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Entziehung der Fahrerlaubnis - Frage

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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:36   Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis - Frage Antworten mit Zitat

Also folgendes Problem:

Im Februar nach nem Fussballspiel um 2Uhr nachts auf der Rückfahrt von der Polizei angehalten worden. Lärmschutz 80 - vorher 120. Leider 39km/h zu schnell unterwegs. Ich war zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit!

3 Monate später: Anordnung zu einem Aufbauseminar.
Dem bin ich (wegen beruflichen und privaten Gründen) nicht nachgekommen.

Nun folgenden Brief bekommen (mal paar kleine Ausschnitte):

Entziehung der Fahrerlaubnis

"sie sind ab sofort nichtmehr berechtigt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen"
"Führerschein bitte unverzühlich bei der Dienststelle abgeben"
"Sie sind daher zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet"


Meine Fragen: Lappen komplett weg? Auf unbestimmte Zeit? Wirklich mehr steht in dem Schreiben auch nicht drinne, werde da nicht so schlüssig. Mit dem Fritzen vom Landrat habe ich bereits telefoniert, der größe H*s*. Unfreundlich, unkooperativ.. richtiges Beamtenschwein!
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:41   Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, ich denke die Dienststelle kann dir deine Fragen am besten beantworten! Allerdings ist es mMn auch sehr fahrlässig an dem Aufbauseminar nicht teilzunehmen. Da ist doch mit dieser Maßnahme zu rechnen (Auch wenn das Vergehen im Vgl. zu Alkohol am Steuer etc doch recht harmlos ist... Lärmschutz tzzz).

Ich würde jetzt mal halbunwissend behaupten, dein Lappen ist ganz weg! Ist das nicht in der Probezeit so? Dazu dient ja das Aufbauseminar, dass du ihn nicht verlierst!
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:46   Titel: Antworten mit Zitat

Habe ja geschrieben, dass ich es aus privaten und beruflichen Gründen nicht geschafft habe. Ist so, kann ich leider nicht mehr ändern!

Angenommen der Lappen ist komplett weg, gibts dann ne Sperrfrist? Oder kann ich den sofort neu machen?
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:52   Titel: Antworten mit Zitat

Verkehrsportal

Wiki

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis ist in Deutschland nach dem Verwaltungsrecht bzw. Strafrecht geregelt. Sie ist mit weitreichenden Folgen für den betroffenen Bürger verbunden. Die behördlichen Einwirkungen (Bußgelder, Ermahnungen) sollen nach dem Maßnahmenkatalog des Fahrerlaubnisrechts frühzeitig auf die Betreffenden einwirken und Verhaltensänderungen auslösen. Dazu gehört auch die Verkehrspsychologische Beratung, die es im Rahmen des Punktesystems dem Betroffenen ermöglicht, den Entzug des Führerscheins abzuwenden.

Mit Ablauf der Sperrfrist entscheiden sich einige Betroffene in der Folge für den vermeintlich leichteren Weg des Führerscheinerwerbs im Ausland (sog. "EU-Führerschein").

Beratungen bei Führerscheinproblemen erfolgen ungeregelt und unterliegen keiner Qualitätskontrolle. Qualifizierte Angebote von Fachpsychologen für Verkehrspsychologie und verkehrspsychologischen Beratern konkurrieren in Deutschland mit Dienstleistungen unterschiedlichster Berufsgruppen (Fahrlehrer, Sozialpädagogen, verkehrspädagogische Berater, Suchtberater, Juristen, etc.). Verbindliche Regelungen zu Qualifikationsvoraussetzungen, Verbraucherschutz und Zielen der Laufbahnberatung fehlen (etwa: Verkehrsbewährung als primäres Ziel der Beratung). Einige Anbieter konzentrieren sich darauf, dem Betroffenen das Bestehen der von der Fahrerlaubnisbehörde angeordneten MPU zu erleichtern, ohne dass ein Lernprozeß eintritt (vgl. dazu Empfehlungen des BDP zum Verbraucherschutz). Die Qualitätssicherung der Beratung obliegt der Eigeninitiative der Berater.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Da von der Straftat bis zum Urteil viel Zeit vergehen kann, bietet § 111a Abs. 1 StPO die Möglichkeit die Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren vorläufig zu entziehen. Voraussetzung dafür ist, dass dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis im späteren Urteil endgültig entzogen wird. Zuständig für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist der Ermittlungsrichter.

Rechtliche Maßnahmen

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist

* eine verwaltungsrechtliche Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde oder
* eine strafrechtliche Maßregel der Besserung und Sicherung.

Im Unterschied zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot Kraftfahrzeuge zu führen beinhaltet, führt die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand § 2 StVG). Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre (s. u.) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden. Die Regelungen sollen die Sicherheit des Straßenverkehrs vor ungeeigneten und somit potentiell gefährlichen Teilnehmern schützen (vgl. auch Fahreignung).

Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die Tat kann auch fahrlässig begangen werden (Abs. 2 Nr. 1) und außerdem vom Halter, der zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt (Abs. 1 Nr. 2).
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:53   Titel: Antworten mit Zitat

Der Führerschein ist meines Wissens nach nicht für immer weg. Erstmal darfst du ordentlich blechen. 75 Euro kostet glaube ich das Bußgeld und es gibt noch drei Punkte (so viel musste ich das letzte Mal zumindest zahlen. Echt günstig wenn man mal europäisch vergleicht). Dann musst du das Aufbauseminar nachholen (ca. 250 Euro) und nach einer Sperrfrist von (meist) drei Monaten kannst du ihn wieder beantragen ohne irgendeine Prüfung nachholen zu müssen.

Aber alles ohne Gewähr. So war es bei einem Kumpel von mir, auch wenn der nicht ganz so schnell war.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:54   Titel: Antworten mit Zitat

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

google doch mal ein bisschen! ich glaub hier könnte was für dich drinstehen!
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:54   Titel: Antworten mit Zitat


richardBH hat folgendes geschrieben:
Habe ja geschrieben, dass ich es aus privaten und beruflichen Gründen nicht geschafft habe. Ist so, kann ich leider nicht mehr ändern!

Angenommen der Lappen ist komplett weg, gibts dann ne Sperrfrist? Oder kann ich den sofort neu machen?


http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

Ne Menge Wust, vielleicht hilft das aber weiter.

1. Verkehrsverstoß:

In diesem Fall verordnet die Fahrerlaubnisbehörde (FE-Behörde) eine Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule. Der Kursteilnehmer ist zur Teilnahme verpflichtet - auch wenn er bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nachgewiesen werden kann. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere zwei Jahre.


Dürfte für dich gelten.

Siehe dazu auch hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_02a.php

Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:56   Titel: Antworten mit Zitat

@indi: erster
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:58   Titel: Antworten mit Zitat


Feuer hat folgendes geschrieben:
@indi: erster


Dafür hab ich es ausführlicher gestaltet
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:59   Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle die mir so schnell weiterhelfen konnten... Der Lappen scheint ja schonmal nicht komplett weg zu sein. Immerhin etwas.

Andere bauen Unfälle, nehmen Vorfahrten Ich werde nach nem Schönen Fuppesspiel (Pokal BVB-Bremen im Februar) in ner Lärmschutz-zone angehalten...

Naja Shit happens. Muss ich durch..

Nochmals danke @ all!
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 20:59   Titel: Antworten mit Zitat


Indi_ hat folgendes geschrieben:

Feuer hat folgendes geschrieben:
@indi: erster


Dafür hab ich es ausführlicher gestaltet


ja pass auf! ich hatte heute nen unterrichtsbesuch: man soll ja auch nur handreichungen und quellen anbieten! nicht einem gleich die ganze arbeit abnehmen hehe... das wäre pädagogisch unwertvoll

ok, sorry 4 offtopic! zurück zum thema
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:06   Titel: Antworten mit Zitat


richardBH hat folgendes geschrieben:
...

Tja, du musst Fahrrad fahren und eine 90jährige Oma mit zehn Dioptrien und grauem Star auf beiden Augen, die seit 70 Jahren kein Auto mehr gefahren ist, darf ohne Brille legal mit 0,5 Promille ins Auto steigen und ihre Rostlaube ohne Servolenkung über die Autobahn bewegen.
Das ist Deutschland. Sollte man mal drüber nachdenken...
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:09   Titel: Antworten mit Zitat


richardBH hat folgendes geschrieben:
Danke an alle die mir so schnell weiterhelfen konnten... Der Lappen scheint ja schonmal nicht komplett weg zu sein. Immerhin etwas.

Andere bauen Unfälle, nehmen Vorfahrten Ich werde nach nem Schönen Fuppesspiel (Pokal BVB-Bremen im Februar) in ner Lärmschutz-zone angehalten...

Naja Shit happens. Muss ich durch..

Nochmals danke @ all!


Lärmschutzzone ist eine Sache...in der Probezeit mit 40 km/h zuviel durch die Gegen rasen eine andere. Beschweren kannst du dich jedenfalls nicht...!
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:13   Titel: Antworten mit Zitat

Vorallem weil ich vorher weder irgendwo nen Knöllchen wegen Falschparkes bekommen habe, noch irgendwo geblitzt worden bin. Angestoeßen habe ich auch noch nie ein Auto (nichtmal leicht), nur 1x erwischt worden Das besagte mal eben...

@Milani$ti: Mache Zivi in nem Altenheim. Da gibts noch eine Oma die nen Führerschein hat und regelmäßig fährt. Stand vor einem Monat ein Polizist vor userer Tür. Was kam raus? Die Oma hat nen Unfall gebaut und ist einfach weitergefahren Passiert ist allerdings nicht viel. Musste wohl ordentlich was blechen, hat auch paar Punkte bekommen... da sie ansonsten aber noch kaum aufgefallen ist (was Straftaten im Straßenverkehr angeht) darf sie weiterfahren

Fragt man sich wirklich was schlimmer ist.. Bitter
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:14   Titel: Antworten mit Zitat


Beckz7 hat folgendes geschrieben:

richardBH hat folgendes geschrieben:
Danke an alle die mir so schnell weiterhelfen konnten... Der Lappen scheint ja schonmal nicht komplett weg zu sein. Immerhin etwas.

Andere bauen Unfälle, nehmen Vorfahrten Ich werde nach nem Schönen Fuppesspiel (Pokal BVB-Bremen im Februar) in ner Lärmschutz-zone angehalten...

Naja Shit happens. Muss ich durch..

Nochmals danke @ all!


Lärmschutzzone ist eine Sache...in der Probezeit mit 40 km/h zuviel durch die Gegen rasen eine andere. Beschweren kannst du dich jedenfalls nicht...!


Dich will ich sehen wie du auf ner 3spurigen Autobahn nachts um 2 Uhr 80 fährst. 10km 80? Wenn noch 2 weitere Autos rumfahren?
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:16   Titel: Antworten mit Zitat


richardBH hat folgendes geschrieben:

Beckz7 hat folgendes geschrieben:

richardBH hat folgendes geschrieben:
Danke an alle die mir so schnell weiterhelfen konnten... Der Lappen scheint ja schonmal nicht komplett weg zu sein. Immerhin etwas.

Andere bauen Unfälle, nehmen Vorfahrten Ich werde nach nem Schönen Fuppesspiel (Pokal BVB-Bremen im Februar) in ner Lärmschutz-zone angehalten...

Naja Shit happens. Muss ich durch..

Nochmals danke @ all!


Lärmschutzzone ist eine Sache...in der Probezeit mit 40 km/h zuviel durch die Gegen rasen eine andere. Beschweren kannst du dich jedenfalls nicht...!


Dich will ich sehen wie du auf ner 3spurigen Autobahn nachts um 2 Uhr 80 fährst. 10km 80? Wenn noch 2 weitere Autos rumfahren?


Mit deinen knapp 120 kmh hast du bestimmt sämtliche Anwohner in der Nähe der Lärmschutzzone aufgeweckt
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:19   Titel: Antworten mit Zitat


Feuer hat folgendes geschrieben:
@indi: erster


@ Indi
@ Feuer

Augen auf, gilt nicht nur im Straßenverkehr. Erster war ich, das wollen wir doch mal festhalten
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:22   Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte sich zumindest vorher über die Folgen informieren. 20 kannst du immer drüber fahren.
Naja normalerweise macht das nunmal 250€ plus Zeitaufwand, aber da du nicht am Seminar teilgenommen hast, hast du jetzt auch noch Fahrverbot. Selber schuld, man hat 3Monate Zeit und diese Treffen sind auch nicht 12 Uhr mittags
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:23   Titel: Antworten mit Zitat


die.katze hat folgendes geschrieben:
Man sollte sich zumindest vorher über die Folgen informieren. 20 kannst du immer drüber fahren.
Naja normalerweise macht das nunmal 250€ plus Zeitaufwand, aber da du nicht am Seminar teilgenommen hast, hast du jetzt auch noch Fahrverbot. Selber schuld, man hat 3Monate Zeit und diese Treffen sind auch nicht 12 Uhr mittags


zumal dort melden und begründen an dem Termin geht es nicht, sicherlich auch möglich ist. Garnichts ist wohl das Problem, aber passiert ist passiert.
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:24   Titel: Antworten mit Zitat


whisky1982 hat folgendes geschrieben:

Feuer hat folgendes geschrieben:
@indi: erster


@ Indi
@ Feuer

Augen auf, gilt nicht nur im Straßenverkehr. Erster war ich, das wollen wir doch mal festhalten


Dito Deine Artikel haben nichts mit der Probezeit zu tun, in welcher sich der Threaderöffner noch befindet
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:25   Titel: Antworten mit Zitat

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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:27   Titel: Antworten mit Zitat


richardBH hat folgendes geschrieben:

Beckz7 hat folgendes geschrieben:

richardBH hat folgendes geschrieben:
Danke an alle die mir so schnell weiterhelfen konnten... Der Lappen scheint ja schonmal nicht komplett weg zu sein. Immerhin etwas.

Andere bauen Unfälle, nehmen Vorfahrten Ich werde nach nem Schönen Fuppesspiel (Pokal BVB-Bremen im Februar) in ner Lärmschutz-zone angehalten...

Naja Shit happens. Muss ich durch..

Nochmals danke @ all!


Lärmschutzzone ist eine Sache...in der Probezeit mit 40 km/h zuviel durch die Gegen rasen eine andere. Beschweren kannst du dich jedenfalls nicht...!


Dich will ich sehen wie du auf ner 3spurigen Autobahn nachts um 2 Uhr 80 fährst. 10km 80? Wenn noch 2 weitere Autos rumfahren?


Ich behaupte ja nicht, dass ich das tun würde.
Aber wenn ich mit 40 km/h über dem Tempo-Limit erwischt werde kann ich mich halt nicht beschweren, wenn ich den Lappen verliere. 20 ist ja noch normal, aber 40 ist schon ne Hausmarke bei Limit 80. Gerade in der Probezeit sollte man da etwas zurückhaltender sein.
Was wenn dir plötzlich ne alte Oma mit 10 Dioptrin und grauem Star auf die Fahrbahn rennt?
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:30   Titel: Antworten mit Zitat


Beckz7 hat folgendes geschrieben:

richardBH hat folgendes geschrieben:

Beckz7 hat folgendes geschrieben:

richardBH hat folgendes geschrieben:
Danke an alle die mir so schnell weiterhelfen konnten... Der Lappen scheint ja schonmal nicht komplett weg zu sein. Immerhin etwas.

Andere bauen Unfälle, nehmen Vorfahrten Ich werde nach nem Schönen Fuppesspiel (Pokal BVB-Bremen im Februar) in ner Lärmschutz-zone angehalten...

Naja Shit happens. Muss ich durch..

Nochmals danke @ all!


Lärmschutzzone ist eine Sache...in der Probezeit mit 40 km/h zuviel durch die Gegen rasen eine andere. Beschweren kannst du dich jedenfalls nicht...!


Dich will ich sehen wie du auf ner 3spurigen Autobahn nachts um 2 Uhr 80 fährst. 10km 80? Wenn noch 2 weitere Autos rumfahren?


Ich behaupte ja nicht, dass ich das tun würde.
Aber wenn ich mit 40 km/h über dem Tempo-Limit erwischt werde kann ich mich halt nicht beschweren, wenn ich den Lappen verliere. 20 ist ja noch normal, aber 40 ist schon ne Hausmarke bei Limit 80. Gerade in der Probezeit sollte man da etwas zurückhaltender sein.
Was wenn dir plötzlich ne alte Oma mit 10 Dioptrin und grauem Star auf die Fahrbahn rennt?


Dann ist die "alte Oma" wahrscheinlich genauso schlimm hingerichtet, wie wenn ich 80 fahre
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Indi_
Gast




BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:36   Titel: Antworten mit Zitat


richardBH hat folgendes geschrieben:

Beckz7 hat folgendes geschrieben:

richardBH hat folgendes geschrieben:

Beckz7 hat folgendes geschrieben:

richardBH hat folgendes geschrieben:
Danke an alle die mir so schnell weiterhelfen konnten... Der Lappen scheint ja schonmal nicht komplett weg zu sein. Immerhin etwas.

Andere bauen Unfälle, nehmen Vorfahrten Ich werde nach nem Schönen Fuppesspiel (Pokal BVB-Bremen im Februar) in ner Lärmschutz-zone angehalten...

Naja Shit happens. Muss ich durch..

Nochmals danke @ all!


Lärmschutzzone ist eine Sache...in der Probezeit mit 40 km/h zuviel durch die Gegen rasen eine andere. Beschweren kannst du dich jedenfalls nicht...!


Dich will ich sehen wie du auf ner 3spurigen Autobahn nachts um 2 Uhr 80 fährst. 10km 80? Wenn noch 2 weitere Autos rumfahren?


Ich behaupte ja nicht, dass ich das tun würde.
Aber wenn ich mit 40 km/h über dem Tempo-Limit erwischt werde kann ich mich halt nicht beschweren, wenn ich den Lappen verliere. 20 ist ja noch normal, aber 40 ist schon ne Hausmarke bei Limit 80. Gerade in der Probezeit sollte man da etwas zurückhaltender sein.
Was wenn dir plötzlich ne alte Oma mit 10 Dioptrin und grauem Star auf die Fahrbahn rennt?


Dann ist die "alte Oma" wahrscheinlich genauso schlimm hingerichtet, wie wenn ich 80 fahre


Ja, wenn du sie erwischst. Bei Tempo 80 hättest du aber eher die Möglichkeit auszuweichen oder zu bremsen. In Österreich hat man ne Studie dazu erstellt:

http://www.vcoe.at/images/doku/vcoe_factsheet_freilandstrassen.pdf

nicht repräsentativ, soll nur als Bsp dienen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 2 Dez 2008 21:46   Titel: Antworten mit Zitat


Indi_ hat folgendes geschrieben:

whisky1982 hat folgendes geschrieben:

Feuer hat folgendes geschrieben:
@indi: erster


@ Indi
@ Feuer

Augen auf, gilt nicht nur im Straßenverkehr. Erster war ich, das wollen wir doch mal festhalten


Dito Deine Artikel haben nichts mit der Probezeit zu tun, in welcher sich der Threaderöffner noch befindet


Wirklich? Da muss ich mich ja glatt verlesen haben, Fahrerlaubnis auf Probe und Probezeit sehe ich eigentlich schon zusammen. Der Absatz ist zwar etwas versteckt aber passt doch irgendwie oder etwa nicht

Was passiert mit meiner Fahrerlaubnis auf Probe?

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endete die Probezeit. Mit der Neuerteilung beginnt eine neue [b]Probezeit. Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre, sofern nicht bereits in einem früheren Verfahren eine Verlängerung erfolgt ist.

Sofern Sie nicht bereits früher an einem Aufbauserninar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilgenommen haben, ist die Teilnahme Voraussetzung für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis auf Grund einer Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln entzogen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminarteilnehmen.[/b]


7. Dick unterstrichene Überschrift
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