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Dringend: Plakatte überklebt

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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Okt 2010 18:17   Titel: Dringend: Plakatte überklebt Antworten mit Zitat

Moinsen evtl. ist ja ein Jurastudent hier,
habe eine dringende Frage. Und zwar wurden Plakate von einer Veranstatlung mit Plakaten unserer Veranstaltung überklebt. Dabei kam es nun dazu, dass der Veranstalter uns eine Rechnung zugeschickt hat, mit Arbeitskosten, Fahrtkosten für das neu anbringen und Nutzung der Werbeflächen.
Nun ist die Frage, ob wir die Rechnung bezahlen sollten, bzw. wo ist gereglet, wie hoch diese sein darf. Man droht uns morgen ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten sollten wir nicht bezahlen. Was würde dann auf uns zukommen, bzw. sollte man so etwas üerhaupt so weit kommen lassen?
Wie ist die Rechtslage dort?

Gruß,
Spok
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Okt 2010 19:28   Titel: Antworten mit Zitat

Da sind noch einige Fragen offen.
Wem gehört die Werbefläche bzw hat er diese gemietet ?
War seine Veranstaltung bereits abgelaufen ?

Bei Plakaten, die an "freien" Plakatwänden hängen, dürfte dieser "Schadenersatz" aber schwer fraglich sein.

Ansonsten gilt bei Beschädigung anderleuts Sachen der Sachwert. Dürfte bei gedruckten Plakaten vielleicht 20 Cent ausmachen, es sei denn, er hat Goldblättchen oder filigrane Steinmetzarbeiten aufgehangen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Okt 2010 20:11   Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Der Sachwert ist lächerlich. Aber der Aufwand, der betrieben werden muss, wenn irgendwelche *** deine (angemieteten) Plakatflächen überkleistern ist enorm.

Anfahrt, neu Aufhängen etc., da hängt ein Personalaufwand dahinter. Dazu kommt der Zeitwert der verloren gegangenen Nutzung... der ist dann aus der Fremde schwer einzuschätzen.

Da kommt schon ein wenig zusammen. Und ja, es ist enorm ärgerlich und absolut richtig, das in Rechnung zu stellen! Und wenn nur aus Prinzip...
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 09:18   Titel: Antworten mit Zitat

<- Jurastudent


die allerwichtigste Frage wäre wohl, ob es seitens des "Klägers" speziell angemietete Werbeflächen waren oder einfach irgendwo, quasi in der Uni am schwarzen Brett...
Auf angemietete Flächen hat er einen Anspruch (da kann im Übrigens noch genauso eine SE-Forderung des Werbeflächenvermieters auf euch zukommen), irgendwo wild rumkleben darf jeder wie er will (zu 99% geh ich zumindest mal davon aus)
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 12:25   Titel: Antworten mit Zitat


thojacko hat folgendes geschrieben:
irgendwo wild rumkleben darf jeder wie er will (zu 99% geh ich zumindest mal davon aus)


Davon würd ich nicht ausgehen - selbst wenn man nur einen Werbesticker auf einen Ampelpfosten klebt kann die Stadtverwaltung das Ding reinigen lassen und dir die Rechnung schicken.

Alles weitere wurde ja bislang schon erläutert. Wichtig wird sein, ob es freie Werbeflächen waren oder ob diese irgendwo gemietet werden mussten.

Tipp am Rande: Bevor man öffentlich alles zukleistert machts mehr Sinn bei Verkehrsbetrieben und im Einzelhandel anzufragen ob man seine Plakate nicht irgendwo im Eingangsbereich oder eben in Bussen/Bahnen anbringen darf. Liegt halt immer dran was das für eine Veranstaltung ist - gemeinnützige Sachen oder Partys von irgendwelchen Trägern (Kirchen, Schulen ...) wirst da leichter los als irgendwelche 15 EUR - Tod-Plakate
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 12:29   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

thojacko hat folgendes geschrieben:
irgendwo wild rumkleben darf jeder wie er will (zu 99% geh ich zumindest mal davon aus)


Davon würd ich nicht ausgehen - selbst wenn man nur einen Werbesticker auf einen Ampelpfosten klebt kann die Stadtverwaltung das Ding reinigen lassen und dir die Rechnung schicken.



Ja, das ist mir schon klar

Ich meinte im Verhältnis zu demjenigen, der sein Plakat dadrunter hat, der kann da kein Recht geltend machen.
Dass es Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen kann, sollte jedem klar sein
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 14:39   Titel: Antworten mit Zitat

Sind Werbeflächen auf Privatgrundstücken. Die haben bei den Leute nachgefragt ob die dort Ihre Pappdinger hinsetzen können, und die haben dann 2 Eintittskarten dafür bekommen.

Das ganze passierte halt von unserem Verein aus. Dabei wissen wir nciht, wer genau dafür schuldig ist, bzw. ein Bekannter sogar der nicht im Verein ist. Es gab ja auch keine Anweisung von uns, also seitens des Vorstandes die zu überkleben.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 14:55   Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke der Verein muss dafür haften, da er auch den Vorteil aus der Sache zieht und zumindestens die Plakate bereit gestellt hat.
_________________





25 Mai 2013 London Calling!!!!
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BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 15:11   Titel: Antworten mit Zitat

Jo, da die Person im Auftrag des Vorstands handelte, haftet der Vorstand...


...sagt der Nicht-Jurist.
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 15:16   Titel: Antworten mit Zitat


Eisgold hat folgendes geschrieben:
Jo, da die Person im Auftrag des Vorstands handelte, haftet der Vorstand...


...sagt der Nicht-Jurist.


Wobei immernoch die Frage im Raum steht, ob die Fläche offiziell angemietet wurde - also von dem der jetzt Kohle will - oder ob dort jeder rumkleistern darf der sich das "okay" von den Hausbewohnern/-eigentümern geholt hat.
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 15:19   Titel: Antworten mit Zitat

Die handelten ja nicht im Auftrag des Vorstandes
Wir haben das ja nicht angeordnet das zu überkleben.
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 15:23   Titel: Antworten mit Zitat

Naja gut.

Ob es nun offene Werbeflächen sind, oder "gemietete" wie die andere Variante wäre.

Es waren Werbeschilder von einem anderen Veranstalter, und diese hat kein anderer zu benutzen. Ist ja immerhin sein Eigentum oder sehe ich da was falsch?

Also ist es vollkommen egal wo diese hängen oder stehen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 15:35   Titel: Antworten mit Zitat


sushi2000 hat folgendes geschrieben:
Die handelten ja nicht im Auftrag des Vorstandes
Wir haben das ja nicht angeordnet das zu überkleben.


Darum geht es aber nicht. Ihr seid m. E. dafür verantwortlich. dass euren Erfüllungsgehilfen die Regeln - wo darf ich was aufhängen und wo nicht - bekannt sind. Wurden die Plakatkleber z. B. von euch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass es evtl. Verboten sein kann, bestehende Plakate einfach zu überkleben, habt ihr eure Leute schlecht vorbereitet und müsst auch die Konsequenzen dafür tragen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Okt 2010 15:44   Titel: Antworten mit Zitat


Yudas hat folgendes geschrieben:
Naja gut.

Ob es nun offene Werbeflächen sind, oder "gemietete" wie die andere Variante wäre.

Es waren Werbeschilder von einem anderen Veranstalter, und diese hat kein anderer zu benutzen. Ist ja immerhin sein Eigentum oder sehe ich da was falsch?

Also ist es vollkommen egal wo diese hängen oder stehen.


Wenn es offene Werbeflächen waren, können die aber die Rechnung für neues bekleben, Material etc. in die Tonne hauen. Wenn ich diese Werbeflächen für mich nutze muss ich damit rechnen das andere mich dann überkleben. Ein Recht das genau meine Schilder da hängen bleiben hab ich dann nicht. Wie sich das mit Sachbeschädigung etc. verhält müssten dann die Juristen hier beurteilen. Aber auch hier denke ich, dass ich mit dem Risiko überklebt zu werden leben muss, wenn dort jeder werben darf wie er will.

Hatte der nette Mensch, der nun die Rechnung verfasst hat, die Werbefläche offiziell angemietet, kann er die Rechnung durchaus stellen, er hat ja für die Mietzeit das Besitzrecht an der ganzen Tafel, einem Teil davon oder wie auch immer.
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