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Muss man in D einen Personalausweis besitzen?

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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 19:38   Titel: Muss man in D einen Personalausweis besitzen? Antworten mit Zitat

Servus,
Habe gerade einen langen Disput mit einem Kumpel hinter mir, ob es in Deutschland Pflicht ist, einen Perso zu besitzen. Ich sage nein, er ja.

Weil es vlt missverstanden wird: Die Frage ist nicht, mit was man sich ausweisen können muss. Sondern es geht nur um den Besitz eines solchen Dokuments.
Also ob ich z.B. meinen Perso verlängern MUSS, wenn er ausgelaufen ist. Oder ob es ausreichend ist, einen gültigen Pass zu besitzen.

Folgendes schreibt das Gesetz zur Ausweispflicht:
§1
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
[...]


Dabei würde mir der letzte Satz ja eigtl Recht geben. Allerdings könnte sich dieser ja wieder nicht auf das Besitzen, sondern auf das "Ausweisen" beziehen.
Wer kann helfen?

Ich hoffe, es war verständlich.
Geht um eine Flasche Moet & Chandon, also helft mir...
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 19:49   Titel: Antworten mit Zitat

bonzenkinder wettet gefälligst um bier

"Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht."

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz

ich glaub die flasche is dir sicher ^^
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 19:52   Titel: Antworten mit Zitat

Das glaube ich auch


Zitat:
Vom 16. Lebensjahr an muss jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapiers sein, das ist ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Die Verpflichtung, sich auszuweisen, bedeutet nicht, dass die ausweispflichtige Person ihren Ausweis ständig mit sich führen und an Ort und Stelle sofort vorlegen muss. Sie muss jedoch über einen Ausweis verfügen können, so dass sie ihn innerhalb angemessener Frist vorzeigen kann.


Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss gestellt werden zur erstmaligen Ausstellung, bei Verlust, bei Ablauf der Gültigkeit und bei Namensänderungen.Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Jeder Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert mindestens zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Ausweis rechtzeitig vor Ablauf.

Wird kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, kann zusammen mit einem endgültigen Personalausweis ein vorläufiger Ausweis beantragt und sofort ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.


Quelle:
http://www.kiel.de/Aemter_01_bis_20/10/Service_10/Service_10_6/Personalausweis.htm
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 19:52   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man keinen Personalausweis hat, muss man einen Reisepass haben um sich auszuweisen. Da dieser aber groß, teuer und unhandlich ist, hat natürlich kaum jemand einen Reisepass dabei um sich auszuweisen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 19:56   Titel: Antworten mit Zitat

Genau so etwas habe ich gesucht. Ich danke Euch!
Kommt davon, wenn man heutzutage nicht bei Wiki und Google, sondern im Grundgesetz sucht. Passiert mir auch nicht wieder ()...


MeMyself hat folgendes geschrieben:
Wenn man keinen Personalausweis hat, muss man einen Reisepass haben um sich auszuweisen. Da dieser aber groß, teuer und unhandlich ist, hat natürlich kaum jemand einen Reisepass dabei um sich auszuweisen.

Darum geht es aber nicht...



PS:

ibmeistr hat folgendes geschrieben:
bonzenkinder wettet gefälligst um bier

War nicht meine Idee...
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 20:28   Titel: Antworten mit Zitat

Glueckwunsch, schmeckt eh beschissen!
Aber mir war auch nicht bewusst, dass es nicht noetig ist einen Perso zu besitzen wenn man einen Reisepass hat.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Okt 2009 23:42   Titel: Re: Muss man in D einen Personalausweis besitzen? Antworten mit Zitat


Milani$ti hat folgendes geschrieben:
Geht um eine Flasche Moet & Chandon, also helft mir...


Sekt für die Nutten - Champagner für uns


AiS hat folgendes geschrieben:
Aber mir war auch nicht bewusst, dass es nicht noetig ist einen Perso zu besitzen wenn man einen Reisepass hat.


Ein "Duplikat" des Persos ist doch sogar in den Reisepass integriert!
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Okt 2009 02:28   Titel: Antworten mit Zitat

Is doch logisch, in vielen Ländern gibt es doch auch nur nen Passport und der ist nichts anderes wie ein Reisepass, wie MeMyself schon sagt gibts den Perso nur, wegen der Ausweispflicht in D und der Perso ist halt nicht so groß wie son Reisepass, der diesen blöden Umschlag hat wegen der leeren Blätter für die Visa, Ein- und Ausreisestempel etc.

Viel Spaß mit deiner Puffbrause Snop
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Okt 2009 07:18   Titel: Antworten mit Zitat

Also mir war nicht bewusst das man den nicht bei sich tragen muss. Um Ärger zu vermeiden, erscheint es aber sinnvoll dieses trotzdem zu tun.

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.

Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis als Passersatz zugelassen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Okt 2009 08:26   Titel: Antworten mit Zitat


Pato7Kun10 hat folgendes geschrieben:
Is doch logisch, in vielen Ländern gibt es doch auch nur nen Passport und der ist nichts anderes wie ein Reisepass, wie MeMyself schon sagt gibts den Perso nur, wegen der Ausweispflicht in D und der Perso ist halt nicht so groß wie son Reisepass, der diesen blöden Umschlag hat wegen der leeren Blätter für die Visa, Ein- und Ausreisestempel etc.

Was ist denn daran logisch? Man kann doch Deutschland nicht mit anderen Ländern vergleichen, wenn es um Bürokratie geht.
Außerdem steht in anderen Ländern ja die Wohnadresse im Pass. In Deutschland nicht. Die findest Du nur im Perso.
Also nix logisch. Eher unlogisch.

Trotzdem geht das Fläschchen an mich...
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Okt 2009 20:38   Titel: Antworten mit Zitat

Bin beruflich damit beschäftigt und kann bestätigen dass man nicht zwingend einen Perso benötigt!

Zum Verreisen in bestimmte Länder (besonders Ostblock und USA ist ein Reisepass zwingend notwendig und vorgeschrieben, siehe

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp

In der EU reicht ein Personalausweis, deswegen ist der natürlich beliebter
da auch billiger und kleiner.
Dazu kommt dass beim Reisepass seit einiger Zeit auch Fingerabdrücke genommen werden, und bei Personen über 24 Jahren 59 Euro kostet.

Es besteht Ausweispflicht in Deutschland, ob Reisepass oder Perso ist egal

Gruß vom eisen
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