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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2011 13:38 Titel: |
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Zunächst einmal muss man zwischen Zivilklage und Strafklage unterscheiden, da sich die Rechtsfolgen komplett unterscheiden!
Vorliegend wurde dem Kläger ein zivilrechtlicher Anspruch, nämlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugesprochen, daher kann hier das Motto "in dubio pro reo" bzw. "im Zweifel für den Angeklagten" schon keine Anwendung finden.
Letztendlich müsste man das Urteil gelesen haben, um inhaltlich wirklich etwas sagen zu können, aber offensichtlich haben Strafrichter und Zivilrichter die Sache etwas anders beurteilt.
Wobei ich der Argumentation, dass man mit "so etwas" rechnen müsste, wenn man einen solchen Sport betreibt, absolut nicht folgen kann! Das hiesse ja, dass ich konkludent darin einwilligen würde, dass mir jemand absichtlich das Bein bricht! Absoluter Quatsch!
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2011 14:49 Titel: |
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Sirchi hat folgendes geschrieben: |
Zunächst einmal muss man zwischen Zivilklage und Strafklage unterscheiden, da sich die Rechtsfolgen komplett unterscheiden!
Vorliegend wurde dem Kläger ein zivilrechtlicher Anspruch, nämlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugesprochen, daher kann hier das Motto "in dubio pro reo" bzw. "im Zweifel für den Angeklagten" schon keine Anwendung finden.
Letztendlich müsste man das Urteil gelesen haben, um inhaltlich wirklich etwas sagen zu können, aber offensichtlich haben Strafrichter und Zivilrichter die Sache etwas anders beurteilt.
Wobei ich der Argumentation, dass man mit "so etwas" rechnen müsste, wenn man einen solchen Sport betreibt, absolut nicht folgen kann! Das hiesse ja, dass ich konkludent darin einwilligen würde, dass mir jemand absichtlich das Bein bricht! Absoluter Quatsch! |
Aber jeder Fußballer weiß nunmal, dass es beim Fußball auch mal härter zu gehen kann und das ist schon seit 100 Jahren so.
Sowas von wegen Schmerzensgeld macht den Fußball doch nur kaputt ! Gerade die Zweikämpfe und Emotionen sind doch das was den Fußball so besonders machen. Würde es jetzt dieses Schmerzensgeld geben, würden bestimmt viel weniger Zweikämpfe stattfinden und der Fußball würde immer mehr den Basketball usw. ähnen.
Wieso muss man eigentlich immer noch irgendwo Änderungen durchführen. Es hat doch vor 20 Jahren auch keiner Schmerzensgeld gebraucht und da würde mindestens genauso hart gespielt.
Und wenn ihr jetzt mit absichtlichen Fouls kommt, dann will mal gerne den sehen, der bei jeden Foul sagen kann ob es Absicht oder nicht war. Das ist nämlich so gut wie unmöglich....
Lasst den Fußball doch einfach so wieder ist !! Es ist schon schlimm genug das sich bei den Spielern nur noch alles um Geld dreht und ein Verein nach den anderen in den Händen von Investoren gerät....
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2011 15:42 Titel: |
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SVW_Basti hat folgendes geschrieben: |
Wieso muss man eigentlich immer noch irgendwo Änderungen durchführen. |
Welche Änderung meinst du denn?
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2011 15:46 Titel: |
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SVW_Basti hat folgendes geschrieben: |
Sirchi hat folgendes geschrieben: |
Zunächst einmal muss man zwischen Zivilklage und Strafklage unterscheiden, da sich die Rechtsfolgen komplett unterscheiden!
Vorliegend wurde dem Kläger ein zivilrechtlicher Anspruch, nämlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugesprochen, daher kann hier das Motto "in dubio pro reo" bzw. "im Zweifel für den Angeklagten" schon keine Anwendung finden.
Letztendlich müsste man das Urteil gelesen haben, um inhaltlich wirklich etwas sagen zu können, aber offensichtlich haben Strafrichter und Zivilrichter die Sache etwas anders beurteilt.
Wobei ich der Argumentation, dass man mit "so etwas" rechnen müsste, wenn man einen solchen Sport betreibt, absolut nicht folgen kann! Das hiesse ja, dass ich konkludent darin einwilligen würde, dass mir jemand absichtlich das Bein bricht! Absoluter Quatsch! |
Aber jeder Fußballer weiß nunmal, dass es beim Fußball auch mal härter zu gehen kann und das ist schon seit 100 Jahren so.
Sowas von wegen Schmerzensgeld macht den Fußball doch nur kaputt ! Gerade die Zweikämpfe und Emotionen sind doch das was den Fußball so besonders machen. Würde es jetzt dieses Schmerzensgeld geben, würden bestimmt viel weniger Zweikämpfe stattfinden und der Fußball würde immer mehr den Basketball usw. ähnen.
Wieso muss man eigentlich immer noch irgendwo Änderungen durchführen. Es hat doch vor 20 Jahren auch keiner Schmerzensgeld gebraucht und da würde mindestens genauso hart gespielt.
Und wenn ihr jetzt mit absichtlichen Fouls kommt, dann will mal gerne den sehen, der bei jeden Foul sagen kann ob es Absicht oder nicht war. Das ist nämlich so gut wie unmöglich....
Lasst den Fußball doch einfach so wieder ist !! Es ist schon schlimm genug das sich bei den Spielern nur noch alles um Geld dreht und ein Verein nach den anderen in den Händen von Investoren gerät.... |
Das ist ja mal ne geile Argumentation. Wenn der einzige Grund der dagegen spricht der ist, dass man will dass sich mal nichts verändert ist ja alles okay. Ich bin froh dass sich im Fußball viel ändert und dass Spiele heute anders aussehen als damals zu Zeiten Beckenbauers und Netzers. Bekanntlich ändern sich Taktik und Athletik fortwährend. Das Spiel lebt und so muss man ab und an auch in den Rahmenbedingungen änderungen durchführen. Hat jetzt nichts mit dem Thema zu tun, aber "lasst doch den Sport wie er ist" ist m.E. keine Diskussionsgrundlage!
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2011 16:50 Titel: Re: Schmerzensgeld |
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OF/FFM hat folgendes geschrieben: |
Wo kämen wir denn dahin? Nach einem üblen Foul Schmerzensgeld ist absoluter Blödsinn...Fussball ist eben nicht basketball außerdem sind die Profis doch sowieso alle so verwöhnt, für das Geld was die bekommen würde ich mir auch auf die Beine geben lassen!!!!!! |
Alleine das zeigt mir das du noch nie ein Basketballspiel gesehen hast. Über den Rest schweige ich mal lieber.
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2011 01:14 Titel: |
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Ferm79 hat folgendes geschrieben: |
SVW_Basti hat folgendes geschrieben: |
Sirchi hat folgendes geschrieben: |
Zunächst einmal muss man zwischen Zivilklage und Strafklage unterscheiden, da sich die Rechtsfolgen komplett unterscheiden!
Vorliegend wurde dem Kläger ein zivilrechtlicher Anspruch, nämlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugesprochen, daher kann hier das Motto "in dubio pro reo" bzw. "im Zweifel für den Angeklagten" schon keine Anwendung finden.
Letztendlich müsste man das Urteil gelesen haben, um inhaltlich wirklich etwas sagen zu können, aber offensichtlich haben Strafrichter und Zivilrichter die Sache etwas anders beurteilt.
Wobei ich der Argumentation, dass man mit "so etwas" rechnen müsste, wenn man einen solchen Sport betreibt, absolut nicht folgen kann! Das hiesse ja, dass ich konkludent darin einwilligen würde, dass mir jemand absichtlich das Bein bricht! Absoluter Quatsch! |
Aber jeder Fußballer weiß nunmal, dass es beim Fußball auch mal härter zu gehen kann und das ist schon seit 100 Jahren so.
Sowas von wegen Schmerzensgeld macht den Fußball doch nur kaputt ! Gerade die Zweikämpfe und Emotionen sind doch das was den Fußball so besonders machen. Würde es jetzt dieses Schmerzensgeld geben, würden bestimmt viel weniger Zweikämpfe stattfinden und der Fußball würde immer mehr den Basketball usw. ähnen.
Wieso muss man eigentlich immer noch irgendwo Änderungen durchführen. Es hat doch vor 20 Jahren auch keiner Schmerzensgeld gebraucht und da würde mindestens genauso hart gespielt.
Und wenn ihr jetzt mit absichtlichen Fouls kommt, dann will mal gerne den sehen, der bei jeden Foul sagen kann ob es Absicht oder nicht war. Das ist nämlich so gut wie unmöglich....
Lasst den Fußball doch einfach so wieder ist !! Es ist schon schlimm genug das sich bei den Spielern nur noch alles um Geld dreht und ein Verein nach den anderen in den Händen von Investoren gerät.... |
Das ist ja mal ne geile Argumentation. Wenn der einzige Grund der dagegen spricht der ist, dass man will dass sich mal nichts verändert ist ja alles okay. Ich bin froh dass sich im Fußball viel ändert und dass Spiele heute anders aussehen als damals zu Zeiten Beckenbauers und Netzers. Bekanntlich ändern sich Taktik und Athletik fortwährend. Das Spiel lebt und so muss man ab und an auch in den Rahmenbedingungen änderungen durchführen. Hat jetzt nichts mit dem Thema zu tun, aber "lasst doch den Sport wie er ist" ist m.E. keine Diskussionsgrundlage! |
Ja was ich seit geraumer Zeit bei den meisten Spieler vermisse ist nunmal die Leidenschaft. Bei den meisten Spielern dreht sich alles nur noch um Geld Geld Geld. In England ist fast jeder 2te Verein in Hand eines Investors und in der Bundesliga gibt es auch schon 3 Vereine die von irgendwelchen Leuten Geld bekommen. Was ich damit sagen will ist, dass wenn es dieses Schmerzensgeld geben würde, dass die Spieler dann noch weniger in die Zweikämpfe gehen würden um ja kein Geld bezahlen zu müssen...
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2011 01:24 Titel: |
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Also ich schildere mal einen Fall aus der Freizeitliga:
Spieler sagt zu Gegenspieler(nachdem er ihn provoziert hatte): "Bei der nächsten Aktion hau ich dich um!" Gesagt - getan. Gegenspieler muss vom Platz getragen werden...
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2011 01:32 Titel: |
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moravito hat folgendes geschrieben: |
Also ich schildere mal einen Fall aus der Freizeitliga:
Spieler sagt zu Gegenspieler(nachdem er ihn provoziert hatte): "Bei der nächsten Aktion hau ich dich um!" Gesagt - getan. Gegenspieler muss vom Platz getragen werden... |
klar gehört sich das nicht, da stimme ich dir auch zu aber was provoziert er ihn auch und wer bitte sehr will entscheiden ob es Absicht war oder nicht nicht ?
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Käviehn
Weltmeister
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 11892
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Verfasst am: 23 Jan 2011 01:39 Titel: |
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Für mich sollte so eine Klage auch nur durchgehen wenn die Absicht eindeutig erkennbar ist.
Letztendlich muss das der Richter entscheiden, wie das halt immer ist.
Bsp: Sprintduell, der Spieler guck über die Schulter und dann kommt ein Ellenbogenschlag. Dann muss sowas auch angezeigt werden können.
Wenn ich dann aber Szenen sehe wie die Bspweise von Younga Mouhani. Das ist doch klar, dass er zum Ball gehen will. Bzw. man kann auf jeden Fall keine Absicht nachweisen. _________________
25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2011 10:17 Titel: |
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Ich versuch das mal aufzufächern:
1. Grundsätzlich ist kann nach deutschem Zivilrecht bei jeder - auch nur leicht fahrlässigen - Körper- und Gesundheitsverletzung einerseits Ersatz der Heilbehandlungskosten verlangt werden, andererseits eine sog. billige Entschädigung in Geld, sprich Schmerzensgeld verlangt werden. Diese ist in Deutschland i. Ü. meist sehr gering.
Natürlich müssen die Umstände, die jemanden dazu berechtigen dies zu fordern entsprechend schlüssig vorgetragen werden. Das bedeutet, dass erstmal den Kläger - also den Geschädigten - die Beweislast für seinen Anspruch trifft.
2. Bei Hobby-, Amateur- und Profisport wird von diesem Grundsatz allerdings abgewichen. Einerseits besteht weitestgehend Einigkeit darüber, dass Sport jedenfalls im gewissen Rahmen eine eigenverantwortliche Selbst- und Fremdgefährdung darstellt, so dass Verletzungen in einem gewissen Rahmen ins "Betriebsrisiko" fallen, dass jeder selbst zu tragen hat.
Andererseits darf dieser Rahmen nicht zu groß sein. Maßstäbe sind dabei, Art und Umfang des Regelverstoßes, Art der Verletzung, deren Dauer und natürlich inwieweit ein Verschulden der Beteiligten vorliegt.
Wo nun die genau Grenze zu ziehen ist, ist ein Frage die soweit ich weiß häufig diskutiert wird. Wie hier schon genannt wurde, kommt es dabei auf den Einzelfall an, inwieweit welche Umstände bewiesen werden können. Wichtig ist aber, dass in Vergangenheit oft schon ein grob fahrlässiges Foul mit entsprechend erheblichen Folgen ausreichte um sich in der Zivilgerichtsbarkeit wiederzufinden.
3. Dem Weg in die Zivilgerichtsbarkeit kann durch Verbands- und Vereinssatzungen ein sog. Schiedsverfahren vorgeschaltet werden. Dieser Satzung unterwirft jeder Spieler, wenn er dem Vereinbeitritt und am Verbandssport teilnimmt. Schiedsverfahren laufen anders ab, als gewöhnliche zivilgerichtliche Verfahren. Meist ist den Parteien daran gelegen die Sache schnell und günstig zu erledigen und vor allem internes auch intern zu regeln.
Allerdings werden diese Schiedsgerichte häufig nicht in Fällen vorgeschaltet, in denen es um erhebliche Körperverletzungen geht, bzw kommt es da auch auf die jeweilige Satzung an. Ob das bundeseinheitlich durch den DFB u.ä. geregelt ist weiß ich leider nicht. Nach Durchführung des Schisverfahrens steht jedenfalls nur der Weg zum Oberlandesgericht offen, dass dann auch letztinstanzlich entscheidet und den Schiedsspruch - der grds rechtlich bindend ist und anderweitiger Klageerhebung entgegensteht - nur im Falle erheblicher Mängel oder der Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung aufhebt.
4. Die meisten Fälle werden aber vermutlich durch die Schiedsgerichte entschieden und keiner kriegt es mit. Denn im Unterschied zu gewöhnlichen Gerichtsverfahren sind Schiedsverfahren nicht öffentlich und daher kann deren Inhalt auch nicht an die Presse weitergegeben werden, es sei denn eine Partei macht das selbst, was so gut wie nie vorkommt. Im Rahmen dieser Verfahren werden allerdings auch Schmerzensgelder zugesprochen und das nicht erst seit gestern. Der Unterschied ist nur, dass es niemand mitbekommt außer den Beteiligten.
5. Mein Fazit ist also, dass Schmerzensgeld jedenfalls in bestimmten Fällen angemesse ist und auch häufig zugesprochen wird, allerdings sind im Hobby- und Amateursport die Summen kaum der Rede wert. Unter Profis kommt es meist nicht dazu, dass nach außen kommuniziert wird, ob und wieviel gezahlt wird, denn die Schiedsgerichtsverfahren werden vom DFB mit Argusaugen überwacht und es wird dafür Sorge getragen, dass nichts nach außen tritt.
Weiter muss man auch mal sagen, dass der Artikel im Eröffnungspost populistischer nicht sein könnte. Da steckt immer mehr dahinter, als es so ein Käseblatt uns verkaufen will. Ich kenne den Fall nicht in den Details, aber Leute, mal ehrlich, was für ein Foul muss das gewesen sein, dass sich der andere Spieler Waden- und Schienbein bricht? Was für ein Wucht muss dahinter stecken? wie konnte es dazu kommen? Da sind nur wenige Szenarien denkbar in denen ausreichend Kraft auf das Bein des Gegners wirkt um ein solche Verletzung hervorzurufen. Bei nem Presschlag ist sowas meines Wissens noch nicht passiert, und hier war wohl ziemlich klar der Ball nicht mehr im Spiel oder nicht? Nett ist ja auch, dass der Artikel den genauen Hergang nicht schildert, denn so könnte man sich ja auch ein treffenderes Bild von der Sache machen. Aber das wollte der Autor auch gar nicht. Hauptsache Pankimache und Volksverdummung.
Und um das auch nochmal klar zu sagen: Richter sind keine dummen Menschen, die anderen einfach nur ungerecht was reindrücken wollen und das grundlos und überhaupt nur willkürlich und gemein entscheiden. Wenn der Richter/ die Richterin in diesem Fall 2000€ für angemessen hilet, dann hatte das eine Grund. Im Unterschied zu den Summen, die ich in diesem Zusammenhang kenne, ist dieser Betrag sehr hoch, was ebenfalls darauf hindeutet, dass der nette Kapitän, der ja so verantwortungsvoll sein soll, ganz sicher nen Bock geschossen hat, als den anderen umgehauen hat.
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2011 11:02 Titel: |
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Muppets hat folgendes geschrieben: |
Ich versuch das mal aufzufächern:
1. Grundsätzlich ist kann nach deutschem Zivilrecht bei jeder - auch nur leicht fahrlässigen - Körper- und Gesundheitsverletzung einerseits Ersatz der Heilbehandlungskosten verlangt werden, andererseits eine sog. billige Entschädigung in Geld, sprich Schmerzensgeld verlangt werden. Diese ist in Deutschland i. Ü. meist sehr gering.
Natürlich müssen die Umstände, die jemanden dazu berechtigen dies zu fordern entsprechend schlüssig vorgetragen werden. Das bedeutet, dass erstmal den Kläger - also den Geschädigten - die Beweislast für seinen Anspruch trifft.
2. Bei Hobby-, Amateur- und Profisport wird von diesem Grundsatz allerdings abgewichen. Einerseits besteht weitestgehend Einigkeit darüber, dass Sport jedenfalls im gewissen Rahmen eine eigenverantwortliche Selbst- und Fremdgefährdung darstellt, so dass Verletzungen in einem gewissen Rahmen ins "Betriebsrisiko" fallen, dass jeder selbst zu tragen hat.
Andererseits darf dieser Rahmen nicht zu groß sein. Maßstäbe sind dabei, Art und Umfang des Regelverstoßes, Art der Verletzung, deren Dauer und natürlich inwieweit ein Verschulden der Beteiligten vorliegt.
Wo nun die genau Grenze zu ziehen ist, ist ein Frage die soweit ich weiß häufig diskutiert wird. Wie hier schon genannt wurde, kommt es dabei auf den Einzelfall an, inwieweit welche Umstände bewiesen werden können. Wichtig ist aber, dass in Vergangenheit oft schon ein grob fahrlässiges Foul mit entsprechend erheblichen Folgen ausreichte um sich in der Zivilgerichtsbarkeit wiederzufinden.
3. Dem Weg in die Zivilgerichtsbarkeit kann durch Verbands- und Vereinssatzungen ein sog. Schiedsverfahren vorgeschaltet werden. Dieser Satzung unterwirft jeder Spieler, wenn er dem Vereinbeitritt und am Verbandssport teilnimmt. Schiedsverfahren laufen anders ab, als gewöhnliche zivilgerichtliche Verfahren. Meist ist den Parteien daran gelegen die Sache schnell und günstig zu erledigen und vor allem internes auch intern zu regeln.
Allerdings werden diese Schiedsgerichte häufig nicht in Fällen vorgeschaltet, in denen es um erhebliche Körperverletzungen geht, bzw kommt es da auch auf die jeweilige Satzung an. Ob das bundeseinheitlich durch den DFB u.ä. geregelt ist weiß ich leider nicht. Nach Durchführung des Schisverfahrens steht jedenfalls nur der Weg zum Oberlandesgericht offen, dass dann auch letztinstanzlich entscheidet und den Schiedsspruch - der grds rechtlich bindend ist und anderweitiger Klageerhebung entgegensteht - nur im Falle erheblicher Mängel oder der Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung aufhebt.
4. Die meisten Fälle werden aber vermutlich durch die Schiedsgerichte entschieden und keiner kriegt es mit. Denn im Unterschied zu gewöhnlichen Gerichtsverfahren sind Schiedsverfahren nicht öffentlich und daher kann deren Inhalt auch nicht an die Presse weitergegeben werden, es sei denn eine Partei macht das selbst, was so gut wie nie vorkommt. Im Rahmen dieser Verfahren werden allerdings auch Schmerzensgelder zugesprochen und das nicht erst seit gestern. Der Unterschied ist nur, dass es niemand mitbekommt außer den Beteiligten.
5. Mein Fazit ist also, dass Schmerzensgeld jedenfalls in bestimmten Fällen angemesse ist und auch häufig zugesprochen wird, allerdings sind im Hobby- und Amateursport die Summen kaum der Rede wert. Unter Profis kommt es meist nicht dazu, dass nach außen kommuniziert wird, ob und wieviel gezahlt wird, denn die Schiedsgerichtsverfahren werden vom DFB mit Argusaugen überwacht und es wird dafür Sorge getragen, dass nichts nach außen tritt.
Weiter muss man auch mal sagen, dass der Artikel im Eröffnungspost populistischer nicht sein könnte. Da steckt immer mehr dahinter, als es so ein Käseblatt uns verkaufen will. Ich kenne den Fall nicht in den Details, aber Leute, mal ehrlich, was für ein Foul muss das gewesen sein, dass sich der andere Spieler Waden- und Schienbein bricht? Was für ein Wucht muss dahinter stecken? wie konnte es dazu kommen? Da sind nur wenige Szenarien denkbar in denen ausreichend Kraft auf das Bein des Gegners wirkt um ein solche Verletzung hervorzurufen. Bei nem Presschlag ist sowas meines Wissens noch nicht passiert, und hier war wohl ziemlich klar der Ball nicht mehr im Spiel oder nicht? Nett ist ja auch, dass der Artikel den genauen Hergang nicht schildert, denn so könnte man sich ja auch ein treffenderes Bild von der Sache machen. Aber das wollte der Autor auch gar nicht. Hauptsache Pankimache und Volksverdummung.
Und um das auch nochmal klar zu sagen: Richter sind keine dummen Menschen, die anderen einfach nur ungerecht was reindrücken wollen und das grundlos und überhaupt nur willkürlich und gemein entscheiden. Wenn der Richter/ die Richterin in diesem Fall 2000€ für angemessen hilet, dann hatte das eine Grund. Im Unterschied zu den Summen, die ich in diesem Zusammenhang kenne, ist dieser Betrag sehr hoch, was ebenfalls darauf hindeutet, dass der nette Kapitän, der ja so verantwortungsvoll sein soll, ganz sicher nen Bock geschossen hat, als den anderen umgehauen hat. |
Mehr braucht man dazu nicht sagen. Sehr guter Post
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2011 13:20 Titel: Re: Schmerzensgeld nach Foulspiel? |
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Alo Atog hat folgendes geschrieben: |
Weiter sagt Manfred Castor, der Geschäftsführer des Fußballkreises Düsseldorf:
Zitat: |
„Dieses Urteil ist der Tod des Fußballs. Muss man bald bei jedem Zweikampf mit einer Klage rechnen?“ |
Wie seht ihr das? Sind Zivilklagen nach Verletzungen richtig? Oder muss dieses Urteil schnellstmöglich gekippt werden, um den Sport nicht durch einen Klagenflut zu zerstören? |
Ich halte das - wie so oft - für groben Unfug. Es ist ja nicht der erste Fußballer, der wegen eines Fouls verurteilt wurde. Warum also soll denn gerade jetzt die Klagenflut ausbrechen? Den Fall unterscheidet doch nichts von vorhergehenden.
Und selbstverständlich muss man nicht bei jedem Zweikampf mit Klagen rechnen, weil bei vernünftigen Zweikämpfen - auch wenn sie unglücklich verlaufen - keine Aussicht auf erfolgreiche Klagen besteht (siehe z.B. Boateng vs. Ballack). Die wenigen Ausnahmefälle - und auch nur die - wurden bereits vorher bei Gericht geregelt und es gibt auch keinen Grund, dass sich daran was ändern sollte.
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