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pitbull.R
Europameister
Anmeldungsdatum: 23.10.2005 Beiträge: 4259 Wohnort: SV Werder Bremen
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Verfasst am: 11 Jan 2009 19:10 Titel: Versicherung schreibt Mahnung , bitte um Hilfe! |
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also hab oktober eine doppelkarte beantragt mit der bitte 85% zu beantragen 1 monat später kamm ein brief mit 150% so darauf hin bin ich wieder hin und haben dann die 150% stornieren lassen mit der bitte 85% zu berücksichtigen..
kamm wieder ein schreiben von der bbv das die 85% storniert wurden und nicht berücksichtig werden. hab dann die generali angerufen die meinten scheint alles ok zu sein kannst bei uns einsteigen mit 85% so hab mich dann nicht mehr drum gekümmert generali hat alles abgezogen usw. und nun erhalte ich eine mahnung von bbv das ich alles sofort zahlen müsste die 150% + mahnung.. aber ich hab ja garnicht bei bbv unterschrieben,,
was kann ich machen bin bei adac gibt es dort ein anwalt ? oder muss ich einfach anrufen ? oda muss sich generali drum kümmern ? ich denk ich muss nur diese monate bbv zahlen die ich auch war oder ?? heisst oktober bis dez, ==??
brauche dringend hilfe
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pitbull.R
Europameister
Anmeldungsdatum: 23.10.2005 Beiträge: 4259 Wohnort: SV Werder Bremen
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2009 22:22 Titel: |
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Könnte daran liegen, dass es zum einem total unverständlich geschrieben ist und zum anderen längst nicht alle Fakten drin sind, die wichtig wären, um dir auch nur ansatzweise was sagen zu können.
Schließlich wäre das Erteilen eines Rechtsrates auch noch verboten.
Ob dir beim ADAC oder bei Generali weitergeholfen wird, kann ich nicht sagen, kenne mich da nicht aus. Sonst ruf doch einfach mal bei der BBV an und frage nach, eventuell können die dir die Sache erklären.
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Indi_
Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2009 22:23 Titel: |
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Sorry, aber wenn du a) konkret schreibst, um was für eine Versicherung es sich handelt und wenn du b) Der Interpunktion etwas mehr Priorität einräumst, so wirst du vielleicht einige Antworten bekommen.
So wie der Post momentan geschrieben ist, muss man erstmal eine Weile rumrätseln, was zur Hölle du überhaupt willst
Ist nicht bös gemeint, aber ist wirklich anstrengend zu lesen
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pitbull.R
Europameister
Anmeldungsdatum: 23.10.2005 Beiträge: 4259 Wohnort: SV Werder Bremen
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Verfasst am: 11 Jan 2009 22:26 Titel: |
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ok ihr habt recht , könnte daran liegen , dass mein kopf grade nicht frei ist ..
also wie es aussieht hab ich zwei kfz versicherungen .. und die kann man wohl nicht so einfach kündigen.. ausser ich meld das auto ab und später wieder an um eine neue versicherung abzuschliessen.
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Oeyni
Ehrencomunist
Anmeldungsdatum: 18.06.2004 Beiträge: 15246
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Verfasst am: 12 Jan 2009 00:12 Titel: |
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Ich würde einfach mal beim ADAC anrufen, wenn du dort schon Mitglied bist. Die kennen sich dort sicherlich besser aus als der Forenuser. Daneben solltest du dich mit der Versicherung noch einmal auseinander setzen, da du anscheinend zwei Verträge bei der gleichen Versicherung hast. Die sollten das wohl auch aufklären können.
Auch durch die vielleicht hinzugefügte Interpunktion wird dein Text nicht besser lesbar.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2009 14:39 Titel: |
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So dann will ich mal:
Also man kann keine zwei KFZ-Versicherungen gleichzeitig haben. Ganz einfach weil bei der Zulassungsstelle jede alte Versicherungsbestätigung ersetzt wird sobald eine neue durch eine andere Gesellschaft hinterlegt wird. Wenn du die Situation etwas genauer erklärst kann ich dir genauer sagen was zu tun ist.
Hört sich allerdings für mich so an als hätte deine neue Versicherung vergessen die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle auszustauschen. Aber wie gesagt genauer kann ich dir da erst weiterhelfen wenn du den Ablauf nochmal genau schilderst. Rechtlicher Beistand wird da wohl nicht nötig werden!
Gruß Chris
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2009 15:40 Titel: |
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Wie wäre es wenn du bei deiner Versicherung anrufst???
Sind auch nur Menschen, ist auch net so schwer, wählen, denken, sprechen.
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pitbull.R
Europameister
Anmeldungsdatum: 23.10.2005 Beiträge: 4259 Wohnort: SV Werder Bremen
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Verfasst am: 12 Jan 2009 15:52 Titel: |
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@Don Chris
also hab soeben dei der adac angerufen .... komm ich später drauf zurück.
es ist so , ich hab meine doppelkarte bei der bbv gemacht , somit war ich erstmal pflichtversichert .
hab vom versicherer versprochen bekommen , dass ich 85% erhalte . hab dann zugestimmt und abgewartet . nach mehreren wochen kamm die antwort von bbv das die 85% nicht in anspruch genommen werden kann. daraufhin habe ich mit der bitte ein brief geschrieben , dass ich die 85% wünsche und die 150% storniert werden müssen.
habe mich dann woanders umgeschaut und bin bei der generali hängen geblieben .. hab ihn den brief von der bbv vorgelesen er meinte zu mir scheint storniert zu sein und er kümmer sich drum .. ich solle doch nur den neuen doppelschein an die zulassungsstelle faxen , was ich auch getan habe.. leider hab ich es nur gefaxt "mist"
nunja vor kurzem erhalte ich ein brief mit einer mahnung von der bbv , da ich nichts gezahlt habe und ich es sofort tun solle , sonst komme ich in die inkasso hmm!!
was ist nun richtig was soll ich tun ??
also der adac meinte "wer zuerst kommt , malt zuerst"
heisst ich müsste quasi die generali stornieren können erhalte das geld zurück und muss die teure bbv zahlen ?? ist das richtig , da ich ja zuerst bei der bbv die doppelkarte veranlasst hatte..
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2009 16:14 Titel: |
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pitbull.R hat folgendes geschrieben: |
@Don Chris
also hab soeben dei der adac angerufen .... komm ich später drauf zurück.
es ist so , ich hab meine doppelkarte bei der bbv gemacht , somit war ich erstmal pflichtversichert .
hab vom versicherer versprochen bekommen , dass ich 85% erhalte . hab dann zugestimmt und abgewartet . nach mehreren wochen kamm die antwort von bbv das die 85% nicht in anspruch genommen werden kann. daraufhin habe ich mit der bitte ein brief geschrieben , dass ich die 85% wünsche und die 150% storniert werden müssen.
habe mich dann woanders umgeschaut und bin bei der generali hängen geblieben .. hab ihn den brief von der bbv vorgelesen er meinte zu mir scheint storniert zu sein und er kümmer sich drum .. ich solle doch nur den neuen doppelschein an die zulassungsstelle faxen , was ich auch getan habe.. leider hab ich es nur gefaxt "mist"
nunja vor kurzem erhalte ich ein brief mit einer mahnung von der bbv , da ich nichts gezahlt habe und ich es sofort tun solle , sonst komme ich in die inkasso hmm!!
was ist nun richtig was soll ich tun ??
also der adac meinte "wer zuerst kommt , malt zuerst"
heisst ich müsste quasi die generali stornieren können erhalte das geld zurück und muss die teure bbv zahlen ?? ist das richtig , da ich ja zuerst bei der bbv die doppelkarte veranlasst hatte.. |
mh, d.h. du hast einen vertrag unterschriebn mit 150%??? dein fehler, ob man da raus kommt weiß ich leider net....
p.s.: wieso nur gefaxt? reicht doch, kein Faxbericht ausgedruckt? Kann sein das er noch im Gerät gespeichert ist, aber keine Ahnung wie dich das aus dem Vertrag mit der BBV rausbringen soll.
wie lange läuft den so ein vertrag? ist der nicht jederzeit kündbar? hast doch bestimmt unterlagen....
endweder ich verstehe dich völlig falsch oder du willste s net einsehen das der beitrag futsch ist.
würde aber nochmal jemand fragen der wirklich ahnung davon hat, also geb net so viel auf das was ich geschrieben habe wollte nur helfen.
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 12 Jan 2009 17:59 Titel: |
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So wie Du es schreibst, kannst Du keinen vertrag mit der BBV abgeschlossen haben, weil Sie ja auf dein Angebot nicht eingegangen sind. Aber ruf nochmal beim ADAC an und lass dich an einen Anwalt weiterleiten. Eine Erstberatung kostet dort nichts.
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2009 19:32 Titel: |
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So einfach ist das nicht. Man ist nicht nur zur Zahlung verprlichtet wenn man einen Antrag unterschrieben hat. Die Hinterlegung der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle ist praktisch die Zusage der Versicherung an den Versicheurngsnehmer das Versiherungsschutz (mindestens in höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen) gewährt wird.
Mein Tip: Ruf doch mal bei der Zulassungsstelle an. Die können dir sagen von welchem Unternehmen für welchen Zeitraum eine Versicherungsbestätigung vorgelegen hat. Sollte die Versicherungsbestätigung der ersten Verischerung nicht ab dem Tag rüclkwirkend ausgetauscht worden sein, an dem das Auto zugelassen wurde, dann wirst du nicht drum herum kommen den 150% Beitrag zu zahlen.
Wie schon gesagt, ich glaube nciht, dass es viel bringen wird hier einen Anwalt einzuschalten. Versicherungsunternehmen sichern sich normalerweise gut ab.
Also mein Tipp, wie schon gesagt: ERstmal bei der Zulassungsstelle anrufen und dir genau aufschreiben von wann bis wann dort von welchem Unternehmen die Versicherungsbestätigung vorgelegen hat.
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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Verfasst am: 13 Jan 2009 09:34 Titel: |
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So einfach ist es aber auch nicht. Es wäre ja noch schöner, wenn Versicherungen machen könnten, was sie wollen. Du verwechselst sie vorläufige Deckung mit dem Vertragsschluss. Wenn ihm die Versicherung vorher den billigeren Tarif zusagt, kann sie das nicht nachträglich beliebig ändern.
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2009 11:20 Titel: |
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alex27 hat folgendes geschrieben: |
So einfach ist es aber auch nicht. Es wäre ja noch schöner, wenn Versicherungen machen könnten, was sie wollen. Du verwechselst sie vorläufige Deckung mit dem Vertragsschluss. Wenn ihm die Versicherung vorher den billigeren Tarif zusagt, kann sie das nicht nachträglich beliebig ändern. |
Nein da hast du mich missverstanden. Die vorläufige Deckung, die durch die Versicherungsbestätigung ausgegeben wird ist nicht kostenfrei für den Kunden! Selsbt wenn man nie einen Antrag unterschreibt, hat die Versicherung das Recht einen Beitrag zu erheben. Ganz einfach weil die KFZ-Haftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist und der Versicherer dessen Versicherungsbestätigung bei einem eventuellen Schaden bei der Zulassungsstelle hinterlegt ist, auch den Schaden zahlen muss.
Daher hat man die Möglichkeit eine Doppelkarte rückwirkend auszutauschen oder auch (falls der Antrag schon gestellt wurde) einen Widerspruch auszusprechen. Man hat also immer die Möglichkeit die Versicherung noch zu wechseln, sofern man die entsprechenden Fristen einhält. Aus diesem Grund sind Versicherungen verpflichtet Änderungen in der Police kenntlich zu machen, sofern diese im Vergleich zum beantragten Versicherungsschutz bestehen.
Versicherungen können also beantragten Versicherungsschutz ändern( natürlich nicht willkürlich wie ihnen beliebt), der Kunde muss sich dann aber nicht mit dieser Änderung abfinden und kann nach dem Erhalt der Police noch immer reagieren.
Ich bleibe daher dabei: Erstmal nachfragen für welchen Zeitraum wessen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorlag, dann kann man weitersehen.
Gruß Chris
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alex27
2. Bundesliga
Anmeldungsdatum: 26.07.2003 Beiträge: 462
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pitbull.R
Europameister
Anmeldungsdatum: 23.10.2005 Beiträge: 4259 Wohnort: SV Werder Bremen
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Verfasst am: 15 Jan 2009 11:48 Titel: |
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ok scheint sich erledigt zu haben , die generali (echt klasse versicherung) hat mich quasi so eingetragen , dass ich schon früher dort war und somit ist die bbv nicht mehr wirksamm ... da man ja nur eine kfz-versicherung haben darf ..
also könnt ihr denn thread schliessen und danke für eure hilfe..
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2009 15:25 Titel: |
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RAMB3R hat folgendes geschrieben: |
kein ding habe ich gerne gemacht. |
Hilfsbereit wie immer!
Bambi
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