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Bildungsurlaub

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Gast





BeitragVerfasst am: 10 März 2010 13:40   Titel: Bildungsurlaub Antworten mit Zitat

Also ich arbeite im öffentlichen Dienst (Bundesagentur für Arbeit) seit 6 Monaten und nun stellt sich mir die Frage, hab ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ab wann hat man überhaupt Anspruch und wie lange?
Macht es einen Unterschied ob man eine Fest- oder befristete Stelle hat?
Jemand hier der sich damit auskennt?
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Gast





BeitragVerfasst am: 10 März 2010 13:51   Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie in der Regel nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit.

Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt meistens 5 Tage pro Jahr, wobei der Bildungsurlaub auch innerhalb von 2 Jahren zu einem Block von 10 Tagen zusammengefaßt werden kann.
Dies ist bei Sprachkursen besonders empfehlenswert.

Der Arbeitgeber muß rechtzeitig schriftlich informiert werden. Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, darf dieser nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet werden. Für die Dauer des Bildungsurlaubs erhalten Sie weiter Ihr reguläres Gehalt.


http://www.sprachurlaub.de/service/bildungsurlaub.htm


Wichtig dabei aber wohl das Bundesland in dem man arbeitet, da eben die Regelungen abweichen.
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