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Disziplinarkonferenz, was sind die möglichen Konsequenzen?

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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 14:36   Titel: Disziplinarkonferenz, was sind die möglichen Konsequenzen? Antworten mit Zitat

So!
Ähnlich wie bei Chris, ist es bei mir in der Schule gestern bzw heute eskaliert, ich hab im anderen Thread interessiert mit gelsen hab jetzt aber doch die ein oder andere Frage. Ich bin auch in der 13, allerdings nicht ganz ohne Vorgeschichte.
Ich hatte in der 10. Klasse ein Konferenz nach dem ich einem Mitschüler die Nase gebrochen habe, weil er mich und meine Familie aufs übelste Beschimpft hatte. (Ja mittlerweile weiss ich, dass das nicht angemessen war) Bei dieser Konferenz hab ich die Androhung eines schriftlichen Verweises bekommen, ausserdem musste ich einen Monat jeden Tag den Schulhof säubern.
Letztes Jahr hat mich meine Englischlehrerin beschuldigt sie auf dem Flur beleidigt zu haben, was sich aber als Falsch raus gestellt hat, genau wie die Beschuldigung ich hätte ihr einen Film geklaut. Diese Lehrerin ist vor einem Monat dann im Unterricht ausgerastet und hat dem Kurs vorgewurfen sie nicht leiden zu können, darauf hin hab ich den Fehler gemacht ihr zusagen, dass ich weiss das sie mich nicht leiden kann, wegen den oben genannten Vorfällen, seit dem hatte ich wieder Probleme mit der Schulleitung.
Dann ist es gestern in meinem Sowi Zusatzkurs eskaliert. Bei der Lehrerin bin ich auch nicht gerade beliebt weil ich ihr gesagt habe, dass ich nur in ihrem Kurs bin, weil ich es muss.
Dann wollte sie mir Gestern mein Handy abgenommen haben, weil ich es vor Unterrichtsbeginnn Lautlos gestellt habe. Ich wollte es ihr nicht geben, sie meinte sie würde es mit mir nach der Stunde ins Sekretäriat bringen, das fand ich in Ordnung, weil ich es als Volljähriger Schüler jederzeit wieder abholen kann. Da hat sie mir grinsend gesagt das die Sekretärin dann Feierabend hat. Da hab ich mich dann im Ton vergriffen und ihr gesagt das sie mein handy nie im Leben bekommt und dass das Ganze nur Schikane mir gegenüber wäre, sie mir zwei Fehlstunden aufschreiben soll weil ich nicht mehr in der Lage bin ihrem Unterricht zu follgen.
Heute hat mir der Schulleiter dann Follgendes ausgehändigt:

Sehr geehrter Herr adba

aufgrund ihres unverschämten Verhalten im unterricht von Frau J.Steffens am 15.Dezember 2009 in der 5. unterrichtsstunde schließe ich sie nach §53 Abs. 3 Nr. 3 Schulgesetz vom Unterricht in der Zeit vom 16. -18. Dezember 2009 aus. Der Unterrichtsstoff ist nachzuholen.

Eine Disziplinarkonferenz erfolgt nach den Weihnachtsferien


Jetzt hab ich die ein oder andere Frage, ersten mein Tutor mit dem ich gerne gesprochen hätte war heute nicht da, kann ich morgen in die Schule komme um mit ihm zu reden, oder verstößt das gegen die Suspendierung.
Zweitens was könnten die mögliche Konsequenzen der Konferenz sein?

Zuletzt bearbeitet von Gast am 16 Dez 2009 15:13, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 15:03   Titel: Antworten mit Zitat

Auch hier kann ich wieder nur von einem ähnlichen Beispiel berichten. Bei einer Suspendierung an unserer Schule war das gleich bedeutend mit einem Hausverbot. Aber hast du keine andere Möglichkeit, Kontakt mit deinem Tutor aufzunehmen? Email, Telefon, etc.? Wenn du keine Telefonnummer hast, dann schick irgendwen ins Sekretariat.
btw: Den Brief des Schulleiters find ich kein bisschen besser als dein Verhalten. "Unverschämt" darf meiner Meinung nach in so einem Brief nicht drin stehen.

Hast du für beide Vorfälle (gestern und neulich) Zeugen?
beste Grüße und nimm es nicht zu krass auf
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 15:07   Titel: Antworten mit Zitat

Du bist vom Unterricht befreit. Das heißt aber nicht, dass du das Schulgelände zwecks eines Gespräches mit deinem Tutor nicht betreten darfst. Aber vom Ding her kannst du ihn doch auch anrufen, oder nicht?

Was die Folgen der Konferenz sein können, weiß ich nicht, aber ich bin mir sicher, dass du für so ein Gespräch zur Schule darfst. Bist ja nicht im Unterricht.

EDIT: Hausverbot meine ich dürfen sie nur geben, wenn du handgreiflich geworden bist. Wenn es sich nur um verbale Auseinandersetzungen handelt geht das nicht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 15:10   Titel: Antworten mit Zitat


_Jannik_ hat folgendes geschrieben:


EDIT: Hausverbot meine ich dürfen sie nur geben, wenn du handgreiflich geworden bist. Wenn es sich nur um verbale Auseinandersetzungen handelt geht das nicht.


Ich hörte, dass man auch Hausverbot bekommt, wenn man nicht handgreiflich geworden ist. Derjenige war aber zu dem Zeitpunkt schon ein ehemaliger Schüler.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 15:12   Titel: Antworten mit Zitat

ne die nummer hab ich leider nicht, Zeugen hab ich zwar, aber für den letzten Vorfall hat die Lehrerin laut Schulleiter auch Zeugen, was ich mir gut Vorstellen kann, ich bin auf grund meiner direkten Art einem immer alles geradeaus ins Gesicht zu sagen nicht unbedingt beliebt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 15:13   Titel: Antworten mit Zitat

Zitat aus'm Schulgesetz vom genannten Absatz:
Ordnungsmaßnahmen sind
1. der schriftliche Verweis,
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
5. die Entlassung von der Schule,
6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde

Ich denke ein Gespräch mit deinem Tutor gehört nicht zu "sonstigen Schulveranstaltungen."
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 17:47   Titel: Antworten mit Zitat

ansonsten eltern miteinschalten, und die müssen dann mit allem drohenw as geht. Das ist das letzte was eine Schule brauchen kann.

So gings auch nem Schüler bei uns...hat im Unterricht iwas 2 oder 3 punkte(=5) bekommen, zu oberstufenleiter gegangen, das geschildert, weil diese Note völlig ungerechtfertigt war. Termin mit ihm, der Lehrerin ihm und seinen Eltern gemacht..und plötzlich bietet ihm die Lehrerin an das einfach sein zu lassen, sie hebt die Arbeit um 3 Punkte und die Epo um 3 Punkte an...

und da du in der 13 bist, also schon lange nichtmehr schulpflichtig bist du jederzeit berechtigt den Unterricht zu verlassen wenn du willst. Wird uns jedenfalls öfters angeboten Das ist kein unverschämtes verhalten(wenn es so war wie du schreibst). Eher das mit dem handy(von ihr) und dafür dürftest du ja zeugen haben...und sicherlich mehr als sie..
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 18:23   Titel: Antworten mit Zitat

Also das mit dem in dem Kurs sein hab ich wohl unverständlich Ausgedrückt, Schulpflichtig bin ich nicht mehr, aber von den Zensuren her ein recht guter, nur sitzt ich halt in diesem Sowi zusatzkurs weil ich den wählen musste... Und das hab ich ihr auch gesagt als sie gefragt hat warum ich immer so unmotiviert in ihrem Unterricht sitzte. Als "Alternative" hat sie mir gesagt ich könne ja einfach nicht mehr kommen, dass ich mein abi dann verkacke wäre die Folge, sowas find ich auch schon sehr provozierend.
Was die Zeugen angeht, hab ich heute Nachmittag mal ein bischen geschrieben und telefoniert und ich muss sagen meine Stufe enttäuscht ich noch mehr als ich gedacht hab. Wenn ich mich da jetzt einmische krieg ich nachher noch ne schlechtere Note, war bis auf wenige Aussnahmen die Standart antwort... Aber naja ich fahr morgen einfach mal in die Schule und rede mit meinem Tutor, mit dem kann ich eigentlich ganz gut

E. meine Eltern kann bzw will ich nicht einschalten, ich bin 19 und damit Volljährig kann also alles alleine klären, ausserdem ist mein Vater bei meiner letzten Konferenz schon auf 180 gewesen und meinte, wenn er noch mal in diesen laden muss, könnte es ungemütlich werden.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 18:46   Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte ich melde mich hier gleich auch mal. auch wenn ich selber Hilfe brauchte.

Mit dem Tutor reden ist verdammt wichtig. Ebenfalls weitere Lehrer finden. Hat mir beides sehr geholfen, auch wenn nicht alles durch ist.

Außerdem sind Zeugen wirklich wichtig. Hatte trotz meiner Art nicht so viel Probleme welche zu finden. Die meisten denken zwar am Anfang, dass es negativ auf sie zurückfällt, aber wenn du denen sagst, dass es um deinen Schulverbleib geht, wirst du sicher welche finden. So viel schlimmer kann deine Art nicht sein


Wünsch dir dabei natürlich viel Glück, weiß wie das ist
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 19:04   Titel: Antworten mit Zitat

Was ich ja noch interessant finde, ist der Absatz 6 des genannten Paragraphen.
Dort stehht:

6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen.

Hab gerade kein Kommentar des Nordrheinwestfälischen Schulgesetzes zur Hand, mich würde aber schon interessieren, ob dein Fall dringend ist. Meine Vermutung wäre, dass dem nicht so ist. Und wenn das so wäre, kam die Ordnungsmaßnahme formal nicht ordnungsgemäß zustande und ich würde ihr (mindestens) widersprechen.

Das ist aber natürlch alles nur die rechtliche Seite. Ob das die cleverste Vorgehensweise wäre dagegen vorzugehen, lasse ich mal dahingestellt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 19:52   Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich die Frage ob es das klügste ist die rechtliche Schiene zu fahren, grundsätzlich würde ich auch sagen akkut ist da wiedermal nichts gewesen, Leib und Leben von niemanden wurden überspitzt ausgedrückt gefährdet, also auch keine zwingende Voraussetzung für nee Suspendierung.

Das die Schule nicht betreten werden darf lese ich da nun nicht raus, von daher sollte der Besuch morgen kein Problem sein. Am Unterricht bzw. an Feiern etc. wird ja nicht teilgenommen. Würde morgen mal gucken ob man die eigenen Leute nicht Face to Face eher auf die eigene Seite ziehen kann, mit dem Telefon ist das immer so nee Sache, da fällt es leichter zu sagen zieh mich nicht mit rein.

Begründet ist der Ausschluss auch nicht wirlich.

Aber mal was anderes grundsätzliches. Da bin ich zu wenig im Recht drin, darf ein Lehrer eigentlich grundsätzlich ein Handy einkassieren. Würde behaupten ja, aber es muss nach der Stunde rausgegeben werden, wenn ich da richtig informiert bin, nichts zur Schulsekretärin oder sonstwohin.

Oder sehe ich das komplett falsch? Wenn nicht, könnte man sogar über nee Anzeige nachdenken.

EDIT

Das Ministerium sagt dazu das folgend

Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Nur zum einen ist das immer fraglich ob die Gerichte das auch so sehen, zum anderen Verhältnismäßigkeit etc. Naja das ist immer etwas schwierig.

Ich würde ja sagen das es nie erforderlich ist, da wohl kein Schüler so blöd ist, es danach nicht einfach leise zu schalten und wegzustecken, insofern ist die Aufrechterhaltung nie gefährdet, die Lehrer sehen das bestimmt anders.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 16 Dez 2009 20:01, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 20:01   Titel: Antworten mit Zitat

Handys dürfen einkassiert werden.

In den meisten Schulordnungen steht explitzit drin, dass Handys untersagt oder in der Stunde auszuschalten sind. Verstößt der Schüler dagegen, muss er mit der zeitweisen Wegnahme rechnen.

Und hier liegt auch der Knackpunkt. Definiere "zeitweise". Der Gesetzgeber und soweit ich weiß auch Gerichte haben hier keine absoluten Werte festgelegt. Maßstab ist also die Verhältnismäßigkeit. Dies eröffent natürlich einen Korridor, den keiner genau kennt. Unverhältnismäßig wäre bestimmt die Wegnahme über die Schulferien. Aber die Wegnahme für einen Tag oder zwei?

Mein Tipp: Handys im Unterricht einfach ausmachen, dann gibs auch kein Streß. So schwierig ist das gar nicht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 20:03   Titel: Antworten mit Zitat

Naja ändert aber nichts daran das man es mal vergessen kann. So klar ist die Sache nicht, einige schreiben es muss nach dem Unterricht, Schulveranstaltung etc. wiedergegeben werden. Das wurde hier ja explizit und mit Grinsen anders angekündig.

Wenn das so stimmt, was oben geschrieben wurde, würde ich glatt sagen die hat ihn auf dem kiecker und wollte bewusst provozieren.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 20:05   Titel: Antworten mit Zitat

Das ist halt so wie mit vergessenen Hausaufgaben. Auch da kann man das vergessen, muss aber natürlich mit Konsequenzen rechnen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 20:09   Titel: Antworten mit Zitat


fhk hat folgendes geschrieben:
Das ist halt so wie mit vergessenen Hausaufgaben. Auch da kann man das vergessen, muss aber natürlich mit Konsequenzen rechnen.


Nee da stellt man vorher die Frage, ob man für etwas was man nicht getan hat bestraft werden kann?

Normale Antwort lautet, natürlich nicht.

Dürfte aber nur in der ersten Stunde und nicht bei jedem Lehrer klappen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 20:30   Titel: Antworten mit Zitat

die Frau wollte mich provozieren, nicht zum ersten mal und mich zu provozieren leider nicht besonders schwer, alleine das Wegnehmen ist ein Frechheit, ich sehe jeden Tag mindestens 3 Leute mit dem Handy in der Schule. Ist aber natürlich leider keine Argumentationsgrundlage... Aber danke für die Gesetztestexte, damit lässt sich morgen schon eher ein bischen was bewegen. Ich guck morgen auch mal wie die Einstellung der anderen Lehrer in der Sache so ist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 21:23   Titel: Antworten mit Zitat


fhk hat folgendes geschrieben:

Und hier liegt auch der Knackpunkt. Definiere "zeitweise". Der Gesetzgeber und soweit ich weiß auch Gerichte haben hier keine absoluten Werte festgelegt. Maßstab ist also die Verhältnismäßigkeit. Dies eröffent natürlich einen Korridor, den keiner genau kennt. Unverhältnismäßig wäre bestimmt die Wegnahme über die Schulferien. Aber die Wegnahme für einen Tag oder zwei?


ebenfalls unverhältnismäßig. Wenn dir IRGENTWAS passiert, und du keine Hilfe rufen kannst, da dir dein handy fehlt? tja...3 mal darfste raten wer da die Schuld hat... Wegholen für die zeit des unterrichts, bzw aufenthalts an der schule okay, alles darüber hinaus ist unverhältnismäßig.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 21:51   Titel: Antworten mit Zitat

Hab vor einem Jahr mal eine Polizistin gefragt, ob die Lehrkräfte die Handys einsammeln dürfen. Viele Lehrer sagen ja in der Mittelstufe, dass die Handys bis zu den Sommerferien eingesammelt werden. Das ist aber nicht erlaubt. Erlaubt ist, dass das Handy bis zum Ende des Schultages eingezogen werden darf. Also auch über die eigentliche Stunde hinaus. Sie betonte aber ausdrücklich, dass es danach dem Schüler wieder zur Verfügung gestellt werden muss, da es sonst unter Diebstahl fallen würde.
So weit ein kleiner Exkurs.
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Gast





BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 22:31   Titel: Antworten mit Zitat


adba hat folgendes geschrieben:


E. meine Eltern kann bzw will ich nicht einschalten, ich bin 19 und damit Volljährig kann also alles alleine klären, ausserdem ist mein Vater bei meiner letzten Konferenz schon auf 180 gewesen und meinte, wenn er noch mal in diesen laden muss, könnte es ungemütlich werden.


Ohne dir zu nahe zu treten zu wollen, aber deine Eltern könnten der einzige Ausweg sein. Es ist auch nie und nimmer von Nachteil wenn dein Vater da drin auf 180 hochgeht. Denn sobald die Schulleitung nur im Ansatz Anzeichen sieht, das von Schulseite (in dem Falle von der Lehrerin) ein rechtlicher Fehler begangen wurde, werden die ganz schnell den Schwanz einziehen. Die haben nämlich dermaßen Angst vor nem juristischen Schritt deinerseits. Schüler werden im Allgemeinen in solchen Fällen vor Gericht/rechtlich bevorzugt, und das wissen die. Mit ein bisschen Druck (am allerbesten mit einem tobenden Vater) sollte man das eigentlich wieder geradebiegen können.

Der größte Chaot unsrer Jahrgangsstufe komtm seit Jahren nach jeder Aktion ungeschoren davon (und auch seine "Komplizen" ), da sein Vater rein recht renommierter Anwalt ist und jedes mal sofort beim Schulleiter auf der Matte steht
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BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 22:40   Titel: Antworten mit Zitat


Bigdom123 hat folgendes geschrieben:
Schüler werden im Allgemeinen in solchen Fällen vor Gericht/rechtlich bevorzugt, und das wissen die.


Bist du dir da sicher? Kann ich mir kaum vorstellen. Wenn man sich mal in die Situation versetzt würde ein Richter doch immer eher einem Erwachsenen Lehrer glauben schenken, als einem Schüler.
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BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 22:45   Titel: Antworten mit Zitat

So krass würd ichs nicht machen, da lernt man ja garnix allein zu machen.

Aber in solchen Fällen wirkt das Wunder...Weil viele Lehrer (die ich nunmal kenne, und das sind etwa 70-80%) trauen Schülern NICHTS zu, und sind natürlich IMMER im recht. Da kannste argumentieren wie du willst, die sehen es nicht ein.

Aber sobald da nen Vater(grade einer auf 180, kenn ich ) kommt überlegen die auch mal ob SIE was falsch gemacht haben können. Denn wenn daraus ernst wird(rechtlich) dann bekommen die richtige Probleme. Besonders wenn sich dann noch mehr Schüler(bzw deren Eltern) melden. Und da ziehen die meißten (die die ich kenne ) dann doch lieber den Schwanz ein ums mal so zu sagen, als das die sich irgentwas in ihrem (sicheren) Job verbauen.
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BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 22:57   Titel: Antworten mit Zitat


deSuff hat folgendes geschrieben:

Bigdom123 hat folgendes geschrieben:
Schüler werden im Allgemeinen in solchen Fällen vor Gericht/rechtlich bevorzugt, und das wissen die.


Bist du dir da sicher? Kann ich mir kaum vorstellen. Wenn man sich mal in die Situation versetzt würde ein Richter doch immer eher einem Erwachsenen Lehrer glauben schenken, als einem Schüler.


Da liegst du glaub ich ein wenig falsch.
Unsere Lehrer beklagen sich oft darüber, das sie rechtlich weit hinter Schülern stehen, ganz im Gegensatz zu früher...
Mittlerweile sind Lehrer schon verklagbar, wenn sie einen Schüler nur berühren.
Die Geschichte hat unsre Englisch-Lehrerin erst erzählt. Eine Kollegin bekam ernsthaften Ärger weil sie einen 18jährigen Schüler zur Aufmunterung nach einer schlechten Note an der Schulter getätschelt hat, und der sie daraufhin bei der Schulleitung wegen Belästigung angezeigt hat. Laut unsrer Lehrerin war der Junge damit im Recht, und wenn er seine Linie vor einem Zivilgericht fortgeführt hätte, wäre die Lehrerin wohl nicht mehr an dieser Schule tätig...

Die Gerichte sind da bei Minderjährigen-Geschichten sehr sensibel. Allein schon weil sich die Medien liebend gern auf solche Geschichten stürzen...
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BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 23:06   Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Bigdom123"]
adba hat folgendes geschrieben:

Denn sobald die Schulleitung nur im Ansatz Anzeichen sieht, das von Schulseite (in dem Falle von der Lehrerin) ein rechtlicher Fehler begangen wurde, werden die ganz schnell den Schwanz einziehen. Die haben nämlich dermaßen Angst vor nem juristischen Schritt deinerseits. Schüler werden im Allgemeinen in solchen Fällen vor Gericht/rechtlich bevorzugt


Seh ich anders... Gerade im genannten Fall würde ne Klage vermutlich eher nix bringen. Da hat die Schule, die den Lehrer wohl stärkt, die Asse in der Hand... "Beweispflicht"... Gleiches gilt fürs "Tätscheln"... Wenn der Direktor hinter den Kollegen steht, dann passiert da nix! Hab ich an meiner Schule schon oft genug gehört, dass Schülerinnen so Sportlehrer erpressen wollten. Keine Chance! Glaub der Story inkl "dann wäre die Lehrerin nicht mehr an dieser Schule" daher auch nicht! Wie gesagt, schon eher wenn der Direx darauf anspringt!
Einziger Fall, wo es für Lehrer eng wird, ist die Notenvergabe. Sobald ein Lehrer nicht nachweisen kann, welche Kriterien er für seine Noten verwendet und gar keine Aufzeichnungen vorweisen kann, dann hat ne Klage der Eltern meist Erfolg...
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BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 23:09   Titel: Antworten mit Zitat


Bigdom123 hat folgendes geschrieben:

deSuff hat folgendes geschrieben:

Bigdom123 hat folgendes geschrieben:
Schüler werden im Allgemeinen in solchen Fällen vor Gericht/rechtlich bevorzugt, und das wissen die.


Bist du dir da sicher? Kann ich mir kaum vorstellen. Wenn man sich mal in die Situation versetzt würde ein Richter doch immer eher einem Erwachsenen Lehrer glauben schenken, als einem Schüler.


Da liegst du glaub ich ein wenig falsch.
Unsere Lehrer beklagen sich oft darüber, das sie rechtlich weit hinter Schülern stehen, ganz im Gegensatz zu früher...
Mittlerweile sind Lehrer schon verklagbar, wenn sie einen Schüler nur berühren.
Die Geschichte hat unsre Englisch-Lehrerin erst erzählt. Eine Kollegin bekam ernsthaften Ärger weil sie einen 18jährigen Schüler zur Aufmunterung nach einer schlechten Note an der Schulter getätschelt hat, und der sie daraufhin bei der Schulleitung wegen Belästigung angezeigt hat. Laut unsrer Lehrerin war der Junge damit im Recht, und wenn er seine Linie vor einem Zivilgericht fortgeführt hätte, wäre die Lehrerin wohl nicht mehr an dieser Schule tätig...

Die Gerichte sind da bei Minderjährigen-Geschichten sehr sensibel. Allein schon weil sich die Medien liebend gern auf solche Geschichten stürzen...


Wenn es um sexuelle Belästigung oder andere "körperliche" Angelegenheiten geht kann ich mir das vorstellen, aber solange es um Aktionen geht, die den Unterricht stören und der Schüler nicht belästigt wird, kann ich mir kaum vostellen, dass ein Richter dem Schüler mehr glauben schenkt.

Iwie muss ein Lehrer ja für Ruhe sorgen können und wenn, wie in diesem Fall, der Lehrer es nun mal als Störung ansieht, wenn ein Schüler mit seinem Handy rumeiert, dann wird ein Richter glaubig nicht sagen, dass es in Ordnung ist. Wenn sowas nämlich in die Medien kommt, dann können Lehrer in Zukunft ja gar nicht mehr für Ruhe sorgen.
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BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 23:14   Titel: Antworten mit Zitat


yellow! hat folgendes geschrieben:

Einziger Fall, wo es für Lehrer eng wird, ist die Notenvergabe. Sobald ein Lehrer nicht nachweisen kann, welche Kriterien er für seine Noten verwendet und gar keine Aufzeichnungen vorweisen kann, dann hat ne Klage der Eltern meist Erfolg...


Wobei auch hier die Gefahr besteht, dass ein Lehrer im Notfall immer auch später noch Noten so hinbiegen kann, dass es ihm passt. Es kann ja keiner kontrollieren wann und wie er sich diese Noten notiert hat. (vor allem bei mündlichen Noten)

Gibt genug Lehrer die einfach nach Eindruck benoten und wenn man dann nachhakt, drehen sie es sich so hin, wie es ihnen passt. In vielen Fächern gibt es halt kaum Transparenz in der Benotung.
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