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Wehrpflicht vs. Ausbildung

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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 21:36   Titel: Wehrpflicht vs. Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
Ich habe eine wichtige Frage an euch...
Ich habe zum 1.8.2008 ein Dual-Studium bei einer großen Firma in der Stadt bekommen. Allerdings wurde ich noch nicht gemustert...
Nun stellt sich die Frage: Gesetz dem Falle, dass ich für wehrpflichtig erklärt werde, müsste ich ja eig. zum Bund oder Zivi machen.. allerdings habe ich schon einen Ausbildungsvertrag zum genannten Zeitpunkt unterschrieben. Kann der Bund mich aus diesem Vertrag rausholen, sodass ich quasi ein Jahr verliere?
Wäre sehr dankbar für Antworten.

Ach: Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation gemacht und hat vllt. Tipps, wie man sich da irgendwie rauswinden kann?
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 21:41   Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, du wirst erst zum Bund/ Zivildienst müssen, wenn du dein Studium beendet hast.
Ist ja vergleichbar mit Abitur. Werde erst zum Bund/ Zivildienst antreten müssen, wenn ich mit der Schule fertig bin.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 21:41   Titel: Antworten mit Zitat

Auf jeden Fall ist es möglich dich als T3 oder T5 mustern zu lassen. Dafür brauchst du nur genug Atteste von dem Arzt deines Vertrauens. Damit musst du dann weder zum Zivildienst noch zum Bund gehen.

Hier noch der größte Thread zum Thema Musterung im Forum. Findeste auch noch einige Infos.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 21:45   Titel: Antworten mit Zitat

ich meine (bin mir aber nicht ganz sicher), dass du in deinem falle, den wehrdienst nach der ausbildung ableisten kannst....
du kannst dich aber auch leicht ausmustern lassen, wenn du umbedingt willst

ich kenn einige leute, die am abend vor der msuterung gekifft haben und dann waren sie ziemlich schnell ausgemustert....

dieser bfund, darf übrigens nicht an dritte weitergegeben werden, also hat es keine langfristigen folgen (außer du willst bemter werden, dafür darf man nicht ausgemustert werden )

ich hoffe ich konnte helfen

gruß
JBGH




p.s. : gab es nicht schon mal einen soolchen thread????


EDIT: nico s. hat ja schon den thread gefunden (ich wusste doch, dass es ihn gab)
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 22:10   Titel: Antworten mit Zitat

der bund kann dich jetzt erst nach der abgeschlossenen ausbildung einziehen und auch nur sofern du zu dem zeitpunkt dein 23. (?) lebensjahr noch nicht vollendet hast. kann auch das 21. oder 22. sein, bin mir da grad nicht sicher, einfach mal die behörden nerven

was das mit dem kiffen angeht hab ich ziemlich viele storys von leuten gehört die trotzdem für tauglich befunden wurden kiffen und bund is ansonsten ne ganz schlechte idee! es wird strafrechtlich nämlich DEUTLICH härter geahndet als normal und du darfst den rest deiner wehrdienstzeit mit nem holzgewehr ne belanglose hütte bewachen

aber egal, zivi is sowieso viel geiler als bund, mehr geld für weniger arbeit
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 22:18   Titel: Antworten mit Zitat

Der Bund kann dich bis zum 3. Semester aus dem Studium rausholen (so wurde es mir zumindest vor 1 Monat erklärt).
Geh einfahc auf Nummer sicher und lass dir irgendeinen Mist attestieren (Asthma oder sonstiges), dann bisste raus aus der Nummer.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 22:38   Titel: Antworten mit Zitat

Ja, zwischen Studium und Ausbildung wird aber unterschieden, soweit ich weiss, oder irre ich mich da? Ich mache neben dem Studium ja auch eine normale Ausbildung zum Industriekaufmann.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 22:41   Titel: Antworten mit Zitat


TheAce hat folgendes geschrieben:
Ja, zwischen Studium und Ausbildung wird aber unterschieden, soweit ich weiss, oder irre ich mich da? Ich mache neben dem Studium ja auch eine normale Ausbildung zum Industriekaufmann.


Lass dich doch ausmustern, dann kann nix passieren.

Trotzdem muss ich mit meinem Halbwissen noch was loswerden: Aus ner Ausbildung darf dich der Bund glaube ich nicht heraus holen, nur danach wäre es theoretisch möglich, weswegen manche Arbeitgeber es gerne sehen, wenn man schon beim Bund war. Somit verliert man keine Zeit.
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Gast





BeitragVerfasst am: 5 Dez 2007 23:58   Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe auch gedacht, dass ich ausgemustert werde und habe mich deshalb damals auch auf eine Stelle beworben, die aus einem Fachhochschulstudium und einem praktischen Teil bestand und wurde auch genommen.

Danach hab ich denen beim Bund ne richtig dicke Krankenakte geschickt (Tinnitus, reaktive Arthritis.....) und wurde locker T2 gemustert (nicht T1 wegen Plattfüßen ). Allerdings ist das schon ne Weile her, mittlerweile werden ja eh weniger Leute gezogen, vielleicht wird man heutzutage leichter ausgemustert.
Ich hab dann mein Abi gemacht, hab danach mein Studium/meine Ausbildung angetreten und wurde dann nach 3 Monaten in der Ausbildung eingezogen und musste meinen Grundwehrdienst ableisten.
Der kleine aber wichtige Unterschied zu dir ist aber, dass ich bereits zum Beginn der Ausbildung Beamter auf Widerruf war und so lediglich für den Wehrdienst unentgeltlich beurlaubt wurde. Das heißt, dass durch den Wehrdienst nie die Gefahr bestand, dass ich meine Stelle verliere und ich so einfach nach dem Wehrdienst wieder in meine Ausbildung zurück konnte.

Ich habe nicht viel Ahnung von diesen Dingen, aber soweit ich weiß besteht die Möglichkeit nicht gezogen zu werden, wenn die Gefahr besteht, dass man seine Ausbildungsstelle verliert bzw. in kleineren Betrieben wenn der Arbeitgeber angibt, dass man unentbehrlich ist. Bei einem Studium besteht wirklich eine Mindestgrenze an Semestern, wo die genau liegt weiß ich nicht.
Du solltest dich unbedingt bei einer Anlaufstelle für Kriegsdienstverweigerer informieren, die dürften Ahnung von sowas haben. Wenn du nicht aktiv wirst passiert da nämlich wahrscheinlich gar nichts, ich hatte Leute in meiner Kompanie die durch den Wehrdienst ihre gesamte Existenz verloren haben.

Edit: Die Leute, die ich kenne, die wegen Studiums, Krankheit oder Ausbildung nicht gezogen wurden, wurden auch danach nie gezogen. Ich denke man hat gute Chance dann nie zum Bund zu müssen.
Edit2: Mich wundert, dass dein zukünftiger Arbeitgeber nicht gefragt hat, ob du schon beim Bund warst.
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Dez 2007 10:30   Titel: Antworten mit Zitat

Ich war in der selben Situation. Hatte den Vertrag bereits unterschrieben und wurde dann gemustert. Ist alles kein Problem. Wenn du den Vertrag bereits abgeschlossen hast wirst du zurückgestellt. Das bedeutet, du wirst evtl. nach der Ausbildung erneut gemustert und eingezogen. Dein Duales Studium ist ja praktisch auch "nur" eine Ausbildung.
Dabei spielt es keine Rolle wie groß das Unternehmen ist, in dem du deine Ausbildung machst. Ich bin selber bei einem großen Chemieunternehmen.
Alles was du machen musst, ist den unterschriebenen Vertrag zur Musterung mitzunehmen. Die schauen sich das an, machen trotzdem erstmal die medizinische Untersuchung und schicken dich dann nach Hause, zurückgestellt bis nach der Ausbildung.
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Gast





BeitragVerfasst am: 6 Dez 2007 10:33   Titel: Antworten mit Zitat


NicoS: hat folgendes geschrieben:


Hier noch der größte Thread zum Thema Musterung im Forum. Findeste auch noch einige Infos.


MAcht doch bitte im bestehenden thread weiter!
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