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Gast
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Verfasst am: 18 Okt 2008 22:25 Titel: Studienjob und Bafög |
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Die Suchfunktion hat nichts ausgespuckt, also mache ich mal einen neuen Thread auf. Ich habe jetzt einen Nebenjob gefunden, bei dem ich 16-19 Stunden pro Woche arbeiten kann und der Arbeitgeber zahlt 9€ die Stunde. Jetzt meine ich aber auch gehört zu haben, dass die Einkommensgrenze pro Monat für Bafög-Empfänger unter 400€ liegt, die ich ja schon mit 16 Stunden in der Woche überschreiten würde.
Weiß da jemand was genaueres, denn beim Bafög-Amt kann ich mich frühestens am Dienstag erkundigen. Danke schon mal im Voraus!
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Gast
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Verfasst am: 18 Okt 2008 23:18 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: 19 Okt 2008 17:58 Titel: |
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Du darfst mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, solange du nicht mehr als 4800 Euro im Bewilligungszeitraum verdienst.
Das wäre wahrscheinlich der Fall, wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest, davon hängt es dann ab.
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Gast
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Verfasst am: 19 Okt 2008 18:07 Titel: |
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Was machst du denn wo du gleich mit 9 € Stundenlohn anfängst?
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Gast
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Verfasst am: 19 Okt 2008 21:15 Titel: |
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Ohzora10! hat folgendes geschrieben: |
Du darfst mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, solange du nicht mehr als 4800 Euro im Bewilligungszeitraum verdienst.
Das wäre wahrscheinlich der Fall, wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest, davon hängt es dann ab. |
so sieht es aus.
könntest also theoretisch auch 4800€ in einem Monat verdienen
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Gast
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Verfasst am: 19 Okt 2008 23:02 Titel: |
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und der bewilligungszeitraum ist doch nur immer über ein semester, zu mir zumindestens. manchmal also nur 5-6 monate.
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Gast
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Verfasst am: 19 Okt 2008 23:54 Titel: |
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BigChief hat folgendes geschrieben: |
und der bewilligungszeitraum ist doch nur immer über ein semester, zu mir zumindestens. manchmal also nur 5-6 monate. |
Der BZ ist normalerweise 1 Jahr.
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Gast
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Verfasst am: 20 Okt 2008 07:41 Titel: |
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Du darfst von deinen Einkünften die Werbungskostenpauschale (920 €) und eine Sozialpauschale (21,5 %) abziehen. ( Link)
Das dürfte dann ja wohl in jedem Fall reichen. Und der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate.
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Gast
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Verfasst am: 20 Okt 2008 10:04 Titel: |
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Danke schon mal für das Feedback, aber wie siehts denn aus, wenn man einen Vorausleistungsantrag gestellt hat und vom Bafög-Amt quasi nur einen Teil der Summe gezahlt bekommt, der einem als Unterhalt zusteht? Ist ein bisschen kompliziert, aber da mein Bafög-Antrag abgelehnt wurde, hingegen der Antrag auf Vorausleistung bewilligt wurde, bin ich mir nicht sicher, ob für mich die Einkommensobergrenze eines normalen Bafög-Empfängers gilt.
@FCBacardi M: Noch habe ich ihn nicht ganz sicher, aber das ist ne Stelle als Datenerfasser für einen Verleger von Zeitschriften.
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Gast
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Verfasst am: 20 Okt 2008 16:19 Titel: |
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fhk hat folgendes geschrieben: |
Du darfst von deinen Einkünften die Werbungskostenpauschale (920 €) und eine Sozialpauschale (21,5 %) abziehen. (Link)
Das dürfte dann ja wohl in jedem Fall reichen. Und der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate. |
Also bei 19Std/Woche reichts auf keinen Fall mehr.
@juaninho
Aber was du bei deinen Berechnungen auch überlegen musst ist, ob evtl Kindergeld wegfällt (falls du noch eins kriegst). Auch eine eigene Krankenversicherung kann relevant werden, falls du bisher noch familienversichert bist und dafür evtl. zuviel verdienst. Das musst du alles bedenken, vor allem bei Jobs, die nur ein wenig über der 400€ Grenze liegen. Weil dann kann es sich nämlich ganz schnell nicht mehr rechnen.
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Gast
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Verfasst am: 20 Okt 2009 09:36 Titel: |
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Moin, ich hab auch nichts passendes gefunden, pack es deshalb mal hier rein.
Es geht um eine Begründung für die Unterbrechung einer Ausbildung.
Mein Bruder macht 'ne Erzieherausbildung, ist 'ne ziemlich faule Sau und hatte deshalb im letzten Jahr ziemlich schlechte Noten und deswegen 2-3 Monate vor Ende des Schuljahres dieses abgebrochen um zu arbeiten und nun das Schuljahr zu wiederholen. Er bezieht Schüler-BaFöG und möchte das auch weiterhin, die möchten nun aber eine Begründung.
Da ich schon eine geschrieben hab, als ich damals meine Studienrichtung gewechselt hab, hat er mich gefragt.
Man kann ja nur aus einem "wichtigen oder unabweisbaren Grund" wechseln bzw. abbrechen.
Das Problem bei ihm ist ja, dass er ja nicht wechselt, sondern abbricht um die selbe Ausbildung weiterzumachen.
Ich würde es mit intelektueller Überforderung probieren, aufgrund von Defiziten aus seiner vorherigen Schullaufbahn, die er nun nachgeholt hat.
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Abbruch verbunden mit BaFöG?
(Die üblichen Seiten habe ich besucht, aber da ist das alles nur mit einem Fachrichtungswechsel verbunden)
Vielleicht könnte ja jemand den Thread-Titel ändern und es zu einem allgemeinen BaFöG machen.
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