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Rechtliche Frage.

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Gast





BeitragVerfasst am: 1 März 2009 19:02   Titel: Rechtliche Frage. Antworten mit Zitat

Guten Abend,

vielleicht sind hier ja ein paar Juristen unterwegs, die mir helfen könnten.
Es geht um ein Auswärtsspiel der Eintracht, welches schon länger her ist.
Einen Tag vor dem Spiel hat mich ein Kumpel vom einem Fanclub angeschrieben und gesagt, dass noch ein Platz im Bus inkl. Ticket freigeworden ist. Da ich eigentlich krank war, habe ich gezögert. Dann meinte er aber, dass er dem Vorsitzenden bereits gesagt hat, dass ich mitkomme. Hab auch noch gefragt, was wäre, wenn's mit der Krankheit am nächsten Tag noch würde und ich nicht mitkommen könnte. Kam nur ein "Wird schon net passieren".
So kam es dann aber doch. Ich lag mit 40° Fieber im Bett und konnte nicht mit. Soweit, so gut. Geld konnte ich logischerweise nicht vorher überweisen, weil's so kurzfristig war.
Und jetzt kommt der Vorsitzende vom Fanclub an und will die Kohle von mir. Droht sogar mit einem Anwalt.
Sollte ich das Geld überweisen? Oder lieber nicht, schließlich kam die Zusage nur über icq, jeder hätte an meinem PC sitzen können. Außerdem hab ich erwähnt, dass ich vielleicht nicht mitkomme?

Gruß

Zuletzt bearbeitet von Gast am 5 März 2009 13:41, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 März 2009 19:06   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde das Geld aufjedenfall nicht bezahlen.
Du hast keinem Fest zugesagt und auch keinen vertrag oder so unterschrieben.
Wenn der Fanclub zu viele Karten hat kannst du da doch nichts dafür.
Sollte er echt versuchen mit einem Anwalt durchzukommen wirst du aufjedenfall das Recht auf deiner Seite haben. Die hattest wirklich sehr hohen Fieber und eine Auswärtsfahrt hätte deinem Körper nur geschadet.

Edit: Ich bin aber kein Fachmann ^^. Wenn es also nicht stimmt was ich geschrieben habe, dann möge man mich berichtigen ^^
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 März 2009 19:50   Titel: Antworten mit Zitat

So siehts aus. Wird auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen, wo man dir nichts kann.

Nicht zahlen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 1 März 2009 23:41   Titel: Antworten mit Zitat

Dein Freund hatte ja keine Vollmacht und du hast im nachhinein den Kauf nicht genehmigt, also ist der Vertrag "ex tunc" nichtig.

Der Vorsitzende könnte max. Schadensersatz von deinem Freund verlangen, aber ich glaube kaum, dass jmd. wegen max. 40 - 50 € zum Anwalt rennt!

Wow zum ersten Mal konnte ich was mit diesem Drecks - Fach Recht was anfangen...
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2009 09:30   Titel: Antworten mit Zitat

denke auch du bist sicher, rein rechtlich gesehen kann icq zwar rechtlich bindend sein aber dazu müsste er eure unterhaltung schon gespeichert haben, sonst ist aussage gegen aussage und wenn jemand bezeugen kann dass du krank warst bist dann auch fein rauß, zudem ist selbst bei icq deine einschränkung "was wäre wenn" vermerkt ergo behalt das geld! (ist allerdings unvorteilhaft falls du öfter mit denen wegfährst...)
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2009 12:41   Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die Antworten.

Also gespeichert wird der Verlauf bei icq ja automatisch. Leider war ich damals über meebo online, sodass ich den Verlauf nicht habe. Aber bin mir sicher, dass ich davor gewarnt habe, dass ich wegen der Krankheit nicht mitfahren kann.

Er hat wohl auch schon eingesehen, dass er nicht im Recht ist. Wollte erst, dass ich die Hälfte übernehme (was ich vielleicht auch getan hätte, falls er auf eine angemessene Art und Weise an mich herangetreten wäre) und jetzt versucht er mich im Eintracht-Forum zu denunzieren.

Also, danke nochmals für eure Hilfe.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2009 14:48   Titel: Antworten mit Zitat

icq und rechtlich bindend? das ich nicht lache wer ist die juristische person icq nummer 12356789 oder was ^^
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Vorheizer
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 478
BeitragVerfasst am: 3 März 2009 15:17   Titel: Antworten mit Zitat


Mr;Pink hat folgendes geschrieben:
denke auch du bist sicher, rein rechtlich gesehen kann icq zwar rechtlich bindend sein aber dazu müsste er eure unterhaltung schon gespeichert haben, sonst ist aussage gegen aussage und wenn jemand bezeugen kann dass du krank warst bist dann auch fein rauß, zudem ist selbst bei icq deine einschränkung "was wäre wenn" vermerkt ergo behalt das geld! (ist allerdings unvorteilhaft falls du öfter mit denen wegfährst...)


ICQ ist sicher nicht bindend, da sich jeder Hans Dampf und jedem möglichen Namen anmelden kann. Außerdem müsste er die Unterhaltungen nicht einmal speichern, da es auch bei ICQ so etwas wie einen Verlauf gibt Also juristischer Fachmann bin ich sicher nicht, aber da du nichts unterschrieben hast, sondern nur eine schwebende Zusage gegeben hast, kommt wohl kein Vertrag zu Stande
_________________

MUT ZUR OFFENSIVE!
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2009 16:40   Titel: Antworten mit Zitat


ibmeistr hat folgendes geschrieben:
icq und rechtlich bindend? das ich nicht lache wer ist die juristische person icq nummer 12356789 oder was ^^

Du solltest dir das mit der juristischen Person nochmal angucken.
Darüber hinaus kann ein Vertrag über ICQ natürlich genauso wirksam geschlossen werden wie am Telefon, schriftlich, beim Notar und unter Umständen ja sogar durch Schweigen. Die Frage der Beweisbarkeit stellt sich natürlich, aber kaufste beim Bäcker auch Brötchen mit nem schriftlichen Vertrag, wenn dich der Becker nicht kennt?

Was hier nu Sache ist, ist natürlich wieder ne andere Frage.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2009 17:35   Titel: Antworten mit Zitat

es kann juristisch gesehen ein noch so wasserdichter vertrag sein wer is denn bitte der vertragspartner? icq nr 123456789? faktisch is da gar nichts bindend da man die eine vertragsseite ungefähr so gut zuordnen kann wie ne flaschenpost aus dem meer zumal man ja mit den daten theoretisch von jedem pc der welt aus einloggen kann.
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2009 17:40   Titel: Antworten mit Zitat

und selbst wenn, wenn du ihn gewarnt hast, dass es nicht klappt und er dir dadrauf keine antwort gibt bzw. es ihm egal ist muss er jawohl damit leben

und das er nur die hälfte will zeigt ja schon, dass er
a) weiß das er nichts bekommt rechtlich gesehen
b) selbst keine ahnung hat/nicht die lust hat sich zu informieren
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 März 2009 23:37   Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal sagen es gibt keinen gültigen Kaufvertrag nach §433 BGB, also könntest du meiner Meinung nach nem Rechtsstreit mehr als gelassen entgegensehen
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alex27
2. Bundesliga
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Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 4 März 2009 09:47   Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn er Dich trotzdem verklagt, verweist Du den Richter einfach auf das Comunio-Forum, quasi als anerkannte Rechtsquelle. Das wird ihn dann sicher überzeugen, den Richter.
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 März 2009 18:06   Titel: Antworten mit Zitat

Aber recht hat mein Vorposter schon - lieber bei einer Quelle informieren die es dir sicher und verbindlich bestätigen kann
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 März 2009 19:52   Titel: Antworten mit Zitat

ok vom rechtlichen ist die sache folgendermaßen zu sehen.

dein kumpel hat dem fanclubtyp zugesagt das er die karte los bekommt (an dich). das ganze auf treu und glaube, aber ohne beidseitige willenserklärung (also kaufvertrag), da kein geld zum fanclubmann floss und keine karte an deinen kumpel ging.
es war nur eine mündliche zusage ohne rechtliche konsequenz da hier privatpersonen das abgemacht haben und keine vollkaufleute.

wenn der fanclubtyp sich nun drauf verlässt ist das sein problem, aber rechtlich nicht einforderbar. es sei denn er könnte eine schriftliche verbindlichkeitserklärung vorweisen. der icq-talk zählt da nicht. du hast mit deinem kumpel geredet, niemals mit dem verkäufer der karte selbst. also könnte max dein kumpel eine verbindlichkeitserklärung an den fanclubtyp abgegeben haben. das wiederum wäre nicht dein problem, dein kumpel müsst dann zahlen.

du hast also nie eine verbindliche willenserklärung oder einen bindenden kauf getätigt und kannst dich zurücklehnen.

jetzt allerdings kommen wir zur anderen seite der medaille. ich würde einfach die hälfte zahlen und gut ist. solltest du mal irgendwann wieder ne karte brauchen oder plätze sind knapp wird sich der fanclubtyp an dich erinnern. das kann er so oder so. man sieht sich eben immer 2 mal im leben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 00:03   Titel: Antworten mit Zitat

Halbwissen olé olé
Der Satz mit dem Nichtvorliegen eines Kaufvertrags, da ja kein Kaufpreis gezahlt wurde oder die Karte übereignet wurde, lässt dich übrigens mit Ach und Krach durch jede Jura-Klausur fallen.

Rechtliche würde ich das ganze als Problem in der Stellvertretung sehen, aber das geht hier wohl zu weit.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 07:51   Titel: Antworten mit Zitat

"Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein"

ein vertrag kommt durch angebot und annahme zustande. die lag ja hier nicht vor. jedenfalls nicht zwischen fanclubmann und krasno.
ob der vertrag zwischen seinem kumpel und dem fanclubmann bindend ist bleibt zu klären. beweislast ist da beim fanclubmann. natürlich sind mündliche zusagen auch rechtlich bindend.
nur wie es so ist: recht haben und recht bekommen.....

/halbwissen aus
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 5 März 2009 09:32   Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Halbwissen triffts ganz gut, wenn ich das hier so lese. Es scheint ein weit verbreiteter Irrglaube zu sein, dass man Verträge schriftlich schließen muss. Genauso glauben viele, man kann Verträge zwei Wochen lang widerrufen. Man kann im Normalfall Verträge schriftlich, mündlich, per icq, sms, per Brieftaube, per Rauchzeichen abschließen, völlig egal. Und Krasno schreibt doch eigentlich ganz deutlich, was besprochen wurde ("Hab dann halt zugesagt").

In Anbetracht dessen halte ich die Einschätzung von einigen hier schon für fragwürdig.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 10:23   Titel: Antworten mit Zitat

krasno schreibt er hat seinem kumpel zugesagt. sein kumpel hat dem fanclubmensch zugesagt. das ist ne unterschied.

natürlich ist jeder mündliche vertrag gültig. vorraussetzung ist das es ein vertrag ist! (angebote und annahme)

krasno hat aber nicht dem fanclubmenschen die annahme erklärt. also bleibt nur die rechtliche frage zu klären ob sein kumpel berechtigt war ein rechtsgeschäft in krasno's stellvertretung zu tätigen.
und das bezweifel ich mal.

von daher ist für mich krasno raus aus der sache. die verbindlichkeit des gesprochenen wortes zwischen seinem kumpel und dem fancluber ist ein anderes problem. hier hat der fanclubmann grundsätzlich recht. aber er müsste es nun auch beweisen können bzw glaubhaft darlegen. worin wiederum ein problem entstehen könnte. obwohl wenn der fanclubmann diesen fred ausdruckt und vorlegt, kann er sich auch die bezeugung durch kranso berufen der kumpel diese aussage getroffen hat.......

und so weiter und so fort.

/halbwissen aus
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 10:29   Titel: Antworten mit Zitat

achja. ihr anwaltlichen schlitzohren

ihr könntet euch natürlich jetzt auf folgendes berufen und da hättet ihr sogar aussicht auf erfolg.

Hat der kumpel, ohne dazu ermächtigt zu sein, als Stellvertreter einen Vertrag abgeschlossen, so wird der Vertretene, also krasno nur dann Gläubiger oder Schuldner, wenn er den Vertrag genehmigt.
was er ja irgendwie dann durch das icq getan hat.......

/halbwissen aus
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 11:43   Titel: Antworten mit Zitat

Fred des Jahres
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 12:29   Titel: Antworten mit Zitat


zerozero hat folgendes geschrieben:
achja. ihr anwaltlichen schlitzohren

ihr könntet euch natürlich jetzt auf folgendes berufen und da hättet ihr sogar aussicht auf erfolg.

Hat der kumpel, ohne dazu ermächtigt zu sein, als Stellvertreter einen Vertrag abgeschlossen, so wird der Vertretene, also krasno nur dann Gläubiger oder Schuldner, wenn er den Vertrag genehmigt.
was er ja irgendwie dann durch das icq getan hat.......

/halbwissen aus

Ob hier nun eine Genehmigung vorliegt oder nicht, will ich nicht beurteilen.
Allerdings nehme ich das mit dem Halbwissen zurück. War auch nicht unbedingt nur auf dich bezogen. Problematisch wird es immer nur, wenn ich lese, nur schriftliche Verträge sein gültig, Aussage gegen Aussage usw.
Halte das immer für gefährlich. Bin übrigens kein Anwalt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 21:39   Titel: Antworten mit Zitat

Mal ehrlich, das schöne an Recht ist doch das man häufig die Sachen auslegen kann wie man möchte (natürlich nur im Rahmen der Paragraphen, aber davon gibts genug )

Und ich lehne mich mal mit meinem Halbwissen aus 3 Recht Veranstaltungen aus dem Fenster und behaupte dass man hier mehrere Gründe finden könnte warum der "Vertrag" zweifelhaft ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 22:10   Titel: Antworten mit Zitat

Klar ist das zweifelhaft. Nur halt nicht schon deswegen, weil er nicht schriftlich geschlossen wurde und was man nicht alles so tolles hier lesen kann.

Darüber hinaus gibt es ja auch immer noch die Sache mit Recht haben, Recht bekommen und ob man seinen Kumpel für eine Hand voll Euros auflaufen lässt.

Nur mal so am Rande: Wie alt ist der Threadersteller eigentlich?
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 März 2009 22:45   Titel: Antworten mit Zitat

Da kann ich nur zustimmen
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