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Adrian Mutu - 17 Mios. für eine Prise Kokain?

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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jul 2010 00:51   Titel: Re: Gehts noch? Antworten mit Zitat


Vermouth hat folgendes geschrieben:

amikaro hat folgendes geschrieben:

JJ 10 hat folgendes geschrieben:

Ja und Todesstrafe für Kinderschänder...


Die Ironie in deinem Beitrag ist mir ersichtlich. Dennoch möchte ich dich bitten, mit solche Aussagen vorsichtig zu sein oder zumindest mit entsprechenden Smileys deine Intention zu verdeutlichen.

...


Sorry für das kurze OT, aber gibt es hier nicht eine gewisses Recht zu freier Meinungsäußerung? Selbst wenn diese Bemerkung ernst gemeint gewesen wäre, und JJ in Ausnahmefällen für die Todesstrafe wäre, wäre das absolut legitim! Mag solche unbegründeten Gängelungen einfach nicht.

Dafür ist keine Entschuldigung seitens JJ10 angebracht, sondern des Mods amikaro, der sich diesen Fehlgriff geleistet hat...

BTT: Wir sprechen hier nicht von einer Strafe für Mutu, sondern von einem zivilrechtlichen Schadensersatz! Und den hat Mutu durch sein strafbares Verhalten hervorgerufen. Chelsea hätte bei Weiterbeschäftigung den schlechten Ruf riskieren müssen, dass sie das Verhalten ihrer Profis einen Dreck schert, das war ihnen nicht zumutbar, die Auflösung des Vertrags also gerechtfertigt.

Wenn mir jemand die Scheibe einwirft ist es mir egal ob er 2000 € oder 10000 € verdient. Er hat die Scheibe zu bezahlen. Und wenn jemand jemanden krankenhausreif schlägt, hat er die Kosten zu bezahlen, egal ob er dadurch seinen Lebensstil aufgeben muss. Und wenn wer kokst, und dadurch (durch Autounfall, Unfähigkeit vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen) einen Schaden anrichtet, hat er den Schaden zu ersetzen.

Es ist auch erstmal zweitrangig ob er sich das leisten kann! Hier ist Chelsea der Betroffene (auch wenn Mutu auf den ersten Blick der Underdog ist, er ist der Übeltäter)


Ich bin persönlich kein Fan dieser komischen +1 Kommentare oder des *unterschreib* Dings, aber von der Argumentation her ist dieser Beitrag den anderen einfach mal 17 Schulklassen und entscheidenderweise genau ein stichhaltiges Argument voraus.
Ich kann auch von meinem Arbeitsvetrag oder Bauchgefühl aus kommen, aber hier liegt eine ganz klare Kombination aus Rechtsfall und Moral vor. Der User hier hat vollkommen Recht. Nicht weil ich seine Meinung 100 prozentig teile, sondern weil die anderen hier nicht argumentieren können.
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Gast





BeitragVerfasst am: 15 Jul 2010 23:00   Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man so auch nicht stehen lassen. Es gab natürlich auch Pro-Mutu-Argumente, die durchaus inhaltliche Substanz hatten. Im Übrigen wären 17 Schulkkassen Vorsprung nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal, wenn man genau drüber nachdenkt!
Dass man Mutu grundsätzlich verklagen kann, sollte Chelsea unbenommen sein. Es ist auch sicher das gute Recht das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Summe kann auch unabhängig vom Gehalt des Beschuldeten fixiert werden.

Ab hier wird es allerdings knifflig.
Mir erscheint nicht logisch, dass man eine private Verfehlung derart in den Kontext stellen kann, so dass in der Konsequenz eine Vereinschädigung entsetht und wir rechtlich in einen Bereich kommen, der nahezu unmessbar ist, was absolute Zahlen angeht.
Bis jetzt ist ja offensichtlich nur das CAS involviert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil bspw. vor einem Bundesgericht Bestand hätte. man würde einen extrem folgeschweren Präzedenzfall schaffen.
Wie würde man z.B. Boateng in seiner Berliner Zeit oder Sven Scheuer nach einem krakeligen Discobesuch belangen?
Das muss aus meiner Sicht klar getrennt sein und unter vertretbarem Risiko des Vereins gebucht werden, weil es einfach keine skalierbaren Wertigkeiten geben kann.
Der Verein entlohnt ja auch nicht gesondert Ibrahimovic, wenn er Prinzessin Madeleine heiratet oder van Bommel, weil er bei einer Indien-Reise dem Dalai Lama das Leben rettet! Hier könnte zweifelsohne ein Imagegewinn belegt werden.

Die Argumentation steht aus meiner Sicht seitens Chelsea doch auf sehr wackeligen Beinen, denn man sieht ja eindeutig, dass Mutu sowohl in der Lage ist, seine Leistung weiter abzurufen, als auch nicht unbedingt als schwer vermittelbar bezeichnet werden darf.

Ich kann also nur das Argument Vertragsauflösung abnicken, die Regressansprüche seh ich nur bedingt, da es hier nur um eine indirekte und vor allem nicht klassifizierbare Schädigung geht.
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