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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 15:38 Titel: Anwalt suchen? |
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Auf der Suche nach nem Job stieß ich heute auf MC Paper (Schreibwarenladen).
Dort stand eine Information "Mitarbeiter/in im Verkauf gesucht".
Schön und gut, doch als ich nachfragte, meinte die Dame zu mir, Männer sind nicht gerne gesehen. Wieso dann bitte "Mitarbeiter/in"?
Was würde für mich raus springen wenn ich nen Anwalt mit einschalte? Bzw. hab ich überhaupt ne Chance gegen die anzukommen?
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 15:44 Titel: |
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erst wenn du eine schriftliche ablehnung bekommst weil du ein mann bist. dann verstösst das nämlich gg das AGG.
aber alleine die mündliche aussage der dame ist nix wert. damit kannst max zu akt 09 von sat1 oder sowas gehen.
und selbst wenn du klagst, heisst das lang nicht das es zum prozess kommt. du hast eh nix davon. sie müssten dich zwar dem grunde nach einstellen, würden es aber anders begründen warum nicht bzw dich innerhalb der probezeit kicken, ohne begründung, was geht.
und die strafe wegen verstoss gg AGG geht dann gegen mCPaper und da hast du nix von, nur dein anwalt
warum die mitarbeiter/in schreiben sollte dir somit klar sein. mitarbeiterin alleine darf nciht sein, da das wiederrum gg AGG verstossen würde. somit hast du die theoretische chance dich als mann zu bewerben. mehr nicht.
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 15:44 Titel: |
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Wie jetzt? Wo genau ist das Problem?
Was willst du mit einem Anwalt bezwecken? Das er dir rechtlich den Job besorgt, weil sowohl männlich als auch weiblich ausgeschrieben war, du dann bei dem Job aber nicht Fuß fassen kannst, weil der Chef dich doof findet?
Verstehe die Frage ehrlich nicht so ganz
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 15:47 Titel: |
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zerozero hat folgendes geschrieben: |
erst wenn du eine schriftliche ablehnung bekommst weil du ein mann bist. dann verstösst das nämlich gg das AGG.
aber alleine die mündliche aussage der dame ist nix wert. damit kannst max zu akt 09 von sat1 oder sowas gehen.
und selbst wenn du klagst, heisst das lang nicht das es zum prozess kommt. du hast eh nix davon. sie müssten dich zwar dem grunde nach einstellen, würden es aber anders begründen warum nicht bzw dich innerhalb der probezeit kicken, ohne begründung, was geht.
und die strafe wegen verstoss gg AGG geht dann gegen mCPaper und da hast du nix von, nur dein anwalt
warum die mitarbeiter/in schreiben sollte dir somit klar sein. mitarbeiterin alleine darf nciht sein, da das wiederrum gg AGG verstossen würde. somit hast du die theoretische chance dich als mann zu bewerben. mehr nicht. |
Vielen Dank! Kann geclosed werden.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 16:25 Titel: |
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Ganz einfach, jmd. für einen Job nicht zu nehmen aus Gründen des Geschlechtes verstößt in Deutschland gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und ist nicht erlaubt.
Dem Betroffenen wird daher eine Geldentschädigung von Gerichten zugesprochen.
Lohnt sich trotzdem nicht, dagegen vorzugehen, die Gründe hat zerozero sehr schön erläutert.
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 17:00 Titel: |
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Pato7Kun10 hat folgendes geschrieben: |
Ich versteh auch nicht ganz, was du damit bezwecken willst. Willst dir den Job erklagen oder ist das nur ne Bewerbung zum Thread des Jahres  |
Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich am besten raus halten und einfach mal das spammen einstellen.
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 17:36 Titel: Re: Anwalt suchen? |
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-SVB- hat folgendes geschrieben: |
Auf der Suche nach nem Job stieß ich heute auf MC Paper (Schreibwarenladen).
Dort stand eine Information "Mitarbeiter/in im Verkauf gesucht".
Schön und gut, doch als ich nachfragte, meinte die Dame zu mir, Männer sind nicht gerne gesehen. Wieso dann bitte "Mitarbeiter/in"?
Was würde für mich raus springen wenn ich nen Anwalt mit einschalte? Bzw. hab ich überhaupt ne Chance gegen die anzukommen? |
Gleichbendlungsgesetz, keine Ahnung ob das noch geht, aber bis zu 3 Monatsgehältern kann man rausholen, wenn man beweisen kann das sie verstoßen, das Plakat ist aber für Männlein und Weiblein und der Rest ist Aussage gegen Aussage, bei Firmen die nur Frauen oder nur Männer suchen hat man eher Chancen.
In meiner Heimat übrigens eine Jobsuche nur für Frauen entdeckt, da war ich auch schon kurz am überlegen ob man denen das nicht mal sagt, was sie da eigentlich machen.
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 18:37 Titel: |
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-SVB- hat folgendes geschrieben: |
Pato7Kun10 hat folgendes geschrieben: |
Ich versteh auch nicht ganz, was du damit bezwecken willst. Willst dir den Job erklagen oder ist das nur ne Bewerbung zum Thread des Jahres  |
Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich am besten raus halten und einfach mal das spammen einstellen.  |
Es geht darum, dass der Arbeitsgeber ihn damit diskriminiert und SVB unter Umständen viel Geld kriegen könnte. Ihm geht es nicht um den Job, sondern um das Geld.
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 19:16 Titel: |
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Ja schön und gut, aber womit willst du argumentieren? Ohne irgendeinen Beweis kann da doch gar nix gehen "Die Dame hat gesagt, dass Männer nicht gerne gesehen sind" ist wohl ein bisschen dürftig um Geld einzuklagen.
Mir solls aber auch egal sein, ich halt mich raus
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Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 20:15 Titel: |
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Pato7Kun10 hat folgendes geschrieben: |
Ja schön und gut, aber womit willst du argumentieren? Ohne irgendeinen Beweis kann da doch gar nix gehen "Die Dame hat gesagt, dass Männer nicht gerne gesehen sind" ist wohl ein bisschen dürftig um Geld einzuklagen.
Mir solls aber auch egal sein, ich halt mich raus  |
Zerozero hat oben ja auch geschrieben solang SVB nix schriflichtes vorliegen hat, hält er nix in der Hand und kann Anwalt usw vergesen...
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Indi_
Gast
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Verfasst am: 1 Okt 2009 21:05 Titel: |
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Hier scheint dann ja alles geklärt zu sein.
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