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BWL wer kennt sich aus ?

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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2005 18:21   Titel: BWL wer kennt sich aus ? Antworten mit Zitat

Schreiben morgen Klausur weiß jemand was genau

Frei dort

Ab Werk

Frei Waggon

Unfrei

Frachtfrei

bedeutet wenn ja an alle ein großes THX!
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Gast





BeitragVerfasst am: 3 Feb 2005 18:50   Titel: Antworten mit Zitat

Frei dort = der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof


Ab Werk = der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der Beförderung


Frei Waggon = der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten, Rest übernimmt der Käufer


Unfrei = der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosten trägt der Käufer (gesetzliche Regelung)


Frachtfrei = siehe frei dort


keine Gewähr
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2005 08:46   Titel: Antworten mit Zitat

Es geht dabei allerdings meines Wissens nach nicht nur um die Kosten sondern auch und vor allem um das Risiko der Beförderung.

Ansonsten war alles korrekt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2005 10:04   Titel: Antworten mit Zitat

Das Risiko der Beförderung geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2005 10:11   Titel: Antworten mit Zitat

seine Verpflichtung natürlich nicht seiner ;(
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2005 10:47   Titel: Antworten mit Zitat


Damar hat folgendes geschrieben:
seine Verpflichtung natürlich nicht seiner ;(


Schon mal den Edit-Button gesehen?
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2005 15:19   Titel: Antworten mit Zitat

Wo lernt man denn sowas? In der Schule?

Kenne diese "Incoterms" nur aus der Praxis, da heißt das dann aber beispielsweise:

exw = ex work = ab Werk

Mit Googeln und dort "Incoterms" eingeben solltest Du also wahrscheinlich die genauen offiziellen Definitionen finden... das da oben war aber schon alles sinngemäß richtig...
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2005 18:04   Titel: Antworten mit Zitat


Damar hat folgendes geschrieben:
Das Risiko der Beförderung geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat


Ja. Das wollte ich damit sagen.

Schön, dass dus nochmal präzisiert hast.
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Gast





BeitragVerfasst am: 4 Feb 2005 18:17   Titel: Antworten mit Zitat

oh dacht irgendwie es wäre die gleiche person die das gefragt hat und den thread erstellt hat..
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Gast





BeitragVerfasst am: 13 Jan 2009 10:37   Titel: Antworten mit Zitat

Hi Leute,
ich hole diesen garnicht so neuen Thread mal aus aktuellem Anlass hoch.
Ich schreibe heute Abend meine erste BWL - Klausur und bei einer Aufgabe sehe ich eigentlich nur Fragezeichen vor mir..
DIe Fragestellung lautet folgendermaßen:
Ein Unternehmen benötigt für eine große Investition ein Darlehen und muss dem Kreditinstitut bei der Antragserstellung einen Liquiditätsplan vorlegen. Der Vorstand stützt sich für die Aufstellen des Liquiditätsplans auf die Cash - Flow Rechnung und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Er gibt an, dass er für das Darlehen die Zinsen Zt und die Tilgungen Tt in den nächsten beiden Jahren leisten kann.
Z1 = 320.000 € ; Z2 = 270.000 €
T1 = 500.000 € ; T2 = 500.000 €

Die Abschreibungen At für die Investition betrage:
A1 = 700.000 € ; A2 = 700.000 €
Vor der Berücksichtigung der Investition und des beantragten Darlehens erwartet der Vorstand die zukünftigen Jahresüberschüsse JÜt:
JÜ1 = 800.000 € ; JÜ2 = 1.600.000 €
Die erwarteten Cash - Flows CFt betragen:
CF1 = 1.500.000 € ; CF2 = 3.500.000 €

Ermitteln Sie die berechenbaren Werte für den Liquiditätsplan und erklären sie die Zusammenhänge


So.. das wars. Hat irgendjemand eine Idee? Ich stehe völlig auf dem Schlauch im Moment
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