Ein roter Rückstrahler und ein mit einem ,,Z" gekennzeichneter roter Großflächenrückstrahler, von denen einer auch mit einer Schlußleuchte zu einem Gerät zusammengefaßt sein darf und die nach hinten strahlen [§ 67StVZO]

8. Einwandfreie Bereifung (Maße und Bauart der Reifen von Fahrrädern müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen), wobei für Fahrräder kein Profil vorgeschrieben ist (Slicks) [§ 36 StVZO]


Hinweis:
Bei Rennrädern bis zu 11 Kilogramm Gewicht brauchen Scheinwerfer und Schlußleuchte ausnahmsweise nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein, sondern dürfen mitgeführt werden!

Und male ein Bild dazu:
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 16:00   Titel: Antworten mit Zitat


Ebi B04 hat folgendes geschrieben:
Welche Kriterien muß ein "verkehrssicheres Fahrrad" offiziell erfüllen?

Für die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sind nach der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) vorgeschrieben:

1. Zwei voneinander unabhängige Bremsen(Vorder- und Hinterradbremse) [§ 65 Abs. 1 S. 2 StVZO]

2. Eine helltönende Klingel [§ 64aStVZO]

3. Rutschfeste und festgeschraubte Pedale, die mit je zwei nach vom und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind [§ 67 StVZO]

4. Eine unabhängige Lichtmaschine - 3 Watt- (Dynamo) für

- einen weißen Scheinwerfer vorn und
- eine rote Schlußleuchte hinten (darf auch mit einer Standlichtanlage gekoppelt sein)
Nur zusätzlich erlaubt: batterie- oder akkubetriebene Stecklichter. Nicht erlaubt: fest angebrachte blinkende Lichter [§ 67 StVZO].
5. Zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenreflektoren je Laufrad oder einen zusammenhängenden weißen retroreflektierenden Streifen im Reifen oder in den Speichen für jedes Laufrad [§67 StVZO]

6. Ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler (Frontreflektor) [§ 67 StVZO]

7. Ein roter Rückstrahler und ein mit einem ,,Z" gekennzeichneter roter Großflächenrückstrahler, von denen einer auch mit einer Schlußleuchte zu einem Gerät zusammengefaßt sein darf und die nach hinten strahlen [§ 67StVZO]

8. Einwandfreie Bereifung (Maße und Bauart der Reifen von Fahrrädern müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen), wobei für Fahrräder kein Profil vorgeschrieben ist (Slicks) [§ 36 StVZO]


Hinweis:
Bei Rennrädern bis zu 11 Kilogramm Gewicht brauchen Scheinwerfer und Schlußleuchte ausnahmsweise nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein, sondern dürfen mitgeführt werden!


Soll das jetzt heißen, man MUSS einen Dynamo haben

Das wäre meiner Meinung nach doch total sinnlos, ist doch wurscht, ob Batterie- oder Dynamobetrieben.

EDIT: Wie hoch sind die Strafe, mein Fahrrad hat nämlich kaum die Hälfte von dem ganzen Gedöns.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 16:08   Titel: Antworten mit Zitat

http://www.2rad-koeln.de/BussgeldFahrrad.pdf

Das hab ich dazu gerade nur gefunden.

Ich denke, es wird dich keiner anmachen, wenn du nen Standlicht statt eines Dynamolichts dabei hast.
Die modernen batteriebetriebenen LEDs sind ohnehin ca. 100 mal besser und sicherer, als Dynamo-betriebene Gurken.

Ach ja, anders als im Roller/Mofa-Thread kann ich hier nur betonen: Das schert normalerweise eh keinen.

Nur in Fahrradstädten wie Münster wäre ich vorsichtig.
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Gast





BeitragVerfasst am: 7 Mai 2008 16:12   Titel: Antworten mit Zitat


Ebi B04 hat folgendes geschrieben:
http://www.2rad-koeln.de/BussgeldFahrrad.pdf

Das hab ich dazu gerade nur gefunden.

Ich denke, es wird dich keiner anmachen, wenn du nen Standlicht statt eines Dynamolichts dabei hast.
Die modernen batteriebetriebenen LEDs sind ohnehin ca. 100 mal besser und sicherer, als Dynamo-betriebene Gurken.

Ach ja, anders als im Roller/Mofa-Thread kann ich hier nur betonen: Das schert normalerweise eh keinen.

Nur in Fahrradstädten wie Münster wäre ich vorsichtig.


Ok, danke, dann liege ich ja nur bei 20 Euro Das winzige Risioko ist es schon wert, vor allem da die Ordnungspolizei hier wohl ziemlich arbeitsfaul ist
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2008 16:53   Titel: Antworten mit Zitat


Don Chris hat folgendes geschrieben:

daennie hat folgendes geschrieben:
Also wenn nur ein Fußgängerweg vorhanden bist musst du sogar auf der Straße fahren (Sofern du älter als 10 bist ). Ist aber auch ein Radweg (evtl. ja auch kombiniert mit Fußgängerweg) vorhanden, MUSST du den nehmen, da gibts keine Ausnahme. Ob du ein Rennrad hast oder ein Klapprad is da total egal.
Kostet auf jeden Fall ein Bußgeld wenn du dich nicht daran hältst und erwischt wirst.


Genau so ist es. Desweiteren gelten für Fahrräder keine separaten Geschwindigkeitsbegrenzungen! Wenn das ne 30-Zone ist, hast du auch mit dem Rad 30 zu fahren. Reine Bürgersteige darf man egal bei welcher Geschwindigkeit soweiso nicht nutzen!



Das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung stimmt natürlich nicht, denn es gibt keine Tachopflicht für Fahrräder, sprich es wird davon ausgegangen, dass der Fahrradfahrer nicht weiß, wieviel er genau fährt. Der Radfahrer kann deswegen auch in einer 30er Zone mehr als 30 km/h fahren, ohne eine Strafe zu riskieren, solange er wegen seiner hohen Geschwindigkeit keine Unfälle provoziert oder baut.
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2008 17:27   Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, es sollte kein Problem sein mit dem Rennrad auf der Straße zu fahren, auch wenn es eigentlich nicht verkehrssicher ist. Bei uns fahren an sonnigen Wochenenden etliche Rennradfahrer die Straßen und Landstraßen entlang. Da macht die Polizei nichts. Gesetze sind eine Sache, die Auslegung der selbigen eine andere.
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Gast





BeitragVerfasst am: 8 Mai 2008 21:34   Titel: Antworten mit Zitat


Don Chris hat folgendes geschrieben:

daennie hat folgendes geschrieben:
Also wenn nur ein Fußgängerweg vorhanden bist musst du sogar auf der Straße fahren (Sofern du älter als 10 bist ). Ist aber auch ein Radweg (evtl. ja auch kombiniert mit Fußgängerweg) vorhanden, MUSST du den nehmen, da gibts keine Ausnahme. Ob du ein Rennrad hast oder ein Klapprad is da total egal.
Kostet auf jeden Fall ein Bußgeld wenn du dich nicht daran hältst und erwischt wirst.


Genau so ist es. Desweiteren gelten für Fahrräder keine separaten Geschwindigkeitsbegrenzungen! Wenn das ne 30-Zone ist, hast du auch mit dem Rad 30 zu fahren. Reine Bürgersteige darf man egal bei welcher Geschwindigkeit soweiso nicht nutzen!


Ich habe es sogar mal geschafft mit einem Fahrrad in der 30ger Zone belitzt zu werden, da nach kam aner nicht (aber ich hatte etwa 45 drauf ).
Aber ansonsten halte ich mich natürlich eigentlich immer an die Verkehrregeln, ich wollte nur mal wissen, ob es geht .
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