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Stadionverbote auf Verdacht rechtens!

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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 12:56   Titel: Stadionverbote auf Verdacht rechtens! Antworten mit Zitat


Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mitglieder randalierender Fangruppen können auch dann bundesweit für alle Fußballstadien gesperrt werden, wenn ihre konkrete Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.
Nach einem Urteil genügt es bereits, dass der Fan Teil einer Gruppe war, die durch Randale aufgefallen ist. "Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", entschied der BGH.

Quelle: www.sportal.de


Zitat:

Bei der Festsetzung von Stadionverboten sind andere Maßstäbe anzuwenden als bei der strafrechtlichen Sanktionierung von Störungen bei früheren Spielen. Während insoweit nach dem Grundsatz in dubio pro reo eine Bestrafung unterbleibt, wenn keine Tat bewiesen ist, können Stadionverbote eine nennenswerte präventive Wirkung nur dann erzielen, wenn sie auch gegen solche Besucher ausgesprochen werden, die zwar nicht wegen einer Straftat verurteilt sind, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevante Störungen verursachen werden.

Der Kläger ist nicht zufällig in die Gruppe, aus der heraus Gewalttaten verübt worden sind, geraten, sondern war Teil dieser Gruppe. Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind; auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe heraus begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an.

Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/

Stadionverbote auf Verdacht sind rechtens! Somit sind Fussballfans ohne Verhandlung ausgeschlossen. Leute können bei Krawallen garnicht anwesend sein, gehören aber laut BGH und DFB nicht mehr ins Stadion.. Heute hat der BGH entschieden!

Was haltet ihr davon? Es ist eine schwierige Problematik und ich fürchte, dass viele Stadionbesucher jetzt noch mehr mit Stadionverboten zutun bekommen bzw. fürchten müssen!

Ganze Sportalquelle: http://www.sportal.de/sportal/generated/article/fussball/2009/10/30/14755300000.html

Zuletzt bearbeitet von Gast am 30 Okt 2009 13:46, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 13:10   Titel: Antworten mit Zitat


wuff343 hat folgendes geschrieben:
http://www.sportal.de/sportal/generated/article/fussball/2009/10/30/14755300000.html


Krass. An die Rechtmäßigkeit hätt ich im Leben nicht geglaubt... die Begründung klingt hier für mich ein wenig an den Haaren herbeigezogen - obwohl ich generell (in konkreten Fällen) durchaus für Stadionverbote bin...
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 13:16   Titel: Antworten mit Zitat

Stadionverbote auf Verdacht sind rechtens! Somit sind Fussballfans ohne Verhandlung ausgeschlossen. Leute können bei Krawallen garnicht anwesend sein, gehören aber laut BGH und DFB nicht mehr ins Stadion..
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 13:31   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, es wird ja ausdrücklich gesagt, dass Verdacht zwar Ausreicht, willkürlich darf ein Stadionverbot aber nicht ausgesprochen werden.
Der Fan muss also sehr wohl bei Krawallen anwesend sein, der Verein muss lediglich nicht nachweisen, dass er beteiligt war.

Wär ja auch noch schöner. Wenn wir z.B. die 3 nehmen, die beschuldigt werden beim Spiel Bielefeld - Bochum damals den Ordner zusammengetreten zu haben hätte es sicherlich niemand verstanden, wenn Ihnen kein Stadionverbot ausgeprochen worden wäre mit dem Hinweis "muss erstmal bewiesen werden"....

De facto ist der Beweis halt oft nicht möglich, wenn man nicht Kameras auf den Fanblock richtet.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 13:40   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Bei der Festsetzung von Stadionverboten sind andere Maßstäbe anzuwenden als bei der strafrechtlichen Sanktionierung von Störungen bei früheren Spielen. Während insoweit nach dem Grundsatz in dubio pro reo eine Bestrafung unterbleibt, wenn keine Tat bewiesen ist, können Stadionverbote eine nennenswerte präventive Wirkung nur dann erzielen, wenn sie auch gegen solche Besucher ausgesprochen werden, die zwar nicht wegen einer Straftat verurteilt sind, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevante Störungen verursachen werden.


Zitat:
Der Kläger ist nicht zufällig in die Gruppe, aus der heraus Gewalttaten verübt worden sind, geraten, sondern war Teil dieser Gruppe. Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind; auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe heraus begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an.

Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/


Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mitglieder randalierender Fangruppen können auch dann bundesweit für alle Fußballstadien gesperrt werden, wenn ihre konkrete Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.

Nach einem Urteil genügt es bereits, dass der Fan Teil einer Gruppe war, die durch Randale aufgefallen ist. "Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", entschied der BGH.


Quelle: www.sportal.de

Na sicher gibt es so Fälle wie da unten. Aber ich bin mir sicher, dass das so erdrückende "Beweise" gegeben hätte, dass dies folglich mit Stadionverbot geahndet hätte werden können. Aber wieviele Stadionbesucher mehr wird es jetzt geben, die ohne Angabe von Gründen, SV bekommen können?
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 13:44   Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ist das nicht das gleiche Hausrecht wie in der Disco?
Da darf man doch auch Leuten Verbot erteilen wenn sie den Türstehern nicht passen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 13:47   Titel: Antworten mit Zitat

Tja. Es gibt aber eben auch Fälle... wenn Fans von der Polizei zusammengepfercht zum Stadion getrieben werden und irgendwo mittendrin schmeißen ein paar Idioten Flaschen auf die Polizisten...

ist es dann gerechtfertigt der kompletten Fangruppe Stadionverbote aufzuhalsen, weil man die 2-3 Idioten nicht eindeutig identifizieren kann?
Was ist mit den Fans die eigentlich gar nicht zur Gruppe gehören aber von der Polizei reingedrängt worden sind?

Ich will da jetzt auch gar nicht konkret auf bestimmte Vorfälle eingehen, deshalb seht bitte die ersten beiden Absätze als realitätsnahe Fiktion. ^^

Ich habe durchaus schon aus nächster Nähe miterlebt, wie wahllos die Polizei teilweise Leute festsetzt. So gesehen habe ich fast schon Glück gehabt, dass ich nicht 200 Meter weiter vorne (hinten) gelaufen bin, sonst hätte ich heute vielleicht auch SV nach dem einen oder anderen Vorfall... und dabei haben wir noch eine sehr gemäßigte Fanszene, wenn ich das mal so sagen darf.

Wenn ich zum Beispiel letztes Jahr in Düsseldorf dann gefühlte zwei Hundertschaften Polizisten sehe, die aus unserem Fanblock heraus dutzende Kameras auf den Gästeblock der angereisten Frankfurter richten... gehts uns wirklich noch gut. Natürlich kann man jetzt damit anfangen, dass die Frankfurter sich diese Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit durch diverse Ausschreitungen selbst zuzuschreiben haben. Das ist schon korrekt. Aber wo bleibt bitte die Verhältnismäßigkeit?

Gut, ich drifte ab.

Zum Thema Stadionverbote auf Verdacht: Scheiße! Sorry, aber das kann echt fast jeden treffen, der auswärts fährt. Bei Heimspielen kann man diversen Situationen hervorragend aus dem Weg gehen... aber auswärts? Soll man jetzt nur noch mit dem privaten PKW und gesondert von größeren Fangruppen anreisen? Das gibt dann aber Verkehrsprobleme...
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 14:27   Titel: Antworten mit Zitat

Mein Onkel arbeitet bei der Polizei, und der erklärt mir, dass solche Aussagen wie "In Bremen werden 200 Kategorie-B Leute erwartet" nicht etwa von bisheriger Recherchearbeit abhängig gemacht wird, sondern dass am Tag selber gezählt wird, wer alles aussieht, wie ein Ultra.

Das heißt, dass du ein von der Polizei als gefährlich gesetztes Potential hast, sobald du auswärts nicht mit einem Trikot, sondern mit einem schwarzen Tshirt oder Regenjacke ankommst.
Ich persönlich bin kein Ultra und werde vermutlich niemals einer sein. Allerdings pflege ich durchaus Kontakt zu dem einen oder anderen Ultra, trage ähnliche Klamotten wie sie und kann mir durchaus vorstellen, bei einem Auswärtsspiel bei ihnen mit zu laufen. Wenn ich dann mitkäme und zufällig meine schwarze "The North Face" Jacke anhabe, werde ich von der Polizei ebenfalls als potentieller Schläger gesehen. Und da fängt das ganze Thema Stadionverbote schon an.
Ich muss doch nur die Stelle verpassen, wo auf einmal irgendwelche Leute aus dem Mob eine Rakete auf die Polizei schießen, die Polizei den Mob einkesselt und dann meine Personalien aufnimmt. Da wirds für mich doch schwer nachzuweisen, dass ich eben kein "Problemfan" bin.
Aus diesem Grunde sehe ich das Thema "Willkürliche Stadionverbote" durchaus als ein schwieriges Diskussionsfeld.

Meiner Meinung nach sind Stadionverbote nicht die Lösung der Probleme. Sie provozieren viel mehr Ärger. Meiner Meinung nach sollte es für derbe Schlägereien, Angriffe, etc. höhere zivilrechtliche Strafen geben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 15:15   Titel: Antworten mit Zitat

Tja, man muss aber mal langfristig denken.
Auf kurz oder lang könnten so diese art von Krawallmachern aus den Stadien getrieben werden, d.h man muss später nicht befürchten aus versehen für solche leute gehalten zu werden, weil garkeine mehr da sein werden.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 15:56   Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein Artikel zu dem nach meiner Ansicht nach Skandalurteil:

Stadionverbote: Hausrecht vor Unschludsvermutung
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 16:19   Titel: Antworten mit Zitat


Megget hat folgendes geschrieben:
Mein Onkel arbeitet bei der Polizei, und der erklärt mir, dass solche Aussagen wie "In Bremen werden 200 Kategorie-B Leute erwartet" nicht etwa von bisheriger Recherchearbeit abhängig gemacht wird, sondern dass am Tag selber gezählt wird, wer alles aussieht, wie ein Ultra.
.


Das weiß ich aus persönlich geführten Interviews mit Fanprojekten und Fanbeauftragten aber anders! Die sagen zum Teil dem gastgebenden Verein an wer, wo erwartet wird. Natürlich besteht beim Fanbeauftragten auch ein Kontakt zu szenekundigen Beamten.

Sowas wird schon im Vorfeld geschätzt und nicht nur im Zug oder auf der Autobahn durchgezählt =)

Zum Stadionverbot: Man muss tatsächlich die Umsetzung abwarten. Grundsätzlich befürworte ich SV. Sollte es nun tatsächlich WIllkür werden (Damit meine ich jetzt nicht, was Ultras untrer Willkür verstehen), wer eines erhält, sehe ich die Regelung als äußerst bescheiden an
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 16:20   Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich eigentlich eher, aus welchem (juristischen) Grund der BGH den Vereinen/Stadioninhabern deren Hausrecht innerhalb der Stadien hätte absprechen sollen. Sie sind die privaten Eigentümer, also dürfen sie auch entscheiden wer in die Stadien reindarf und wer draußenbleiben muss. Wenn bei mir die Zeugen Jehovas vor der Tür stehen, kann ich sie ja auch ohne richterlichen Beschluss dort stehenlassen.

Das von euch erwähnte Skandalpotenzial sehe ich da nicht wirklich...
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 16:36   Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich dieses Urteil begrüße

Das Prinzip ist ganz einfach: Der betroffene wurde während der Krawalle identifiziert. Nicht irgendwo am Stadion, nicht irgendwo im Stadion sondern unmittelbar bei den Krawallen.

Was passiert nun? Als Vermeintlich Unschuldiger sieht man zu das man Land gewinnt um bloß nicht zu jenen "Krawallmachern" zu gehören.
Resultat: Krawallmacher werden isoliert und können von der Polizei leichter identifiziert werden.

Und ich habs in X-Freds schon gesagt: Ich geh ins Stadion um Spaß zu haben, ich geh hin um dort mit anderen Fans zu feiern, um ne schöne Zeit zu verbringen und um meinen Verein zu sehen und zu supporten. Wofür zum Geier vermummt man sich?

Eindetuiger Fall: Pro Urteil - sehr gute Sache. Ein wichtiger Schritt um die Fanidioten aus dem Stadion zu bekommen.


igual hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich eigentlich eher, aus welchem (juristischen) Grund der BGH den Vereinen/Stadioninhabern deren Hausrecht innerhalb der Stadien hätte absprechen sollen. Sie sind die privaten Eigentümer, also dürfen sie auch entscheiden wer in die Stadien reindarf und wer draußenbleiben muss. Wenn bei mir die Zeugen Jehovas vor der Tür stehen, kann ich sie ja auch ohne richterlichen Beschluss dort stehenlassen.

Das von euch erwähnte Skandalpotenzial sehe ich da nicht wirklich...


Seh ich ähnlich.
Gehst du mit Freunden in die Disse und einer Zettel Stress an, kannste im Zweifel drauf an das alle deine Leute rausfliegen, als das die den Krawallmacher drin lassen weil sie ihn nicht identifizieren können.

Und letztlich kann man ganz deutlich sagen: Ein Urteil gegen wenige, zum Wohl der Allgemeinheit.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 16:43   Titel: Antworten mit Zitat

Ja, hauptsache es wird endlich mal was getan und diese ganzen Leute die im Stadion aufstehen und rumbrüllen und soweiter werden endlich mal gesperrt. Lebenslanges Stadionverbot!
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 16:46   Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip ja F,

nur sollte man wirklich versuchen nur die zu erwischen die dabei waren und nicht die die zufällig da sind.

Mit Kameras und Identifikation ist das so eine Sache. Da stehen irgendwo Menschen in einer Gruppe zusammen. A haut B einen auf die Schnauze. C und D gehen dazwischen und in dem Moment schwänkt die Kamera (weil was passiert) in die Richtung. Folge man sieht C und D wie sie B und ggf. A angehen.

Am Ende zeigt der sogennannte Beweis nur einen Teil, eigentlich müsste man C und D nämlich sagen, richtig so geht dazwischen.

Vermeiden lassen werden sich solche ungerechtigkeiten aber eh nicht und das Hausrecht der Vereine gilt. Wen die Vereine nicht im Stadion haben wollen, der kommt auch nicht rein. Von daher ist das Urteil nachvollziehbar.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 19:15   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Wie ich dieses Urteil begrüße

Das Prinzip ist ganz einfach: Der betroffene wurde während der Krawalle identifiziert. Nicht irgendwo am Stadion, nicht irgendwo im Stadion sondern unmittelbar bei den Krawallen.

Was passiert nun? Als Vermeintlich Unschuldiger sieht man zu das man Land gewinnt um bloß nicht zu jenen "Krawallmachern" zu gehören.
Resultat: Krawallmacher werden isoliert und können von der Polizei leichter identifiziert werden.


Du fährst scheinbar nicht so oft zu Auswärtsspielen deines Teams - zumindest nicht mit Bus und Bahn, oder?
Wenn du mit Freunden im Sonderzug sitzt und am Bahnhof ankommst, was passiert dann? Du wirst von dutzenden Polizisten zusammengepfercht und zum Stadion getrieben. Und das mit vielen hundert bis tausenden anderen Fans. Dann wird in der Kolonne zum Stadion gepilgert.
Tempo etc. diktiert die Polizei.

Das ist soweit eine gute Sache. Wie auch Stadionverbote im Prinzip eine gute Sache sind. Aber: Dann "Land gewinnen" ist utopisch, wenn was passiert.

Du warst offensichtlich noch nie in der Situation. Klingt logisch, ist aber praktisch nicht möglich.

Wie ich schon weiter oben schrieb: Wenn in deiner Nähe einer Krawall macht lässt die Polizei nicht die außenstehenden Leute laufen. Es wird ein Kessel gebildet und alles festgesetzt was drumherumsteht. Da können dann mal schnell 50-100 Leute, davon 3-5 Schuldige festgesetzt, arrestiert und mit Stadionverbot belegt werden...

Und das ist für mich pure Willkür, wird aber durch das obige Urteil legitimiert. Du gehörst ja zu der Fangruppe, ob du willst oder nicht.

Und das obwohl du und deine Freunde nur den Fanclubsonderzug genommen haben... aber am Bahnhof dann von den Polizisten mit den Ultras und anderen Leuten aus dem Kern der Fanszene zusammengepfercht worden bist.

Wie gesagt ich hatte bisher immer Glück... aber es kann jeden treffen der organisiert in größeren Gruppen auswärts fährt! Einmal ist der Kessel gerade mal ca. 50 Meter von mir entfernt "zugeschnappt"...


F360 hat folgendes geschrieben:

Und ich habs in X-Freds schon gesagt: Ich geh ins Stadion um Spaß zu haben, ich geh hin um dort mit anderen Fans zu feiern, um ne schöne Zeit zu verbringen und um meinen Verein zu sehen und zu supporten. Wofür zum Geier vermummt man sich?

Ich bin nicht vermummt. Im Sommer trag ich ne schwarze Jeans/Hose + Bayertrikot (unsere Vereinsfarben halt), im Winter zieh ich schon mal ne schwarze Jacke übers Trikot... dazu nen knallroten Bayerschal.

Damit biste optisch wohl schon volles Beuteschema, wa?


F360 hat folgendes geschrieben:

Eindetuiger Fall: Pro Urteil - sehr gute Sache. Ein wichtiger Schritt um die Fanidioten aus dem Stadion zu bekommen.

(...)
Und letztlich kann man ganz deutlich sagen: Ein Urteil gegen wenige, zum Wohl der Allgemeinheit.


Nein. Stadionverbote dürfen nicht willkürlich gegen Massen verhängt werden, nur weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Oder würdeste jetzt weil in der Dortmunder Südkurve 10 Leute randalieren und massiv Pyro abbrennen - du sie aber nicht speziell identifizieren kannst - 20.000 Leuten Stadionverbot erteilen?

Ein Urteil gegen viele, zum Schaden der Allgemeinheit?
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 19:33   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:

http://debatte.welt.de/files/dc5images/200806/hooligan_dw_politik_stuttgart.jpg


Erkennst du auf Anhieb welchem Verein die Jungs angehören? Das mein ich mit vermummen - Nicht normale Fantracht
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 19:41   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

Zitat:

http://debatte.welt.de/files/dc5images/200806/hooligan_dw_politik_stuttgart.jpg


Erkennst du auf Anhieb welchem Verein die Jungs angehören? Das mein ich mit vermummen - Nicht normale Fantracht


Und was ist mit dem wesentlichen Teil meines Beitrags?
War mir schon klar, was du mit vermummen meintest. Worauf ich hinauswollte: Für die Polizei ist man teilweise schon kritisch gekleidet, wenn man fast komplett in schwarz rumläuft... wobei unsere Ultras eher auch mal in Blue Jeans und bunt rumlaufen. Wir sind auswärts eh ne bunte Szene wenn ich an die ganzen Mottofahrten denke. ^^
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BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 19:51   Titel: Antworten mit Zitat

Najo, was willst zum Rest groß hören? Sicherlich gibt es, ich nenn sie mal so, kollektiv Schäden. Letztlich hab ich auch schon mitgemacht wenn ein Kessel gebildet wurde, irgendwas müssen die Freunde in Grün ja tun. Hab mich stets friedlich und kooperativ verhalten - hatte nie irgendwelche Probleme mit der Polizei, dem Staatsanwalt oder einem der Vereine.

Worauf ich letztlich hinaus will:
Sicherlich gibts hier und da schwarze Schafe unter den Bullen, letztlich ist man aber aber irgendwo dann seines Glückes Schmied. Hab eigentlich noch nie mitbekommen das Fans, die gekesselt wurden und sich kooperativ und friedlich verhalten haben, von der Polizei in irgendeiner Form angegangen oder belangt wurden.

Es hängt halt davon ab wie man sich verhält, wie es in den Wald ruft so schallt es heraus. Wenn ich neben den Chaoten stehe, sehe wie die bullen eingreifen und dann "scheiss Bullen" rufe, muss ich mich nicht wundern wenn die mich nicht zimperlich behandeln.

Und da schliesst sich für mich der Kreis zum Fall des BGB. Der Fan will absolut unbeteiligtan allem gewesen sein? Falsche Zeit, falscher Ort? Glaub ich nicht. Und daher seh ich auch das Grundsatzurteil pro Hausrecht der Vereine sehr positiv.
du kannst ja letztlich auch jeden aus deinem Haus werfen, absolut grundlos. Wieso sollten es die Vereine bei einem konkreten Verdachtsmoment nicht tun dürfen? Nennt sich Prävention.
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Gast





BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 19:57   Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin jetzt nicht so in der Materie drin, aber meines Wissens nach war es so, dass das Verfahren gegen den Kläger nach 153 oder 153a StPO eingestellt wurde. Dies ist kein Freispruch und bedeutet auch keinesfalls, dass der Fan "unschuldig" war. Hier sehen die Regularien für bundesweite Stadionverbote ein Ermessen der Vereine vor.
Bei einer Einstellung nach § 170 II StPO hätte der Fan einen Anspruch auf Aufhebung des Stadionverbots gehabt.
Das finde ich eigentlich fair, wo da das "Skandalurteil" ist, ist mir nicht ganz klar.
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BeitragVerfasst am: 30 Okt 2009 21:28   Titel: Antworten mit Zitat

Es geht ja weniger ums Urteil an sich, sondern um die [b] Willkürlichkeit] der Stadionverbote.
Jeder, der ab & zu mal auf Auswärtsfahrten dabei ist (mit größeren Fangruppen) wird das verstehen. Es ist nunmal so das da gewisse Personen dabei sein könnten, die Krawall machen. Nun geht es darum, das die ganze Gruppe, und nicht nur die wenigen Krawallmacher SV bekommen können. Und das ist, aus meiner Sicht, ne Frechheit.

Ich kann nur meine persönliche Situation schildern. Ich fahre im Jahr im Schnitt auf 10 Auswärtsfahrten. 2 der Bayern und so 7,8 bei FCA-Auswärtspielen.
Bei Bayern ist das alles kein Problem, da kommt man im Normalfall mit den potenziellen Krawallmachenr nicht in Kontakt.
Aner beim FCA sind eben teilweise mal nur 500 Auswärtsfahrer. Das hei0t ich sitze mit den Ultras in einem Zugabteil, und das nicht nur weil mein bester Kumpel einer ist. Da sitzt dann jeder, und die Gruppe marschiert geschlossen zum Stadion. Wenn nun in der Situation nur eine kleine Gruppe Krawallansätze zeigt, wird sofort der ganze Tross eingekesselt (Einmal erlebt, glimpflich rausgekommen). Und das kann doch nicht sein.
Ich bin zwar auch grundsätzlich gegen SV, aber die Betroffenen wussten meistens auf was sie sich eingelassen haben und nahmen es in Kauf.
Aber der unbeteiligte Fan, der zum ersten Mal auf ner Auswärtsfahrt dabei ist, hat mit der Sache doch nichts zu tun, und warum sollte der dann SV bekommen?
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BeitragVerfasst am: 31 Okt 2009 02:10   Titel: Antworten mit Zitat


Bigdom123 hat folgendes geschrieben:
Es geht ja weniger ums Urteil an sich, sondern um die [b] Willkürlichkeit] der Stadionverbote.
Jeder, der ab & zu mal auf Auswärtsfahrten dabei ist (mit größeren Fangruppen) wird das verstehen. Es ist nunmal so das da gewisse Personen dabei sein könnten, die Krawall machen. Nun geht es darum, das die ganze Gruppe, und nicht nur die wenigen Krawallmacher SV bekommen können. Und das ist, aus meiner Sicht, ne Frechheit.

Ich kann nur meine persönliche Situation schildern. Ich fahre im Jahr im Schnitt auf 10 Auswärtsfahrten. 2 der Bayern und so 7,8 bei FCA-Auswärtspielen.
Bei Bayern ist das alles kein Problem, da kommt man im Normalfall mit den potenziellen Krawallmachenr nicht in Kontakt.
Aner beim FCA sind eben teilweise mal nur 500 Auswärtsfahrer. Das hei0t ich sitze mit den Ultras in einem Zugabteil, und das nicht nur weil mein bester Kumpel einer ist. Da sitzt dann jeder, und die Gruppe marschiert geschlossen zum Stadion. Wenn nun in der Situation nur eine kleine Gruppe Krawallansätze zeigt, wird sofort der ganze Tross eingekesselt (Einmal erlebt, glimpflich rausgekommen). Und das kann doch nicht sein.
Ich bin zwar auch grundsätzlich gegen SV, aber die Betroffenen wussten meistens auf was sie sich eingelassen haben und nahmen es in Kauf.
Aber der unbeteiligte Fan, der zum ersten Mal auf ner Auswärtsfahrt dabei ist, hat mit der Sache doch nichts zu tun, und warum sollte der dann SV bekommen?



Aber was willst du anderes tun? Du hast letztlich 2 Möglichkeiten:

#1: Wenn es Krawallmacher gibt, geht die Polizei rigoros dagegen vor und versucht zu selektieren - was sie ja nun auch durchaus tut.

#2: Die Polizei greift nicht ein, und bestätigt somit den Schutz der Gruppe für einzelene geistig beschränkte Vollidioten welche durch ihre dummen Aktionen die ganze Gruppe verunglimpfen.

Letztlich kann es nur Weg 1 sein, das es auch Unschuldige trifft ist in meinen Augen nicht zu verhindern. Wir sprechen hier allerdings auch von einigen wenigen, und nicht von hunderten von Fans welche dort bestraft würden.
Durch die, ich nenn sie mal so auch wenn der Begriff nicht passt, Kollektivstrafe wird ein umdenken erzwungen. Sollen die Fanclubs verhindern das Krawallmacher mitfahren, wenn einer negativ auffällt fährt er danacheinfach nicht mehr mit - Bumms aus Nikolaus.
Eine gewisse Selbstkontrolle wird erzwungen, wer keine Krawallmacher bei sich hat braucht nichts zu befürchten, eine ganz simple Aussage des Ganzen.
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BeitragVerfasst am: 31 Okt 2009 03:39   Titel: Antworten mit Zitat

passend zum Thema spielt am Montag Rostock gegen St.Pauli
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BeitragVerfasst am: 31 Okt 2009 12:46   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Eine gewisse Selbstkontrolle wird erzwungen, wer keine Krawallmacher bei sich hat braucht nichts zu befürchten, eine ganz simple Aussage des Ganzen.


Das ist mir dann doch ein bisschen zu naiv.
Es gibt Situationen, da kann man wirklich nichts dafür, dass man in einem Topf mit Krawallmachern landet.
Beim MSV gab es das mal, dass nach einem Auswärtsspiel die Duisburgfans von der Polizei in Busse gedrängt wurden, es war also nicht möglich sich auszusuchen, mit wem man im Bus sitzt. In einem Bus gab es an der Tür Randale, der Bus wurde ausgesondert und die Polizei nahm von allen Insassen die Personalien auf. Was haben die Leute, die im Bus saßen da falsch gemacht? Wie hätte man da Selbstkontrolle ausüben und das verhindern sollen?


F360 hat folgendes geschrieben:
Sollen die Fanclubs verhindern das Krawallmacher mitfahren, wenn einer negativ auffällt fährt er danacheinfach nicht mehr mit - Bumms aus Nikolaus.


Und das ist völlig neben der Realität, ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich glaub nicht, dass du viele Spiele deines Vereins besuchst.
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BeitragVerfasst am: 31 Okt 2009 12:56   Titel: Antworten mit Zitat

Doch, Wohnort bedingt besuch ich sogar fast nur Auswärtsspiele.

Ich sehe auch nicht was dort neben der Realität ist, was hindert einen Fanclub daran rigoros Leute rauszuwerfen welche auf Krawall aus sind? Grundsätzlich kann man das erstmal nicht kontrollieren, wenn bei einer Auswärtsfahrt aber ein Mitglied für Krawall sorgt kann man sehrwohl selektieren.

Und natürlich gibt es Situationen in denen du nichts dafür kannst, aber mal ehrlich: Sie haben deine Personalien aufgenommen? Und, was wars Resultat? Hast du Pauschal nen Stadionverbot bekommen?
Und letztlich genau daraum geht, es geht nicht darum wer wann wie behandelt wird - weil idR keine Stadionverbote gegen Massen ausgesprochen werden. Mag sicherlich mal vorkommen, ist aber in der Regel nicht der Fall. Und deine Personalien aufnehmen können Polizisten auch bei einer normalen Verkehrskontrolle wenn du gerade aufm Weg zum Kaffee bei Oma bist.

Aber nunja, ich wiederhole mich wenn ich sage das ich die Entscheidung des BGH begrüße weils ein Schritt in die richtige Richtung ist.
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