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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 16:44 Titel: Freund hat Klausur aus dem Internet abgeschrieben |
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Hey Leute,
Ein Freund von mir hat seine Klausur (eine Analyse) aus dem Internet abgeschrieben. Also er hat während der Klausur sein Handy rausgeholt und sich da dann im Internet eine Analyse gesucht und die dann abgeschrieben.
Währenddessen hat ihn niemand erwischt, nur jetzt im Nachhinein bei der Korrektur hat seine Lehrerin den gleichen Text im Internet gefunden und gibt ihm nun eine sehr schlechte Note.
Ist das rechtens? Ich meine, er wurde ja nicht dabei erwischt, dass er gespickt hat.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Hendrik
Zuletzt bearbeitet von Gast am 9 Nov 2009 17:08, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 16:51 Titel: |
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Täuschungsversuch,also ja.
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 16:51 Titel: |
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aber ich glaube im Nachhinein kann man in das ja auch nachweisen, ist ja auch so, das wenn der Nachbar abschreibt und der lehrer bemerkt das, weil sein Nachbar den gleichen Text hat, wie z.B. beim aufsatz, kann der lehrer einen dann ja auch eine 6 geben. Deswegen ist es glaub ich rechtens.
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 16:52 Titel: |
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Vergleichbar mit einer Facharbeit, bei der es auch nicht erlaubt ist, einfach abzuschreiben, ohne dies zu vermerken bzw. umzuschreiben.
Zudem Täuschungsversuch, wie o.g.
Dumm gelaufen.
[Edit] Melde dich mal bitte via ICQ bei mir.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 9 Nov 2009 17:00, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 16:56 Titel: |
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Wie kann bei sowas noch anfangen zu diskutieren ob es rechtens ist und wie kannst du vor allem noch Zeit dafür aufwenden. Geschummelt haben wir alle, wurde man erwischt hatte man es auch verdient.
Demnächst mit dem Handy aufs Klo, hat mir auch geholfen im Abi
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 16:56 Titel: |
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Selten dämlich. Muss der Lehrerin alleine daran auffallen, dass der Schreibstil ein ganz anderer ist. Wenigstens umformulieren hätte er es können, so verdient er ne schlechte Note. Unverständlich.
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 16:58 Titel: |
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Hat er es wortwörtlich abgeschrieben?
War das Thema der Analyse vorher bekannt?
Normal würde ich auch sagen: Täuschungsversuch: 6
wenn das Thema aber vorher bekannt war, kann man ja vllt argumentieren, dass man diese Analyse vorher im Internet gelesen hat und auswendig gelernt hat...
Dennoch frage ich mich wie man so dumm sein kann, so wortwörtlich aus dem Internet abzuschreiben. Ich mein ein bisschen die Wortwahl ändern, Sätze umstellen - und die Lehrerin kann suchen wie wild und findet nichts...das sollte mit schätzungsweise 17 Jahren, wenn ich deinen Jahrgang mal nehme, schon drinsitzen...
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:00 Titel: |
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BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
Normal würde ich auch sagen: Täuschungsversuch: 6
wenn das Thema aber vorher bekannt war, kann man ja vllt argumentieren, dass man diese Analyse vorher im Internet gelesen hat und auswendig gelernt hat...
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Auch das geht aber nicht "straffrei".
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:01 Titel: |
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Ich kenn mich da leider nicht aus ob das rechtens ist oder nicht, aber egtl. kann sie ihm doch dafür keine schlechte Note geben.
Ich hatte drei Jahre griechisch in der Schule und hab kein Wort verstanden und stand immer zwischen 4 und 5. Irgendwann hatte ich dann seine Arbeit einmal vorher, also die des Lehrers, weil er gelegentlich alte Arbeiten genommen hatte. Ich hatte irgendwann mal von Freund meines Bruders sämtliche Arbeiten bekommen, ich glaube 4 Jahre über mir. Aus den Angaben die der Lehrer vor der Arbeit gemacht hat, konnte ich erkennen, das es sich eventuell um eine Arbeit handelt die ich zu Hause habe. Ich habe dann einfach die deutsche Übersetzung auswendig gelernt, drei Fehler eingebaut in die Übersetzung und ne 1- geschrieben.
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein?
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:02 Titel: |
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Moralisch sowieso ja
und erwischt ist erwischt, wann auch immer.
Noten sind zudem tatsachenentscheidungen und nicht einklagbar.
Er kann doch froh sein wenigstens nur ne schlechte Note bekommen zu haben und keine glatte sechs mit Wiederholung.
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:04 Titel: |
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BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
Hat er es wortwörtlich abgeschrieben?
War das Thema der Analyse vorher bekannt? |
Er hat wohl am Anfang ein paar Sätze umgebaut, ist dann aber dazu übergegangen es wortwörtlich abzuschreiben.
Das Thema der Analyse war nur grob bekannt. (Es musste ein Teil einer Szene in einem Drama analysiert werden, mehr wusste man eigentlich nicht)
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:06 Titel: |
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shishAFI hat folgendes geschrieben: |
BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
Normal würde ich auch sagen: Täuschungsversuch: 6
wenn das Thema aber vorher bekannt war, kann man ja vllt argumentieren, dass man diese Analyse vorher im Internet gelesen hat und auswendig gelernt hat...
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Auch das geht aber nicht "straffrei". |
Bei einer Fach-, Bachelor-, Diplomarbeit gebe ich dir Recht. Aber wenn ich beispielsweise eine Analyse als Klassenarbeit über ein gelesenes Buch schreibe und dazu Sekundärliteratur gelesen habe und eine dortige Analyse auswendig gelernt hätte, dürfte ich das sicherlich auch niederschreiben.
Denn Analyse hat ja nichts mit einer eigenen Meinung zu tun. Und wenn ich vorher was dazu gelesen hätte, könnte ich das normalerweise auch so wiedergeben...
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Indi_
Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:07 Titel: |
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Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein? |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst.
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:08 Titel: |
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BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
shishAFI hat folgendes geschrieben: |
BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
Normal würde ich auch sagen: Täuschungsversuch: 6
wenn das Thema aber vorher bekannt war, kann man ja vllt argumentieren, dass man diese Analyse vorher im Internet gelesen hat und auswendig gelernt hat...
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Auch das geht aber nicht "straffrei". |
Bei einer Fach-, Bachelor-, Diplomarbeit gebe ich dir Recht. Aber wenn ich beispielsweise eine Analyse als Klassenarbeit über ein gelesenes Buch schreibe und dazu Sekundärliteratur gelesen habe und eine dortige Analyse auswendig gelernt hätte, dürfte ich das sicherlich auch niederschreiben.
Denn Analyse hat ja nichts mit einer eigenen Meinung zu tun. Und wenn ich vorher was dazu gelesen hätte, könnte ich das normalerweise auch so wiedergeben... |
Soweit ich weiß auch da nicht. Du sollst da nicht die Gedanken von irgendjemand anderem hinschreiben sondern es wird abgefragt was du weißt.
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Indi_
Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:09 Titel: |
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BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
shishAFI hat folgendes geschrieben: |
BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
Normal würde ich auch sagen: Täuschungsversuch: 6
wenn das Thema aber vorher bekannt war, kann man ja vllt argumentieren, dass man diese Analyse vorher im Internet gelesen hat und auswendig gelernt hat...
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Auch das geht aber nicht "straffrei". |
Bei einer Fach-, Bachelor-, Diplomarbeit gebe ich dir Recht. Aber wenn ich beispielsweise eine Analyse als Klassenarbeit über ein gelesenes Buch schreibe und dazu Sekundärliteratur gelesen habe und eine dortige Analyse auswendig gelernt hätte, dürfte ich das sicherlich auch niederschreiben.
Denn Analyse hat ja nichts mit einer eigenen Meinung zu tun. Und wenn ich vorher was dazu gelesen hätte, könnte ich das normalerweise auch so wiedergeben... |
Wenn du es wortwörtlich wiedergibst, ist es nicht dein geistiges Gut und somit auch nicht deine eigene Leistung. Die Leistung hat jemand anderes bereits vor dir erbracht.
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Zizkov
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 16.02.2006 Beiträge: 9868 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:10 Titel: |
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Was er auswendig gelernt hat, kann er auch wissen.
Wenn der Schüler die einzelnen Instanzen durchläuft dürfte eine minimale Chance bestehen, dass er die Klausur wiederholen darf o.ä.
Alleine für seltene Dämlichkeit hat er allerdings eher eine 7 verdient.
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:12 Titel: |
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Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein? |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst. |
Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst!
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:13 Titel: |
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Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein? |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst. |
Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst! |
Weil es in diesem Fall genau den gleichen im Internet gibt
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Indi_
Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:14 Titel: |
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Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein? |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst. |
Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst! |
Na, wenn der identische Wortlaut verwendet wird, so erübrigt sich die Frage doch.
Gib übrigens Software, die das Netz auf Textbausteine/ganze Texte (?) hin untersucht. An der Uni wird so gerne mal überprüft, ob jemand seine Examensarbeit o.ä. bzw. Teile daraus schlichtweg abgeschrieben hat.
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:16 Titel: |
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shishAFI hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein? |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst. |
Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst! |
Weil es in diesem Fall genau den gleichen im Internet gibt |
na und?
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:19 Titel: |
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Indi_ hat folgendes geschrieben: |
BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
shishAFI hat folgendes geschrieben: |
BVBperfekt hat folgendes geschrieben: |
Normal würde ich auch sagen: Täuschungsversuch: 6
wenn das Thema aber vorher bekannt war, kann man ja vllt argumentieren, dass man diese Analyse vorher im Internet gelesen hat und auswendig gelernt hat...
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Auch das geht aber nicht "straffrei". |
Bei einer Fach-, Bachelor-, Diplomarbeit gebe ich dir Recht. Aber wenn ich beispielsweise eine Analyse als Klassenarbeit über ein gelesenes Buch schreibe und dazu Sekundärliteratur gelesen habe und eine dortige Analyse auswendig gelernt hätte, dürfte ich das sicherlich auch niederschreiben.
Denn Analyse hat ja nichts mit einer eigenen Meinung zu tun. Und wenn ich vorher was dazu gelesen hätte, könnte ich das normalerweise auch so wiedergeben... |
Wenn du es wortwörtlich wiedergibst, ist es nicht dein geistiges Gut und somit auch nicht deine eigene Leistung. Die Leistung hat jemand anderes bereits vor dir erbracht. |
Damals im Latein LK hatten wir mal das Glück eine Arbeit vorher ausfindig zu machen. Bestand unter anderem darin, einen lateinischen Text zu übersetzen...Wenn es nun mal nicht viel Handlungsspielraum gibt, kann diese Übersetzung auch genauso ausfallen, wie die vorher im Internet erbrachte...Somit hätte uns die Lehrerin auch nichts machen können als den Verdacht zu hegen und beim nächsten Mal uns vllt eine richtig schwere Klausur reinzudrücken...(Allein aus diesem Grund würde ich mich schon nicht beschweren, da der Lehrer letztendlich immer am längeren Hebel sitzt)
Nun ist Deutsch nicht Latein - aber trotzdem bleibe ich bei meinem Standpunkt, dass bei einer ANALYSE nichts daran verwerflich, etwas Auswendigelerntes hinzuschreiben...Vllt, dass er die Quelle nicht genannt hat...
Wenn ich über ein mir bekanntes Buch schreibe und vorher zufällig zur Übung eine Szene mal mit Hilfe des Internets analysiere und ich auf Verdacht dieses auswendig lerne, ist da mMn nichts Verbotenes dran....Hätte die Quelle dann sogar genannt bzw. mit Verweis darauf, dass der Autor das genauso so sieht, bzw. ich wäre so eingestiegen, dass ich das Ganze so sehe wie Autor X
Aber gut - lasse mich gerne eines besseren belehren
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:19 Titel: |
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Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
shishAFI hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein? |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst. |
Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst! |
Weil es in diesem Fall genau den gleichen im Internet gibt |
na und? |
hatten wir schon....
Zitat: |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst. |
wenn dir das nicht genug ist,hak es ab unter "versteh ich nicht"
Zuletzt bearbeitet von Gast am 9 Nov 2009 17:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Alo Atog
Moderator
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 19379
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:20 Titel: |
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Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
shishAFI hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Indi_ hat folgendes geschrieben: |
Hoppla_ hat folgendes geschrieben: |
Warum soll Heckes Freund den Text nicht auch auswendig können? Wenn ja, was sollte daran verboten sein? |
Weil die Leistung und die daraus resultierende Beurteilung nicht das simple Auswendiglernen der Texte von anderen Schüler umfasst. |
Aber wie ist das nachweisbar, das der Text abgeschrieben bzw. auswendig gelernt ist? Ich meine recht hast du ja in dem was du schreibst! |
Weil es in diesem Fall genau den gleichen im Internet gibt |
na und? |
Selbst eine Übersetzung eines Textes im Lateinunterricht läßt mehrere Lösungen zu, die alle richtig sind! Bei einer Analyse eines Textes kann man viel schreiben, das richtig ist, auch Sachen und Texte die inhaltlich gleich sind, aber zwei Texte (vermutlich über mehrere Seiten) die identisch sind, sind kein Zufall sondern eindeutig abgeschrieben. _________________
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Gast
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:22 Titel: |
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Ich versteh schon sehr gut was ihr meint und ihr habt ja auch recht!
Egtl bin ich auch nicht so kleinkariert, aber beweisen kann man es doch nicht, das jemand eine Analyse, zufälligerweise, genauso schreibt wie 5 Jahre zuvor Mister X im Internet.
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O.Roggisch
Europameister
Anmeldungsdatum: 09.11.2006 Beiträge: 3571
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Verfasst am: 9 Nov 2009 17:23 Titel: |
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Da würd ich mal ganz klar sagen, dass dein Freund ein ganz schöner Vollpfosten ist!
Also die Idee, über das Handy ins Internet zu gehen und eine Analyse rauszusuchen, ist ja gar nicht so dumm, die Umsetzung, das Gelesene aufs Papier zu bringen, dafür umso dümmer.
Hätte er wenigstens alles abgeändert und nur die inhaltlichen Thesen/Argumente übernommen, anstatt alles haargenau abzuschreiben, wäre im wohl nichts nachzuweisen gewesen.
Durch seine Dummheit kann man aber nur sagen:
Selbst Schuld und absolut verdient! _________________ "Bayern hat wieder einen König"
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