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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jun 2009 00:17   Titel: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Antworten mit Zitat

Moin Moin!

Kommenden Samstag muss ich Teil III (Buchführung/KLR etc) meiner Meisterprüfung ablegen und brüte gerade über meinen Bestandskonten und Buchungssätzen. Im Großen und Ganzen komme ich damit klar, jedoch kann ich mir die Erklärung zweier Buchungssätze nicht herleiten.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir mal auf die Sprünge helfen!?

Ich bekomme in der Meisterprüfung Belege einer Firma in die Hand und muss den Vorfall nun buchen.

Aufgabe 1:
Ich bekomme die Rg über einen Teppich, der für meine Privatwohnung gedacht ist und lass die Rg über meine Firma laufen.

Die dazu gegebene Lösung mittels SKR04:
2100 (Privatentnahme)
an
3300 (Verbindlichkeiten aus L.+L.)

Soweit so gut, nur:
Wir haben es ja aber mit zwei Passivkonten zu tun, in der die Mehrung jeweils im Haben gebucht wird. Beim Buchungssatz wird die Soll - Seite ja immer zuerst genannt, und nun finde ich die Erklärung nicht, warum ich den Satz nicht auch "3300 an 2100" nennen kann, da ja beide eine Mehrung erfahrfen!??



Im zweiten Fall soll ich die Kfz-Steuer überweisen für den Firmenwagen.

Die Lösung soll sein:
7685 (Kfz-Steuer)
an
3300 (Verbindlichkeiten a. L.+L.)

Ich überweise doch und belaste damit das Firmenkonto? Also müsste es doch
7685 an 1800 (Bank) lauten, oder? Doch diese Lösung soll falsch sein.

Hm... Wär schön wenn sich jemand findet und zugleich aufraffen kann, mir Rede und Antwort zu stehen.

Gruß
Micha
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jun 2009 08:52   Titel: Re: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Antworten mit Zitat


Retter hat folgendes geschrieben:
Moin Moin!

Kommenden Samstag muss ich Teil III (Buchführung/KLR etc) meiner Meisterprüfung ablegen und brüte gerade über meinen Bestandskonten und Buchungssätzen. Im Großen und Ganzen komme ich damit klar, jedoch kann ich mir die Erklärung zweier Buchungssätze nicht herleiten.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir mal auf die Sprünge helfen!?

Ich bekomme in der Meisterprüfung Belege einer Firma in die Hand und muss den Vorfall nun buchen.

Aufgabe 1:
Ich bekomme die Rg über einen Teppich, der für meine Privatwohnung gedacht ist und lass die Rg über meine Firma laufen.

Die dazu gegebene Lösung mittels SKR04:
2100 (Privatentnahme)
an
3300 (Verbindlichkeiten aus L.+L.)

Soweit so gut, nur:
Wir haben es ja aber mit zwei Passivkonten zu tun, in der die Mehrung jeweils im Haben gebucht wird. Beim Buchungssatz wird die Soll - Seite ja immer zuerst genannt, und nun finde ich die Erklärung nicht, warum ich den Satz nicht auch "3300 an 2100" nennen kann, da ja beide eine Mehrung erfahrfen!??



Im zweiten Fall soll ich die Kfz-Steuer überweisen für den Firmenwagen.

Die Lösung soll sein:
7685 (Kfz-Steuer)
an
3300 (Verbindlichkeiten a. L.+L.)

Ich überweise doch und belaste damit das Firmenkonto? Also müsste es doch
7685 an 1800 (Bank) lauten, oder? Doch diese Lösung soll falsch sein.

Hm... Wär schön wenn sich jemand findet und zugleich aufraffen kann, mir Rede und Antwort zu stehen.

Gruß
Micha


Also Teil 2 ist meiner Meinung nach auch richtig... entweder du hast falsch gelesen und in der Frage stand: "Buchen Sie die Eingangsrechnung" oder die Antwort ist falsch... anders kann ich es mir nicht erklären. Genau das gleiche Thema hatten wir nämlich auch in unserer Finanzbuchhaltung Klausur letzten Freitag und da war das richtig

Zu Teil 1 habe ich folgendes in meinem Buch gefunden: "Privatentnahmen und Privateinlagen verändern das Eigenkapital. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden sie aber nicht direkt über das EK - Konto, sondern zunächst auf einem Unterkonto des EK - Kontos gebucht, dem so genannten Privatkonto"
Weiter: "Das Privatkonto erfasst im Soll die Entnahmen und im Haben die Einlagen. Zum Jahresabschluss wird das Privatkonto über das EK - Konto abgeschlossen"
Als Beispiel für eine Entnahme, was ja auch in deinem Fall zutrifft, lautet:
Fabrikant Kurz entnimmt dem betriebl. Bankkonto 30.000,00 € für Privatzwecke"
Buchung lautet deshalb:
Privatkonto an Bank 30.000,00 €

Man muss sehen, dass Privateinlagen das EK erhöhen und Privatentnahmen das EK mindern. Wenn man nun Privatentnahmen im Soll bucht, werden sie folgendermaßen abgeschlossen: Eigenkapital an Privatkonto
Folge daraus: Das Eigenkapital sinkt, weil Buchungen im Soll das EK mindern.
EDIT:
Ah, habe noch was gefunden:
Aufwandskonte erfassen die Eigenkapitalminderungen im Soll, Ertragskonten die Eigenkapitalmehrungen im Haben.
Merke: Erfolgskonten sind Unterkonten des EK - Kontos. Auf Aufwandskonten wird deshalb im Soll, auf Ertragskonnten im Haben gebucht

Und Privatentnahmen ist ein Aufwandskonto, weshalb dort grundsätzlich nur im Soll gebucht wird.
Aber mal ganz abgesehen davon, würde ich bei Eingangsrechnungen Verbindlichkeiten IMMER ins Haben setzen... da bleibt dir ja garkeine andere Möglichkeit.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 22 Jun 2009 10:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jun 2009 09:02   Titel: Antworten mit Zitat

Kann es unter Umständen sein, dass es sich bei dem Konto " Privatentnahme" umd ein Erfolgskonto handelt??? ISt bei mir schon über nen Jahr her, dass ich das im Studium hatte, aber da gabs definitiv mal sowas
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jun 2009 10:20   Titel: Antworten mit Zitat


.:Max:. hat folgendes geschrieben:
Kann es unter Umständen sein, dass es sich bei dem Konto " Privatentnahme" umd ein Erfolgskonto handelt??? ISt bei mir schon über nen Jahr her, dass ich das im Studium hatte, aber da gabs definitiv mal sowas


Jep, genauso ist es... Erfolgskonten sind ja Unterkonten des Eigenkapital - Kontos
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jun 2009 12:16   Titel: Re: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Antworten mit Zitat


Longi96 hat folgendes geschrieben:

Ah, habe noch was gefunden:
Aufwandskonte erfassen die Eigenkapitalminderungen im Soll, Ertragskonten die Eigenkapitalmehrungen im Haben.
Merke: Erfolgskonten sind Unterkonten des EK - Kontos. Auf Aufwandskonten wird deshalb im Soll, auf Ertragskonnten im Haben gebucht



Jupp, dass ist der springende Punkt. Habe nicht zwischen Ertrags- und Aufwandskonten unterschieden in meinen Überlegungen.

Aber so wie du geschrieben, würde ich auch immer Verbindlichkeiten ins haben setzen, so dass für eine andere Position nur der Soll bleibt. Mit fehlte aber die korrekte Erklärung, ansonsten werde ich fuchsig...

Danke erstmal. Die nächsten tage wird sicher noch die eine oder andere Frage auftauchen. Ab Samstag benötige ich das dann hoffentlich nicht mehr. Bin mehr der praktiker, und sollte ich mich mal selbstständig machen, geht alles an den Steuerberater
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Gast





BeitragVerfasst am: 22 Jun 2009 19:10   Titel: Re: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Antworten mit Zitat


Retter hat folgendes geschrieben:
Danke erstmal. Die nächsten tage wird sicher noch die eine oder andere Frage auftauchen. Ab Samstag benötige ich das dann hoffentlich nicht mehr. Bin mehr der praktiker, und sollte ich mich mal selbstständig machen, geht alles an den Steuerberater


Kein Problem. Immer her damit
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